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in Hamburg werden seit 2007/2008 Lehrnstandserhebungen für die Klassen 3/6/8 vorgenommen. Die Klasse müssen an 3 Tagen in ca. 2 Std. je eine Arbeit in Mathematik, Deutsch und Englisch bearbeiten. Sie soll Auskunft über den Lehrnstand der Schüler, Klassen und Schulen im Vergleich geben.
Teilweise werden Aufgaben gestellt, die noch nicht im Lehrnstoff enthalten waren.
Lt. Schreiben der Schule werden diese Arbeiten anonym bewertet und nicht benotet.
Nun wurden die Schüler aber aufgefordert ihre Namensabkürzung z.B. Kirsten Boje = Kne und ihr Geburtsdatum auf ihrer Arbeit anzugeben?!? Damit ist für mich die Anonymität durchbrochen.
Der "Gläserne Schüler" ? Benotung durch die Hintertür.
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 26.02.08, 12:50 Titel:
So, wie ich die Lernstandserhebungen verstehe, dienen diese dazu, die Leistungen der Schüler in bestimmten Fächern klassen- und schulübergreifend zu vergleichen. Dazu ist es natürlich notwendig, die Arbeiten zu bewerten, denn sonst ist ein Vergleich schwer möglich. Die Arbeiten sollen auch dazu dienen, innerhalb einer Schule die Leistungen der Klassen miteinander zu vergleichen.
Die Arbeiten müssen also bewertet und benotet werden. Um dies möglichst objektiv zu halten, sollen m.W. auch klassenfremde Lehrer die Arbeiten bewerten/benoten.
Was ausdrücklich nicht vorgesehen ist, ist die Ergebnisse der Arbeiten in die Halbjahresnote einfließen zu lassen.
Zu diesem Aspekt sollte es eine klare Elterninformation gegeben haben. Fehlt diese, sollten Sie das Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen.
P.S. Den Hinweis auf den "gläsernen Schüler" verstehe ich nicht. Natürlich ist Schule auch dazu da, Schüler zu benoten und diese Noten per Zeugnis anderen mitzuteilen. Welche Datenschutzrichtlinien werden verletzt? _________________ Gruß Rainer!
in Hamburg werden seit 2007/2008 Lehrnstandserhebungen für die Klassen 3/6/8 vorgenommen. Die Klasse müssen an 3 Tagen in ca. 2 Std. je eine Arbeit in Mathematik, Deutsch und Englisch bearbeiten.
2 Stunden halte ich für unangemessen lang. Bei den in Bayern üblichen Jahrgangsstufentests wird genau auf die Arbeitszeit von 45 min geachtet - das reicht völlig, und berücksichtigt gerade bei Jüngeren der begrenzten Konzentrationsfähigkeit. Dass dafür insgesamt 2 Unterrichtsstunden genommen werden ist nachvollziehbar: Die Dinger müssen ja auch ausgeteilt und eingesammelt werden, eventuell sind noch Fragen zu klären, oder eine hat eine Fehlkopie etc.
Zitat:
Sie soll Auskunft über den Lehrnstand der Schüler, Klassen und Schulen im Vergleich geben.
Beschluss der Kultusministerkonferenz. Kein Zweifel an der rechtmäßigkeit.
Zitat:
Teilweise werden Aufgaben gestellt, die noch nicht im Lehrnstoff enthalten waren.
Ist bei Pisa, Iglu etc. auch üblich. Kompetenz zur Lösung unbekannter Probleme soll auch abgeprüft werden - und dazu dienen diese Aufgaben.
Zitat:
Lt. Schreiben der Schule werden diese Arbeiten anonym bewertet und nicht benotet.
Nun wurden die Schüler aber aufgefordert ihre Namensabkürzung z.B. Kirsten Boje = Kne und ihr Geburtsdatum auf ihrer Arbeit anzugeben?!? Damit ist für mich die Anonymität durchbrochen.
Das Alter ist ein wichtiges Vergleichskriterium: "3rd year secondary" in England entspricht zwar unserer siebten Klasse, aber die Schüler sind ca. ein Jahr jünger - also sind gewisse Fähigkeiten altersbedingt noch nicht so ausgeprägt vorhanden. Das muss in solchen Vergleichstests natürlich mit berücksichtigt werden.
