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Schulleiter beleidigt Schüler und Eltern
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
... (ist nicht böse gemeint, nur die Wahrheit.... und da sie kein Schmusepädagoge sind, konnen sie das ja ab) ...

Lachen Eine Entschuldigung ist nicht notwendig. Winken

Taschentücher halte ich immer für die Kinder und Jugendlichen bereit, die Opfer aller Formen der Gewalt geworden sind.

Jugendliche, die selbst Gewalt ausüben (Mord, Totschlag, Raub, Körperverletzung usw.), erhalten von mir klare Ansagen.

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
... dann macht das auf mich den Eindruck, als hätten sie noch nie mit Jugendlichen zu tun gehabt. ...

Nun ja, mit Jugendlichen habe seit über 30 Jahre zu tun, und dies bis heute. Aber mehr wird nicht verraten. Winken

Brummbaer123 hat folgendes geschrieben::
... nunja, ich habe mich im Internet sexistisch über eine Lehrerin geäußert, auch zu meinen Freunden - die sich auch in dieser Form geäußert haben - meinte er, dass deren Eltern versagt haben ...

Dies hat mit Spaß wenig zu tun, sondern gehört zur "psychischen Gewaltform" (Vertiefend: Cybermobbing).
__________
Edit: Beleidigt, bloßgestellt, verleumdet


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 29.02.08, 20:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anna Conda
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Sehr viel Spekulation und sehr viel künstliche Aufregung. Cool

Herr Schaffrath, niemand regt sich auf !! Böse

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
1. Woher wissen Sie, ob die "sexistische Äußerung" eine "fast harmlose Sache" war? Ich könnte mir Formulierungen vorstellen, die Sie sicherlich nicht im Internet über sich lesen möchten.

ich kann mir noch viel mehr vorstellen, nur reichen Vorstellungen nicht aus um jemanden zu verurteilen, Herr Schaffrath

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
2. Woher wissen Sie, wie die "relativ angespannte Diskussion" ablief und welche Worte seitens des Schülers fielen?

Eben, darum kann ich ihn auch nicht verurteilen. Ich weiß aber, was der Rektor gesagt hatte und das sagt ein Rektor auf keinen Fall ! Warum ? Weil er damit tatsächlich die Eltern angreift und trifft, die nun gar nichts davon wissen.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
3. Befürworten Sie einen "Kuschelkurs" bei einem 16-jährigen, der auf möglicherweise notwendige harsche Worte verzichtet?

Ich befürworte eine angemessenen Kurs, den man begründen kann. Es gibt nicht nur die Wahl zwischen schwarz und weiß, also nur Kuschelkurs oder Draufhaukurs.
(Die "Kuschelthematik" haben andere ins Spiel gebracht)

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
4. Ich finde es immer wieder interessant, wie dünnhäutig plötzlich Schüler werden, wenn sie selbst einmal etwas Gegenwind bekommen.

Da stimme ich ihnen zu. Ändert aber nichts an der rechtlichen Beurteilung. Emotionale Betrachtungen sollte man als Jurist bei einer rechtlichen Beurteilung zurückstellen.
(Wenn das jetzt zu altklug klingt, da kann ich nichts zu, ich weiss nicht, wie ichs anders sagen soll Winken )

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
"Sexistische Äußerungen" über Lehrerinnen finden sie lustig, "angespannte Situationen" enden gerne mal in Messerstechereien, aber wehe, jemand sagt ihnen was nicht Nettes, da wird gleich erst geheult und dann das StGB gezückt. Mit den Augen rollen

Also jetzt aber mal halblang Herr Schaffrath. Sie sprechen so, als wären Messerstechereien in jeder Pause die normale Kommunikation auf den Schulhöfen Geschockt Geschockt Geschockt Dass die Schüler im Umgang heute dünnheutiger und schneller reizbar sind, das wissen wir alle. Aber ihre pauschalen Redewendungen erinnern mich nicht unerheblich an Stammtischparolen.

Nachdem schon der Beitrag von "hhjdhnluddiz" pädagogisch nicht überzeugte, ist ihrer vom rechtlichen Standpunkt auch nicht gerade überzeugend.
Mit den Augen rollen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
...
Nachdem schon der Beitrag von "hhjdhnluddiz" pädagogisch nicht überzeugte, ist ihrer vom rechtlichen Standpunkt auch nicht gerade überzeugend.
Mit den Augen rollen

Hallo Anna Conda,

in einem Rechtsforum möchte ich nicht unbedingt "pädagogisch überzeugen". Winken

Aber eine Münze hat bekanntlich zwei Seiten und die Frage nach "Ursache und Wirkung" gehört m.E. zur Diskussion über einen "fiktiven Fall" durchaus dazu. Ebenso neige ich dazu, auch mal die Perspektive zu wechseln.

Wenn ich Welt aus der Sicht eines Kindes sehen möchte, dann gehe ich in die Hocke. Wie ein Kleinkind den Straßenverkehr wahr nimmt, können selbst Erwachsene mal testen. Sie brauchen nämlich nur mal in der Hocke zwischen zwei PKW versuchen, die Straße zu überqueren. Der Blickwinkel ist sehr eingeschränkt.

