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Verfasst am: 01.03.08, 09:45 Titel: Unverlangt zugesandte Ware
Hallo
Folgender Sachverhalt: Die - seriöse und dem Empfänger Y bekannte - Firma X verschickt unverlangt ein Paket an Empfänger Y. Das Paket ist mit einer geringen Nachnamegebühr(ca. 20 Euro) belegt. Da der Empfänger neugierig ist, bezahlt er die Gebühr und nimmt das Paket in Empfang. Im Paket befindet sich ein Produkt, das ein vielfaches der Nachnamegebühr wert ist. Ausser einem Lieferschein befindet sich sonst nichts mehr im Paket.
Frage 1: Ist das Produkt mit Bezahlung der Nachnamegebühr endgültig in den Besitz des Empfängers übergegangen? Kann sich die Firma X auf ein Versehen berufen, und die Ware zurückfordern?
Frage 2: Ergeben sich aus der Annahme des Pakets irgendwelche Pflichten für Empfänger Y, beispielsweise die Fortführung eines kürzlich gekündigten Vertrags?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 01.03.08, 17:36 Titel: Re: Unverlangt zugesandte Ware
sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Ist das Produkt mit Bezahlung der Nachnamegebühr endgültig in den Besitz des Empfängers übergegangen?
Ja klar. Aber m.E. nicht in sein Eigentum.
sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Kann sich die Firma X auf ein Versehen berufen, und die Ware zurückfordern?
M.E. ja.
sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Ergeben sich aus der Annahme des Pakets irgendwelche Pflichten für Empfänger Y, beispielsweise die Fortführung eines kürzlich gekündigten Vertrags?
Wie bitte? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.03.08, 18:02 Titel:
sebi2310 hat folgendes geschrieben::
Ergeben sich aus der Annahme des Pakets irgendwelche Pflichten für Empfänger Y, beispielsweise die Fortführung eines kürzlich gekündigten Vertrags?
Da ist offenbar der Sachverhalt nicht vollständig dargestellt. So kann keine sachgerechte Antwort erfolgen.
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