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Beratungspflicht oder Informationspflicht ?

 
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Vorfreude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 22:07    Titel: Beratungspflicht oder Informationspflicht ? Antworten mit Zitat

Ich habe für uns vier telefonisch beim Reisebüro meines Vertrauens (schon seit 6 Jahren) eine Rundreise durch Myanmar mit anschließendem Badeurlaub in Thailand gebucht. Eine Woche was anderes und Endziel ist dann immer Thailand, ich kenne mich da schon gut aus. Als wir am Flughafen einchecken wollen, verlangte man ein Visum für Myanmar von uns, das wir nicht hatten. Wir sind dann erstmal bis Bangkok geflogen, aber die Rundreise konnte nicht mehr stattfinden, nur noch der Badeurlaub. Das Reisebüro sagt, die Einreiseformalitäten würden im Katalog (den ich nicht habe) und auf der Homepage (nicht wirklich durchgelesen) stehen, ich bin der Meinung, das Reisebüro hätte mich darauf hin weisen müssen, dass ich mich kümmern muss. Wie ist die Rechtslage ?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Reisebüro sagt, die Einreiseformalitäten würden im Katalog (den ich nicht habe)....

Das ist recht ungewöhnlich und auch etwas praxisfremd.
Auf eine Rundreise mit verschiedensten Stationen, Unterkunftsarten und Sehenswürdigkeiten bereitet man sich doch in der Praxis mit Hilfe des Kataloges vor, man vergleicht Angebote verschiedener Anbieter usw. Hierfür nimmt man dann die entsprechenden Kataloge zur Hand, vielleicht liest man auch den ein oder anderen Reiseführer, um sich auf den Urlaub vorzubereiten.

Offensichtlich ist das nicht geschehen, daher wird es im Falle eines Rechtsstreits sehr schwer fallen, dass dem Buchenden der Katalog nicht vorlag. Darüber hinaus wird bei Buchung der Reise auch (normaler Weise) durch Unterschrift auf der Reiseanmeldung bestätigt, die AGB des Veranstalters erhalten zu haben.

In der Rechtsprechung gibt es verschiedene Urteile zu diesem Thema, hier ein Überblick.
Weiterhin hat ein Kunde auch eine entsprechende Mitwirkungspflicht, zu der man auch die gezielte Information über die gültigen Einreisevorschriften zählt.
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Vorfreude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Es hört sich vielleicht nach praxisfremd an, ich würde es lieber „zu vertrauensvoll“ nennen. Eigentlich bin ich sogar sehr bemüht um alle Reisevorbereitungen, zu Myanmar habe ich viel gelesen, wusste mit dem Geld Bescheid, habe bestimmte Dollars besorgt, Sitzplatzreservierungen getätigt, also solche Sachen, die das Reisebüro nicht macht. Ein Hinweis auf ein benötigtes Visum und ich wäre losmarschiert. Leider war ich der Meinung, das das Reisebüro sich drum kümmert, wenn mir nichts gesagt wird. Wir waren in Thailand, Malaysia, Singapur, wir brauchten nie was, wieso jetzt ? Klingt wohl naiv, war aber so. Die AGB´s sagen: ...Reisebüro.... wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Tja und das war der Haken. Ich könnte noch sagen, dass der Katalog zum Buchungstermin noch nicht draußen war, aber das wird wohl nicht viel helfen. Was ist mit jemandem, der nicht wie wir das Reisebüro jwd hat, sondern dem Angestellten gegenüber sitzt und der sagt ihm nichts vom Visum, wozu braucht man dann diese Beratung ? Hätte ich alles selber organisiert, wäre es mir garantiert nicht passiert. Ich werde es zwar noch mal über Kulanz und Stammkunden versuchen, habe ja nichts zu verlieren, das Geld ist eh schon weg.
Vielen Dank für die schnelle Antwort , es ist toll, dass es noch „Hilfe umsonst“ gibt.
Schönen Abend noch Marion
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marion,

es ist unter den geschilderten Umständen tatsächlich nicht "glasklar", wen hier ein Verschulden trifft. Problematisch für den Geschädigten ist, dass er in der Beweislast ist, d.h. man muß dem Büro beweisen, dass kein Hinweis auf die Visapflicht erteilt wurde.