Zurück zu dem fiktiven Fall. Wie wird sich wohl die Lehrerin fühlen, die Gegenstand der Aktion des 16jährigen Schülers im Internet ist? Der Rektor hätte auch ganz anders reagieren können. Nachfolgend andere Beispiele:Was einst mit "Happy Slapping" (s.a. Wiki) begann, hat mit dem Cyber-Mobbing eine Fortsetzung erfahren.

Wer ist in dem fiktiven Fall das wirkliche Opfer? Der Schüler oder die Lehrerin?

Brummbaer123 hat folgendes geschrieben::
... Dies empfinde ich für mich als auch für meine Eltern als eine echte Beleidigung....kann ich ihn deswegen anzeigen oder reicht "diese Form" der indirekten Beleidigung nicht? ...

Anzeigen kann jeder jeden, aber was aus einer Anzeige wird, steht auf einem anderen Blatt.

mfG

Klaus
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Anna Conda
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

ok, nette Geschichte, vor allem das "mit in die Hocke gehen", sie fangen an Pluspunkte zu sammeln.

Aber ihre letzte Frage geht noch an der rechtlichen Betrachtung vorbei und danach war hier (in diesem Rechtsforum) schließlich vom Threadersteller gefragt.
Dipl.-Sozialarbeiter
Zitat:
Wer ist in dem fiktiven Fall das wirkliche Opfer? Der Schüler oder die Lehrerin?

Die Lehrerin und die Eltern des Schülers.

Beide wurden in ihren Rechten angegriffen. Gefragt wurde hier aber nur durch den Schüler nach der rechtlichen Beurteilung der (verbalen) Handlung des Rektors.

Und genau das ist der Punkt. Die Frage der Verletzung der Rechte der Lehrerin stand hier schlicht nicht zur Disposition. Darüber kann man gerne separat urteilen, wenn danach gefragt ist. Dann werden wir auch alle vermutlich zum selben Ergebnis kommen. Sicherlich sind auch die von ihnen genannten Mittel anwendbar. Aber in einem Rechtsforum sollte man korrekt bleiben.

Die Frage der verletzten Rechte der Lehrerin wurde zwar von Beginn an von den Beitragsschreibern thematisiert und rechtlich bewertet (ohne die erforderlichen Einzelheiten zu kennen). Das ist aber aus juristischer Sicht dilettantisch, weil man das eine nicht mit dem anderen aufrechnen kann ! Beides ist separat zu bewerten. Danach hat der Schüler eine strafrechtlich relevante Tat begangen, deren Inhalt wir nicht genau kennen und nach der der Schüler auch nicht gefragt hatte.

Gefragt wurde nach der Handlung des Rektors und dieser hatte eine strafrechtlich relevante Handlung begangen (Ehrverletzung / Beleidigung der Eltern). Und diese Handlung wird auch nicht durch die Handlung des Schülers verringert oder beseitigt, sondern sie bleibt bestehen.

Leider haben dann alle Betragsschreiber den Zeigefinger gehoben und den Oberlehrer raushängen lassen und fingen ziemlich unprofessionell an, die Handlung des Rektors als gerechtfertigt anzusehen, weil ja der böse Schüler was viel schlimmeres getan hat. So funktioniert aber zum Glück unser Rechtssystem nicht. Es gewährt auch Tätern einen uneingeschränkten Rechtsschutz. Den hatte aber hier niemand aufgenommen. Und die Ehrverletzung / Beleidigung der Eltern hat niemand gesehen. (Achso, die haben ja auch völlig versagt, dann haben die es ja auch nicht besser verdient) Winken

Zitat Exrichter
Zitat:
Brummbaer123 hat folgendes geschrieben::
"Deine Eltern haben vollkommen versagt" ...
Zitat:
...kann durchaus als Tatsachenbehauptung gewertet und zudem áuch ein Beurteilung im Rahmen der Wahrnehmung von berechtigten Interessen verstanden werden.

am Ende einer angespannten Diskussion ?? Darin kann man wohl vielmehr einen persönlichen Angriff als resignierte Abschlußantwort eines emotional geladenen Rektors verstehen im Sinne von "ihr seid alle doof, mit euch diskutuiere ich nicht mehr"
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 02:50    Titel: Antworten mit Zitat

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
Gefragt wurde nach der Handlung des Rektors und dieser hatte eine strafrechtlich relevante Handlung begangen (Ehrverletzung / Beleidigung der Eltern).


Sehe ich anders. Auch wenn man pädagogisch (!) der Meinung sein kann, ein Lehrer habe so etwas nicht zu sagen, ist das deswegen noch nicht rechtlich (!) eine Beleidigung, wenn dieselbe Aussage durch irgendwen anders keine Beleidigung wäre.

