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Schadenersatzforderung von KK

 
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hyundaii30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 17:57    Titel: Schadensersatzforderung von KK nach Körperverletzung Antworten mit Zitat

Nach einer Körperverletzung Traurig wurde durch den Amtsarzt eine Schuldunfähigkeit festgestellt. Das Strafverfahren wurde deshalb eingestellt und das Opfer erhielt ein Schmerzensgeld. Die Krankenkasse fordert nach über drei Jahren nun Schadensersatz vom Täter für die ambulante Behandlung des Opfers. Wie ist hier die Rechtslage. Ist der Anspruch der Krankenkasse verjährt? Ist dies ein Fall für die Privathaftpflicht des Täters Frage
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 20:38    Titel: Re: Schadensersatzforderung von KK nach Körperverletzung Antworten mit Zitat

hyundaii30 hat folgendes geschrieben::

Nach einer Körperverletzung Traurig wurde durch den Amtsarzt eine Schuldunfähigkeit festgestellt. Das Strafverfahren wurde deshalb eingestellt und das Opfer erhielt ein Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld? Von wem? Vom Täter selbst?

hyundaii30 hat folgendes geschrieben::

Die Krankenkasse fordert nach über drei Jahren nun Schadensersatz vom Täter für die ambulante Behandlung des Opfers. Wie ist hier die Rechtslage. Ist der Anspruch der Krankenkasse verjährt?
könnte sein. Vielleicht auch noch nicht. Die Verjährungsfrist beträgt hier zwar drei Jahre, aber es ist zu beachten: die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Schuld entstanden ist. Schadenfälle, die im Lauf des Jahres 2005 entstanden sind, verjähren also mit Ablauf des 31.12.2008

hyundaii30 hat folgendes geschrieben::

Ist dies ein Fall für die Privathaftpflicht des Täters Frage
könnte sein. Wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Aber dann hätte doch die PHV auch schon das Schmerzensgeld bezahlt......
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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hyundaii30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 20:23    Titel: Schadenersatzforderung von KK Antworten mit Zitat

Am 20.12.2004 passiert eine Körperverletzung Traurig . In 2005 ist die Verhandlung in der die Täterin vom Amtsarzt als schuldunfähig eingestuft wird. Das Verfahren wird deshalb eingestellt. Das Opfer erhält von der Täterin 2000,00 € Schmerzensgeld Kopf-Streichel-Smilie . Im Februar 2008 fordert nun die KK das Opfers Schadenersatz von der Täterin für die damals entstandenen Kosten. Ist dieser Anspruch verjährt oder muss er vielleicht vin der Privathaftpflicht des Opfers übernommen werden. Hätte diese vielleicht auch schon das Schmerzensgeld zahlen müssen, Da von Vorsatz aufgrund der Schuldunfähigkeit ja keine Rede sein kann? Wie ist hier die Rechtslage??? Frage
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was ist denn mit Ihrem Thread von vor 2 Tage? Hier haben Sie doch bereits die selbe Frage gestellt. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=140809
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hyundaii30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 10:40    Titel: Schadensersatz von KK Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank, da hab ich allerdings keine konkrete Antwort erhalten, da keine genauen Daten vorhanden waren. Vielen Dank und schönes WE Sehr glücklich
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

mogli hat doch eine konkrete und sachlich richtige antwort gegeben.

eine zahlungspflicht des opfers wäre wohl völlig absurd. Sehr böse Sehr böse
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Themen zusammengeführt, muß ja nicht sein, daß die gleiche Frage jetzt alle drei Tage auftaucht...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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