Zitat:
Der "Gläserne Schüler" ? Benotung durch die Hintertür.
Grüße
Lucie
Die Schule wird sich hüten, die Ergebnisse trotz anderslautender Ankündigung in irgendwelche Noten einfließen zu lassen.
"gläsern" würde der Schüler doch nur, wenn er seine Hobbies und andere private Dinge mitteilen müsste. Leistungstests legt er in der Schule so oder so immer wieder ab. Insofern finde ich diese Vermutung arg weit hergeholt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ja, die Lehrer mögen diese Tests eigentlich auch nicht. Wenn ich das hier richtig verstanden habe, werden hier eigentlich mittelbar die Lehrer geprüft - nicht die Schüler.
Der Lehrer hat natürlich ein Interesse gut (d.h. mit guten Ergebnissen seiner Klasse) dazustehen.
Da kann es sich lohnen, den Schülern etwas Prüfungsdruck zu suggerieren; damit diese nicht völlig "unmotiviert" sind.
Ob das in Hamburg tatsächlich so gemeit ist, kann ich nicht sagen. - Jedenfalls habe ich diese Jahrgangsstufentests immer wie oben verstanden.
Ja, die Lehrer mögen diese Tests eigentlich auch nicht. Wenn ich das hier richtig verstanden habe, werden hier eigentlich mittelbar die Lehrer geprüft - nicht die Schüler.
Das kann man so allgemein nicht sagen. Ich mag diese Tests sehr - Notenschlüssel vorgegeben, extrem schnell korrigierbar, Keine Arbeit mit der Musterlösung, und einen "sonstigen kleinen Leistungsnachweis" hat man auch gleich erledigt. Bei uns fließen die Ergebnisse nämlich in die Notenbildung mit ein.
Problematisch wird es nur, wenn diese Tests allzu einfach sind - bei mir hat dieses Jahr ein Schüler in diesem Test eine "1" geschrieben, der ansonsten bestenfalls eine "5" zusammenbringt. Und deshalb entsprach die Zeugnisnote nicht dem tatsächlichen Leistungsstand. Die Folge sind dann hochgradig empörte Eltern, wenn der "blaue Brief" kommt . _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Problematisch wird es nur, wenn diese Tests allzu einfach sind - bei mir hat dieses Jahr ein Schüler in diesem Test eine "1" geschrieben, der ansonsten bestenfalls eine "5" zusammenbringt. Und deshalb entsprach die Zeugnisnote nicht dem tatsächlichen Leistungsstand.
Dazu mal was Grundsätzliches: Ist es nicht so, dass mit dem Test landesweit einheitliche Standards gesetzt werden sollen?
So dass der Schüler diese hier erfüllt; Sie allerdings (kein persönl. Angriff) höhere Maßstäbe anlegen.
Alternativ: der "Landestest" ist zu einfach. Das ist jedoch Ihre Sicht. Also am Ende steht so oder so ein relativer Unterschied im Bewertungsmaßstab.
Grundsätzlich sollen wohl hoher Standards gesichert werden; hier in dem Bsp. wohl ein niedriger - jedenfalls niedriger als der von Ihnen angenommene..........?
(In der Logik verstehe ich die empörten Eltern, weil Sie so ein harter Knochen sind )
Lt. Schreiben der Schule werden diese Arbeiten anonym bewertet und nicht benotet.
Nun wurden die Schüler aber aufgefordert ihre Namensabkürzung z.B. Kirsten Boje = Kne und ihr Geburtsdatum auf ihrer Arbeit anzugeben?!? Damit ist für mich die Anonymität durchbrochen.
Das Alter ist ein wichtiges Vergleichskriterium: "3rd year secondary" in England entspricht zwar unserer siebten Klasse, aber die Schüler sind ca. ein Jahr jünger - also sind gewisse Fähigkeiten altersbedingt noch nicht so ausgeprägt vorhanden. Das muss in solchen Vergleichstests natürlich mit berücksichtigt werden.