Stammen die zitierten AGB von der Website des Reisebüro oder direkt vom Veranstalter ?
Wurde auf der Buchungsbestätigung oder auf den Reiseunterlagen nochmals auf die Einreisebestimmungen hingewiesen ?
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Vorfreude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo report,
das Reisebüro ist gleichzeitig Veranstalter. Die Einreisebestimmungen stehen im AGB, im Katalog, der auch online ist. Auf der Buchungsbestätigung, sprich Rechnung steht kein Ton. Also mir persönlich gegenüber weder schriftlich noch mündlich erwähnt, deshalb habe ich mir ja auch keine Gedanken gemacht...nach dem Motto, wenn was gebraucht wird, wird er sich schon melden.
Gruß Marion
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

drei Aspekte:

1. ein gutes Reisebüro wird trotz der gesetzlichen Grundlage - siehe 2 - im Beratungsgespräch a) auf die notwendigen persönlichen Einreisepapiere b) auf empfohlene oder vorgeschriebene Gesundheitsvorkehrungen oder Impfungen und c) auf die Möglichkeit einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung hinweisen; war und ist zumindest bei mir immer Standard

2. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Reiseveranstalter verpflichtet ist, alle notwendigen Informationen wie eben Einreisebestimmungen, Impfbestimmungen, Hinweis auf Abschlussmöglichkeit einer Versicherung usw. dem Kunden vor Abschluss seiner Buchung zur Kenntnis zu bringen hat.

Dabei reicht es aber aus, wenn diese Dinge in den Buchungsgrundlagen (Katalog, Faltblatt, Internet) deutlich und einfach lesbar / zu finden abgedruckt bzw. zu sehen sind. Eine neuerliche Belehrung in der Buchungsbestätigung ist NICHT notwendig, sofern die Buchungsbestätigung auf die Buchungsgrundlagen verweisen!.

Das bedeutet, fehlt ein eindeutiger Hinweis auf den Katalog, so wäre hier eine Verletzung der Informationspflicht und ein daraus resultierender Schaden muss von Verursacher des Fehlers ersetzt werden.

Die Kenntnisnahme der AGB mit Unterschrift schließt nämlich nicht automatisch auch die Kenntnisnahme der sonstigen Informationspflichten ein! Wie geschrieben, müsste dazu in der Buchungsbestätigung Bezug genommen werden, z. B. "es gelten die Informationen und Bestimmungen vom Sommerkatalog Ferne 08" oder "Die Buchung erfolgt auf der Grundlage des Katalogs Ferne 08" u. ä. Formulierungen.

3. Der Gesetzgeber sagt aber auch, dass für die Einhaltung der Bestimmungen einzig und allein der Kunde selbst verantwortlich ist. Das wiederum ergibt eine Eigenverantwortung.

Meint Peter
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Vorfreude
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Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mosaik,
das Einzige, an dem ich mich aufhänge ist die persönliche Beratung, die gefehlt hat. Aber nur die vom Visabesorgen, alles andere ist okay. Wir haben seit März telefoniert, da wir immer über Silvester Linie fliegen, habe ich schon die Flüge blocken lassen, später als die Unruhen in Myanmar waren, haben wir über Plan B gesprochen, es ist kein Wort gefallen, das wir ein Visum brauchen. Die Rechnung besteht aus den Bausteinen und dem Flugplan und dem Satz....es gelten ausschließlich die die umseitig abgedruckten Reise - und Geschäftsbedingungen. Es steht im Katalog alles über Einreisebestimmungen, ich habe es einfach verschlafen. Ich buche seit 6 Jahren dort, wir haben uns auf der ITB unterhalten...er hat es einfach vergessen und ich war nicht beunruhigt. Pattsituation, aber ich bin "unwissender" Kunde, deshalb versuche ich ja noch über Kulanz an das Geld ran zu kommen...aber einfach nur diese Antwort: .....Wir verstehen Ihren Unmut und können Ihren Ärger nachvollziehen. Doch nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung und unserem Firmenanwalt müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen keine Erstattung des Reisepreises gewähren können. Wir sind unserer Informationspflicht nachgekommen........ich weiß auch nicht so richtig, ich weiß nur aus Erfahrung, das die, die sich aufregen zuerst dran kommen, aber bei mir scheint das nicht zu klappen. Gruß Marion
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es steht im Katalog alles über Einreisebestimmungen, ich habe es einfach verschlafen


... ich würde aufgrund der bisher bekannten Informationen leider meinen, wenn hier das Reisebüro keine Kulanz zeigt, die Sache eher aussichtslos wird, sofern nicht einer meiner erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.

...mein Punkt eins wäre halt richtig gewesen für das Reisebüro...

meint
Peter
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Vorfreude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,
ich werde es auch nur über die Kulanzschiene versuchen, wenn nicht die anderen beiden mit drin hängen würden, wäre es nur „sehr ärgerlich“ gewesen. Vielen Dank erstmal, falls ich was positives erreiche, melde ich mich wieder. Lieben Gruß Marion
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