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Wird A von ihrer Unfallgegnerin abgezockt?

 
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michaela3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 15:49    Titel: Wird A von ihrer Unfallgegnerin abgezockt? Antworten mit Zitat

Fall:

A hat mit B einen Parkplatzrempler.
Beide verzichten auf die Polizei. A hat an ihrem Wagen keinen Schaden, B hat an ihrem Wagen (Bj. 96) einen kleinen Kratzer.
Für B ist klar, -> A hat schuld.
A äußert sich nicht zur Schuldfrage, sie vertraut auf die Versicherung, insgeheim denkt sie aber schon, sie wäre schuld gewesen.

Nachdem A bei der Unfallregulierung einen Bericht geschrieben hat wie alles abgelaufen ist, wartet A auf Post von der Versicherung.
B hingegen geht mit dem Kratzer in die Werkstatt.

Nach einiger Zeit erhält A Post über die Schadensregulierung. A´s Versicherung hat einen Schaden von 500 EUR reguliert.
A fällt aus allen Socken, da sie nicht mit einer solchen Summer gerechnet hätte (bei einem kleinen Kratzer) und zudem nur arme Studentin ist.
Nun muss A den Schaden selbst bezahlen, da eine neue Einstufung in der SFK sich nicht lohnt.


Wie würde B gegen die aktuelle Rechtslage verstoßen, wenn Sie

a) größere Reperaturen als notwendig gemacht hätte und in Rechnung stellte?

b) den Schaden gar nicht instandsetzt?

c) Was kann A dagegen machen, wenn Sie das Gefühl hat, sie wird über`s Ohr gehauen?

Wie ist somit die Rechtslage?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 18:23    Titel: Re: Wird A von ihrer Unfallgegnerin abgezockt? Antworten mit Zitat

michaela3 hat folgendes geschrieben::

Wie würde B gegen die aktuelle Rechtslage verstoßen, wenn Sie

a) größere Reperaturen als notwendig gemacht hätte und in Rechnung stellte?

dann hätte sie sich strafbar gemacht. Betrug oder sowas. Dazu weiß der geschätzte Forenkollege Exrichter viel mehr als ich.

michaela3 hat folgendes geschrieben::

b) den Schaden gar nicht instandsetzt?
Das ist völlig ok, das ist ihr gutes Recht. Dann wird der Schaden laut Gutachten bzw. Kostenvoranschlag ohne Mehrwertsteuer gezahlt, und das war´s dann

michaela3 hat folgendes geschrieben::

c) Was kann A dagegen machen, wenn Sie das Gefühl hat, sie wird über`s Ohr gehauen?
wenig bis gar nichts. Der Versicherer hat freie Hand in seiner Schadenregulierung. Nur völliges Nichtstun, also eine unbegründete Forderung ohne weitere Prüfung zu zahlen, würde eine Schadenersatzpflicht des Versicherers begründen. Aber ob das hier vorliegt? Es ist unstretig ein Schaden am Fahrzeug B entstanden, 500 Euro sind für einen Parkplatzrempler eher noch am unteren Rand des "Normalen", vermutlich also nicht überhöht. Bleibt die Frage, ob der Versicherer reguliert hat, ohne ein mögliches Mitverschulden des B zu prüfen, aber dazu gibt der Sachverhalt nix her.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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