Warum antworten die Beitragsschreiber nicht auf den Kern der Frage ? Es geht um die Zuordnung des Schülers zu den Arbeiten über die Nennung von Geburtsdatum und Namenskürzel. Ginge es nur um das Alter des Schülers, wäre die Frage vermutlich garnicht aufgekommen.
Wenn die Schüler das Geburtsdatum und ihre Namenskürzel unter die Arbeiten schreiben sollen, dann ist ein Rückschluß auf die Person des Schülers möglich. Das wäre m.E. tatsächlich eine Verletzung des Datenschutzes, wenn diese Arbeiten bzw. die Bewertungen den Schutzbereich der Schule und des Schülers verlassen (sollen). Diese Arbeiten dienen der Lernstandserhebung und damit anderen Zwecken als der Kontrolle des Lernfortschritts des einzelnen Schülers. Erstere verfolgt einen gänzlich anderen Zweck. Für diesen ist es auch nicht erforderlich, die Namensabkürzungen und das vollständige Geburtsdatum unter die Arbeiten zu schreiben. Es würde der Jahrgang (das Alter) oder die Klasse des Schülers völlig ausreichen. Erst recht bedarf es keines Namenskürzels. Allein diese Forderung ist verdächtig, hierüber den vollständigen Namen des Schülers abzuleiten. Einen anderen Zweck kann eine Namensabkürzung in diesem Fall gar nicht haben. Wofür wären den "Auswertern" Namensabkürzungen nützlich ?
Die Schulnoten einer Person (dazu zählen auch die Noten der Lernstandserfassung, wenn diese bewertet werden und damit eine Aussage über die Persönlichkeit eines bestimmten Schülers machen) gehen nur den Schüler selbst und die Schule etwas an. Allen anderen sind diese geschützten persönlichen Daten nur mit Zustimmung des betroffenen Schülers zugängig zu machen.
Die Forderung nach Nennung des Geburtsdatums und des Namenskürzels würde ich ablehnen.
Bei anderen Auffassungen wäre ich für die Nennung der gesetzlichen Grundlage dankbar. Ich habe eine solche nicht gefunden.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Lucie hat folgendes geschrieben::
Der "Gläserne Schüler" ? Benotung durch die Hintertür.
Grüße
Lucie
Die Schule wird sich hüten, die Ergebnisse trotz anderslautender Ankündigung in irgendwelche Noten einfließen zu lassen.
"gläsern" würde der Schüler doch nur, wenn er seine Hobbies und andere private Dinge mitteilen müsste. Leistungstests legt er in der Schule so oder so immer wieder ab. Insofern finde ich diese Vermutung arg weit hergeholt.
Irrtum, die Befürchtung des Ausgangspostings trifft genau den Kern des Problems. Es geht hier nicht um das Ablegen von Leistungstests. Es geht um die Veröffentlichung von schützenswerten persönlichen Daten, die den Verfügungsbereich der Schule und des betroffenen Schülers verlassen.
Es geht um die Veröffentlichung von schützenswerten persönlichen Daten, die den Verfügungsbereich der Schule und des betroffenen Schülers verlassen.
Wenn der Arbeitgeber die "schützenswerten persönlichen Daten" eines Steuerzahlers mitsamt der ETIN (die auch ein Namenskürzel und das Geburtsdatum enthält) ans Finanzamt meldet, finde ich das erheblich kritischer. Das FA wertet aus und schickt die Daten weiter ans statistische Bundesamt - und die veröffentlichen ihre Auswertungen. Wo blebt da der gellende Aufschrei?
