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Unverlangt zugesandte Ware

 
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sebi2310
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 09:45    Titel: Unverlangt zugesandte Ware Antworten mit Zitat

Hallo

Folgender Sachverhalt: Die - seriöse und dem Empfänger Y bekannte - Firma X verschickt unverlangt ein Paket an Empfänger Y. Das Paket ist mit einer geringen Nachnamegebühr(ca. 20 Euro) belegt. Da der Empfänger neugierig ist, bezahlt er die Gebühr und nimmt das Paket in Empfang. Im Paket befindet sich ein Produkt, das ein vielfaches der Nachnamegebühr wert ist. Ausser einem Lieferschein befindet sich sonst nichts mehr im Paket.

Frage 1: Ist das Produkt mit Bezahlung der Nachnamegebühr endgültig in den Besitz des Empfängers übergegangen? Kann sich die Firma X auf ein Versehen berufen, und die Ware zurückfordern?
Frage 2: Ergeben sich aus der Annahme des Pakets irgendwelche Pflichten für Empfänger Y, beispielsweise die Fortführung eines kürzlich gekündigten Vertrags?

Vielen Dank Smilie
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 17:36    Titel: Re: Unverlangt zugesandte Ware Antworten mit Zitat

sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Ist das Produkt mit Bezahlung der Nachnamegebühr endgültig in den Besitz des Empfängers übergegangen?
Ja klar. Aber m.E. nicht in sein Eigentum. Winken

sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Kann sich die Firma X auf ein Versehen berufen, und die Ware zurückfordern?
M.E. ja.

sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Ergeben sich aus der Annahme des Pakets irgendwelche Pflichten für Empfänger Y, beispielsweise die Fortführung eines kürzlich gekündigten Vertrags?
Wie bitte? Geschockt
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Ergeben sich aus der Annahme des Pakets irgendwelche Pflichten für Empfänger Y, beispielsweise die Fortführung eines kürzlich gekündigten Vertrags?

Geschockt Da ist offenbar der Sachverhalt nicht vollständig dargestellt. So kann keine sachgerechte Antwort erfolgen. Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing
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