Ich erwarte übrigens täglich die ersten Strafanzeigen von Politikern gegen die BLÖD-Zeitung (wie viele wurden dort schon als "Versager" tituliert?).
Und wenn ich hier schreibe "Der hnftzf hat keine Ahnung und versagt völlig beim Versuch, einen juristischen Sachverhalt zu beschreiben", dann ist das noch (!) Meinungsäußerung und keine strafbare Beleidigung. Das meinte ich mit "Dünnhäutigkeit". Wer scharfe Kritik (die IMO hier noch keine Schmähkritik ist, denn es ging dem Rektor ja wohl nicht darum, völlig grundlos die Eltern anzugreifen) schon als Beleidigung auffasst, der sollte sich fürs Berufsleben warm anziehen. Da ist ein "Was für eine Sch... hast Du denn da wieder fabriziert" vom Tischlermeister noch das harmloseste.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anna Conda,

gehen wir nun in die Endrunde. Winken

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
...
Aber ihre letzte Frage geht noch an der rechtlichen Betrachtung vorbei und danach war hier (in diesem Rechtsforum) schließlich vom Threadersteller gefragt.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Wer ist in dem fiktiven Fall das wirkliche Opfer? Der Schüler oder die Lehrerin?

Die Lehrerin und die Eltern des Schülers.

Beide wurden in ihren Rechten angegriffen. Gefragt wurde hier aber nur durch den Schüler nach der rechtlichen Beurteilung der (verbalen) Handlung des Rektors.
...

Ob "die Eltern des Schülers" Opfer sind oder "sie sich so fühlen" geht aus dem Thread nicht eindeutig hervor. Vielmehr schreibt der Junge:

Brummbaer123 hat folgendes geschrieben::
... Dies empfinde ich für mich als auch für meine Eltern als eine echte Beleidigung....kann ich ihn deswegen anzeigen oder reicht "diese Form" der indirekten Beleidigung nicht? ...

Es darf angenommen werden, daß seine Eltern überhaupt nicht über den Vorfall informiert sind. Dies ergibt sich m.E. an Hand des nachfolgenden Beleges.

Brummbaer123 hat folgendes geschrieben::
... Heute war ich wegen eines Anlasses, welchen ich nicht näher erläutern möchte, bei meinem Schulleiter. ...

Zum Perspektivwechsel gehört auch, als Leser dieses Threads die ganze Diskussion nicht aus der Sicht eines Elternteils zu sehen. Die Gefahr besteht nämlich dann, in den Thread die eigene Schulerfahrungen und den eigenen Streß mit den Rektoren/Direktoren einzubringen.

Sie schreiben selbst das der Schüler kein Opfer einer rechtswidrigen Tat ist. Dies sehen auch alle anderen DiskussionsteilnehmerInnen. Da er kein Opfer einer Straftat ist, macht eine Strafanzeige keinen Sinn.

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
...
Hallo ?? Den Text richtig gelesen ?? Also wenn das ein Dipl.Sozialarbeiter äußert, dann wundert mich nichts mehr Geschockt
Wenn sie aus einer solch einmaligen fast harmlosen Sache schon meinen schließen zu können, dass er keine gute Kinderstube genossen habe, dann macht das auf mich den Eindruck, als hätten sie noch nie mit Jugendlichen zu tun gehabt. Die "Guterzogenen" sitzen hier um mich herum und lachen sich (verständlicherweise) über ihre Antwort kringelig
...

Seit 30 Jahren habe ich mit tausenden von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tun. Und als "alter Sack" übe ich meinen Beruf immer noch sehr gerne aus. Daher kenne ich die Versuche von Jugendlichen ihre Eltern mit ins Boot zu holen, wenn ihnen vermeintlich Unrecht angetan wurde. Dies machen einige Jugendliche besonders gern, nachdem sie zuvor das Recht anderer verletzt haben. Weist man/frau die Ertappten auf diese "Untat" hin, dann reagieren einige von Ihnen in der Tat "sehr dünnhäutig".

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Brummbaer123 hat folgendes geschrieben::
"Deine Eltern haben vollkommen versagt" ...
...kann durchaus als Tatsachenbehauptung gewertet und zudem áuch ein Beurteilung im Rahmen der Wahrnehmung von berechtigten Interessen verstanden werden.

Dann wäre das erlaubt und (zähneknischend und/oder mit beginnender Selbstkritik) hinzunehmen.

Hier hat ein Jurist eine rechtliche Zusammenfassung vorgenommen und das Ganze auf den Punkt gebracht. Als Sozialarbeiter stimme ich dem voll inhaltlich zu. Wie die nette Dame tatsächlich entscheiden würde, kann hier niemand schreiben. Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr groß, daß eine "Beleidungsklage" eingestellt und gegen den Jugendlichen aber ein anderes Strafverfahren eröffnet wird. Vergessen wir nicht, daß das Opfer dieser Straftat die Lehrerin ist. Ich habe schon viele Jugendliche erlebt, die recht erstaunt waren, als "der Schuß nach hinten los ging". Winken

MfG

Klaus
_________
Vertiefend: Beleidigung
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