Wen interessiert schon, was Schüler X in Hamburg in der 3., 6. oder 8. Klasse für Leistungen bringt? Den Lehrern sind diese Leistungen egal, wenn sie sie nicht in die Notenfindung mit einbeziehen dürfen; und alle anderen, die Zugang zu diesen Daten erhalten (=Kultusbürokratie), denen ist der Schüler völlig gleichgültig. Sobald die Daten die Kultusbürokratie verlassen, sind sie so weit "verdichtet", dass der einzelne Schüler nur noch in irgendwelchen Prozentzahlen auftaucht; z. B. "Aufgabe 7 'Erkennen geometrischer Zusammenhänge' 4537 von 7936 Achtklässlern haben die Aufgabe zur Hälfte gelöst, 2824 haben sie vollständig gelöst; die Aufgabe wurde also zu 64,2 % richtig bearbeitet." Außerdem ist außerhalb der Kultusbürokratie die Zuordnung Geburtsdatum <-> Schüler kaum noch möglich, weil diese Daten dem Datenschutz unterliegen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Allgemein als Info:
Es gibt verschiedene Vergleichsstudien für Schüler; Internationale (EU-weit) wie PIRIS / IGLU, TIMSS o. PISA, oder nationale für den Bundesvergleich und die Lernstandserhebung in Hamburg, für die so gennante Standortbestimmung; auch einige wenige andere Bundesländer erheben so ihre Daten, diese werden aber nicht für den Bundesländervergleich genutzt.
Ich haben nichts gegen Auswertungen, so lange es bei einer Datenaufnahme bleibt.
Dem Problem folgen aber die Probleme. Die Schulen werden nun aufgefordert an dieser Lernstandserhebung teilzunehmen (Pflicht). Die Schule bereitet sich für diese vor!? Den Schülern werden Inhalte beigebracht, welche in dieser vor kommen! Das "kostet" ca. 2 Wochen Vorbereitung. 1 Woche wird geprüft, in dieser Woche findet nur teilweise normaler Unterricht statt! Also mit Pech sind 4 Wochen wichtige Unterrichtszeit verlorengegangen!
Ich nehme den Gedanken gerne auf "Die Schule / Der Lehrer/in will gute Ergebnisse der Klasse/n erzielen, bzw. für sich selbst erzielen. - Prüfungsdruck -
Schüler erzielen in der "Prüfung" bessere Ergebnisse?!
-Das verzerrt und verfälscht das eigentliche Ergebnis und erfüllt nicht den Sinn und Zweck, oder?
Auswertung und Benotung nach "festen" Schlüsseln? Nach Folgefehlern? Und ist das Endresultat für die Benotung relvant?
Für mich sind Benotungen immer subjektiv. Es gabe eine Studie in der Zeitschrift Focus-Schule, in dieser wurde ein und dieselbe Arbeit von verschiedenen Lehrer/in benotet. Das Ergebnis ! 4 verschiedene Benotungen von gut bis aussreichend!
Mein Fazit: Natürlich ist es wichtig die Qualität der Schule regelmäßig zu prüfen. Aber für mich haben diese Auswertungen eine herben Beigeschmack. Hier werden die Kinder geprüft!
Meines Erachtens sollten die Schulen und Lehrer geprüft werden. -Schul TÜV, Wettbewerb, Qualität, Vielfältigkeit und Verschiedenartigkeit der Angebote etc.
Erst seit ca. 1 Jahr lockern sich die alten 80iger Jahre Strukturen. Statt die Kinder verbiegen zu wollen, sollte man doch dort anfangen.
Sorry, mich Nerven diese Versuchstudien und den Eltern kosten sie Zeit und Geld.
Immer mehr müssen in die Nachhilfe der Kinder investieren, weil das staatliche Schulsystem den Anforderungen nicht gerecht werden kann. Schulen sind wie alte Bürokratieklötze, steif, starr, unflexibel...
Alle sollen sich den Schulen anpassen, Eltern, Kinder, Unternehmen, andersherum wäre wohl erstrebenswerter.
Die Schulen werden nun aufgefordert an dieser Lernstandserhebung teilzunehmen (Pflicht).
Ja. Die Termine stehen schon im Schuljahr vorher fest.
Zitat:
Die Schule bereitet sich für diese vor!? Den Schülern werden Inhalte beigebracht, welche in dieser vor kommen! Das "kostet" ca. 2 Wochen Vorbereitung.
