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Kann man in einer Lebensversicherung sein minderjähriges Kind (neugeboren) als bezugsberechtigte Person im Falls des Todes des Versicherungsnehmers angeben?
Ja. Warum auch nicht? Jedoch liegt die Verwaltung dann (solange das Kind nicht voll geschäftsfähig ist) bei dem/derjenigen, wo (hier ist schwäbisch echt praktisch) die Vermögensfürsorge hat...mit allen Risiken
Es bedarf ad noch nicht mal der Einwilligung des Sorgeberechtigten, da die Bezugsberechtigung in einer LV einen lediglich rechtlichen Vorteil beeinhaltet
Aber Vorsicht beim Einsetzen des Kindes als versicherte Person. Hier darf die Versicherungssumme bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres die Kosten einer gewöhnlichen Bestattung (8.000 €) nicht überschreiten.
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