Ist bei uns nicht üblich, denn die Tests umfassen den Stoff des vorhergehenden Schuljahres und ein paar "Transferaufgaben", wo eben vom Bekannten auf Unbekanntes geschlossen werden sollte. Eine Unterrichtsstunde vor dem Test wird noch mal der Test vom Vorjahr geübt, ansonsten passt sich das wunderbar in den Stoffplan ein, weil man nach 6 Wochen Somemrferien ohnehin noch mal alles kurz wiederholen muss.
Zitat:
1 Woche wird geprüft, in dieser Woche findet nur teilweise normaler Unterricht statt!
Nö. Standard: 6. + 8. Klasse Deutsch/Mathe; 7. Klasse die 1. Fremdsprache. Das ist ein bzw zwei Tage in einer Woche, also maximal 4 Unterrichtsstunden, die flachfallen.
Zitat:
Also mit Pech sind 4 Wochen wichtige Unterrichtszeit verlorengegangen!
Dann liegt's am Lehrer. Bei mir geht maximal eine Woche "verloren".
Zitat:
Ich nehme den Gedanken gerne auf "Die Schule / Der Lehrer/in will gute Ergebnisse der Klasse/n erzielen, bzw. für sich selbst erzielen. - Prüfungsdruck -
Geprüft wird der Lehrer des vorhergehenden Schuljahres, nicht der "aktuelle".
Zitat:
Schüler erzielen in der "Prüfung" bessere Ergebnisse?!
LIegt teils am Notenschlüssel, teils an der Qualität der Aufgaben.
Zitat:
-Das verzerrt und verfälscht das eigentliche Ergebnis und erfüllt nicht den Sinn und Zweck, oder?
Was ist das "eigentliche Ergebnis"?
Zitat:
Auswertung und Benotung nach "festen" Schlüsseln?
Ja - vom Ministerium vorgegeben.
Zitat:
Nach Folgefehlern?
Nein. Bei der niedrigen Komplexität der Aufgaben treten Folgefehler gar nicht auf. (Mathe - zu Deutsch und Englisch kann ich da wenig sagen)
Zitat:
Und ist das Endresultat für die Benotung relvant?
Natürlich. Richtig => 1 P; Falsch => 0 P. Mehr gibt's nicht. Die bayerischen Arbeiten kann man sich alle beim ISB (Link) ansehen.
Zitat:
Für mich sind Benotungen immer subjektiv. Es gabe eine Studie in der Zeitschrift Focus-Schule, in dieser wurde ein und dieselbe Arbeit von verschiedenen Lehrer/in benotet. Das Ergebnis ! 4 verschiedene Benotungen von gut bis aussreichend!
Das war aber keine von diesen Vergleichsarbeiten. Da ist das nämlich ziemlich ausgeschlossen.
Zitat:
Mein Fazit: Natürlich ist es wichtig die Qualität der Schule regelmäßig zu prüfen. Aber für mich haben diese Auswertungen eine herben Beigeschmack. Hier werden die Kinder geprüft!
Ob ein Autohersteller was taugt, stellt man ja auch anhand der Produkte fest, und nicht an der Reinlichkeit der Fließbänder oder an den Tischmanieren der Mitarbeiter. Und das "Produkt" der "Firma Schule" heißt nun mal "Schülerwissen".
Zitat:
Meines Erachtens sollten die Schulen und Lehrer geprüft werden. -Schul TÜV, Wettbewerb, Qualität, Vielfältigkeit und Verschiedenartigkeit der Angebote etc.
Über die Auswahl der Bewertungskriterien kann man sich jahrhundertelang streiten, ohne einen Konsens zu finden. Der "TÜV" wird vielleicht den Wackelkontakt am Overhead-Projektor monieren, aber ob dadurch die Schüler mehr, besser oder "das Richtige" lernen, weiß keiner. Zwischen den Interpretationen der "Pisa"-Erbebnisse liegen ebenfalls Welten.
Zitat:
Erst seit ca. 1 Jahr lockern sich die alten 80iger Jahre Strukturen. Statt die Kinder verbiegen zu wollen, sollte man doch dort anfangen.
Die kenne ich nicht - meine Schulzeit war früher. Und nicht alles, was "alt" ist, ist auch gleich "schlecht".
Zitat:
Sorry, mich Nerven diese Versuchstudien und den Eltern kosten sie Zeit und Geld.
Immer mehr müssen in die Nachhilfe der Kinder investieren,
Sorry, das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wenn diese Vergleichsarbeiten in HH ohnehin nicht gewertet werden dürfen, warum investiert man da in Nachhilfe?
Zitat:
weil das staatliche Schulsystem den Anforderungen nicht gerecht werden kann.
Definieren Sie "Anforderungen". Damit kann ich nichts anfangen.
Zitat:
Schulen sind wie alte Bürokratieklötze, steif, starr, unflexibel...
Alle sollen sich den Schulen anpassen, Eltern, Kinder, Unternehmen, andersherum wäre wohl erstrebenswerter.
Nein. Schulen sind wie Kaugummi - sie müssen sich längs und kreuz und quer ziehen, um einerseits den teils verstaubten, teils überstürzt neu zusammengeschusterten Lehrplänen der Kultusbürokratie gerecht zu werden; andererseits wird der Lehrer immer mehr zu einer Mischung aus einem Löwenbändiger und Günter Jauch, soll dann die Erziehungs-Un-fähig- oder -willigkeit der Eltern ausgleichen, allerdings ist eine Kritik an den "Zuckerengelchen" der Mamis und Papis oder gar an deren Erziehungsergebnis höchst unerwünscht; des weiteren muss sie die medienverwöhnte Jugend auf möglichst spannende, interessante und unterhaltsame Weise mit Wissen und Fähigkeiten füttern, ohne dass diese selbst arbeiten oder sich gar anstrengen müsste; und zuletzt fordern die Hochschulen und potentiellen Arbeitgeber möglichst brilliante Studenten und Azubis von den Schulen. Und wenn es nicht "funktioniert", dann ist sowieso immer die Schule schuld. Lehrer sind ja alles faule Säcke (O-Ton Ex-Kanzler).
Das war jetzt ziemlich weit vom Thema - ist denn die Frage hinreichend beantwortet? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Es geht um die Veröffentlichung von schützenswerten persönlichen Daten, die den Verfügungsbereich der Schule und des betroffenen Schülers verlassen.
Wo ist denn gesagt, daß Geburtsdatum und Namenskürzel den Verfügungsbereich der Schule verlassen?
Und wer sollte ohne weitere Kooperation der Schule aus Namenskürzel und Geburtsdatum wieder auf den Schüler schließen können? Ich kann jedenfalls aus "abr, geboren 3.3.1994 aus Klasse 9a des Gymnasiums Plönzstraße in Berlin-Mitte" nicht auf "Anne Brömmer, geboren 3.3.1994, ..." schließen. Die externe Auswertungsstelle auch nicht.
Mal abgesehen davon, daß sie gar keinen Anlaß dazu hätte. Was würde ihr der Klarname des Schülers nützen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Es geht um die Veröffentlichung von schützenswerten persönlichen Daten, die den Verfügungsbereich der Schule und des betroffenen Schülers verlassen.
Wo ist denn gesagt, daß Geburtsdatum und Namenskürzel den Verfügungsbereich der Schule verlassen?
Die Absicht, ein bundesweites umfassendes Bildungsregister aufzubauen, war bereits vorhanden. Dort sollten/sollen auch genau diese Daten einfließen. Unabhängig von aktuellen Planungen zu einer solchen Datenbank und ihrer Ausgestaltung werden in Zukunft im Rahmen der Fortentwicklung unseres Bildungswesens gerade auch im Rahmen des rasant zunehmenden weltweiten Bildungswettbewerbs sicherlich weitere Planungen zu den Themen Bildungsregister, Lernstandserhebungen u.ä. diskutiert und zunehmend realisiert werden. (Wer davor heute die Augen verschließt, darf sich in einigen Jahren nicht über ein zweites Pisa wundern.) Aber das nur am Rande.
Um auch gleich ihre nächste Frage mit zu beantworten, habe ich einfach mal ein paar Informationen eingestellt. Daraus werden sie erkennen, dass das Datenschutzproblem sogar bei einer erheblich weitergehenden Anonymisierung besteht und kontrovers diskutiert wurde/wird.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Und wer sollte ohne weitere Kooperation der Schule aus Namenskürzel und Geburtsdatum wieder auf den Schüler schließen können? Ich kann jedenfalls aus "abr, geboren 3.3.1994 aus Klasse 9a des Gymnasiums Plönzstraße in Berlin-Mitte" nicht auf "Anne Brömmer, geboren 3.3.1994, ..." schließen. Die externe Auswertungsstelle auch nicht.
Mal abgesehen davon, daß sie gar keinen Anlaß dazu hätte. Was würde ihr der Klarname des Schülers nützen?
Das uns schon seit längerem bekannte Vorhaben, in Baden-Württemberg ein komplexes EDV-Verfahren für die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten sowie Lehrerinnen und Lehrern für Statistik- und Verwaltungszwecke einzuführen, hat inzwischen eine länderübergreifende, bundesweite Dimension erhalten. Individualdaten der Länderdateien sollen zu einer bundesweiten Datenbank zusammengefasst werden.
Mein Amt hatte sich schon wiederholt und intensiv insbesondere mit der vorgesehenen zentralen Erfassung von Individualdaten aller Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg befasst. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den Beitrag "Die multifunktionale Schülerindividualdatei: ein Projekt mit vielen Fragezeichen" in meinem 25. Tätigkeitsbericht (LT-Drs. 13/3800) sowie auf den Beitrag "Zum weiteren rechtlichen Schicksal der Schülerindividualdatei" in meinem 26. Tätigkeitsbericht (LT-Drs. 13/4910). Im Verlauf dieses Jahres wurde nun bekannt, dass sich die Kultusministerkonferenz u. a. mit "Handlungsempfehlungen für die Datengewinnungsstrategie für die nationale Bildungsberichterstattung" befasst. Danach ist geplant, einen zentralen Datenpool mit schulstatistischen Einzeldaten einzurichten, in dem ein "Kerndatensatz (KDS) der Länder für schulstatistische Individualdaten" Verwendung findet. Einer Mitteilung der Kultusministerkonferenz vom Oktober 2006 ist zu entnehmen, dass die Definition des Kerndatensatzes noch nicht abgeschlossen sei, sondern immer noch der laufenden Veränderung unterliege. Nach der hier vorliegenden jüngsten Version dieses Kerndatensatzes ist für Schülerinnen und Schüler, Schulabgänger und Absolventen sowie für Lehrkräfte zwar nicht die Verarbeitung der jeweiligen Namen, dafür aber - neben einer Vielzahl anderer Datenarten - einer Identifikationsnummer vorgesehen. Insbesondere diese Identifikationsnummern geben Anlass für eine sorgfältige datenschutzrechtliche Betrachtung dieses Unterfangens. Individualdaten, die über solche Identifikationsnummern erschlossen werden können, wären zwar pseudonymisiert. Allein damit wäre aber nicht ausgeschlossen, dass die Individualdaten bestimmten Betroffenen zugeordnet werden können. Wenn unter Verwendung der Identifikationsnummern eine solche Zuordnung möglich sein sollte, würde es sich bei den Individualdatensätzen um personenbezogene Daten handeln. Unabhängig von den Identifikationsnummern kann sich ein Personenbezug auch daraus ergeben, dass die Vielzahl und die individuellen Ausprägungen der in einem Datensatz enthaltenen Angaben auf einen bestimmten Betroffenen schließen lassen. Eine länderübergreifende Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines bundesweiten zentralen Datenpools wäre aus datenschutzrechtlicher Sicht in hohem Maße bedenklich. Bislang ist noch nicht einmal klar erkennbar, welchen Zwecken ein Nationales Bildungsregister dienen soll und kann. Schon deshalb lässt sich derzeit nicht ansatzweise erkennen, dass die mit einem solchen Register verbundenen Eingriffe in das Recht Betroffener auf informationelle Selbstbestimmung geeignet und erforderlich wären.
Die Kultusministerkonferenz hat ihre Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Nach einer Pressemitteilung vom Oktober 2006 hat sie noch keine Festlegungen getroffen; sie hat dabei bekundet, die Belange des Datenschutzes sehr ernst zu nehmen, und daher zu einem öffentlichen Workshop eingeladen, an dem Bildungspolitiker, Bildungswissenschaftler, Datenschützer und Medienvertreter teilnehmen sollen. Anfang Dezember 2006 wird der aktuelle Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an einer Sitzung der Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz teilnehmen, nachdem von dort datenschutzrechtlicher Beratungsbedarf signalisiert worden war.
Wegen der bundesweiten Dimension der Angelegenheit war eine enge Zusammenarbeit der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erforderlich, die auf unserer Konferenz Ende Oktober 2006 in eine entsprechende Entschließung mündete (s. Anhang 6). Inzwischen war zu hören, dass die Schulministerien in mehreren Ländern das bisherige Konzept nicht mehr weiter verfolgen. Es wäre zu begrüßen, wenn das Konzept eines bundesweiten personenbezogenen Datenpools bereits aus diesem Grund ad acta gelegt werden würde.
Das "Zitat" von Leon6 bringt es inhaltlich auf den Punkt "Nationales Bildungsregister"
Die Auswertungen steigern sich immer mehr zu denen wie in den "Assessment-Centern" (betriebliche Auswahlverfahren) und das ist meine Befürchtung
29. Februar 2008, 04:00 Uhr (Quelle: Welt.de)
Neue Pannen an Hamburger Schulen
Lernstandserhebung musste gestern abgebrochen werden
An Hamburger Schulen hat es erneut Pannen bei der Durchführung vergleichender Arbeiten gegeben.
An drei Schulen musste die Lernstandserhebung im Fach Englisch in den sechsten Klassen gestern sogar abgebrochen werden, wie Alexander Luckow, Sprecher der Bildungsbehörde, bestätigte.
Der Grund: Bei einem Hörverstehenstest passten die CDs nicht mit den Aufgabenheften zusammen, in denen die Schüler Fragen zum Gehörten beantworten sollten. Offenbar waren in einer Reihe von Schulen die falschen CDs ausgeliefert worden.
Bei vielen von ihnen korrigierte das zuständige Landesinstitut den Fehler in den vergangenen Tagen. An drei Schulen wurde jedoch trotzdem die falsche CD eingesetzt. Dort muss die Arbeit Ende März wiederholt werden.
Einige Schulen beklagten zudem, dass das Material so spät geliefert worden sei, dass eine gute Vorbereitung nicht mehr möglich war.Zudem solle geprüft werden, ob Lernkompetenzen in Mathe erwartet wurden, die erst zum Ende des Schuljahres gelehrt werden.
Luckow nannte die Panne bedauerlich.
Bei einem so groß angelegten Vorhaben wie den Lernstandserhebungen, an denen knapp 40 000 Schüler an 180 Schulen beteiligt würden, seien einzelne Fehler aber nicht auszuschließen.
Die Lernstandserhebung fließe zudem nicht in die Note der Schüler ein.
Diese Erhebung hatte die bisherigen Vergleichsarbeiten abgelöst. Bereits bei der Durchführung der Vergleichsarbeiten war es im vergangenen Jahr zu erheblichen Pannen gekommen.
Die Auswertungen steigern sich immer mehr zu denen wie in den "Assessment-Centern" (betriebliche Auswahlverfahren) und das ist meine Befürchtung
1. Die Auswertung ist anonym.
2. Wen interessiert es denn, was Klein-Kuno Müller-Lüdenscheid in der 6. Klasse in Mathe, Englisch oder Deutsch leistet? Als ob das über irgendetwas irgendetwas aussagen könnte . Ich kenne Leute, die in der 6. Klasse Hauptschule versetzungsgefährdet waren und ein "paar" Jährchen später "mit Auszeichnung" promoviert haben.
Ein Assesment-Center dient der Bewerber-Auswahl. Was zum Henker sollen die Schulen denn da "auswählen"? Die Kiddies sind allesamt schulpflichtig - und die Entscheidung "nicht versetzt" oder "für diese Schulform ungeeignet" wird völlig unabhängig von diesen Vergleichsarbeiten gefällt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.