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lilienflitz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.09.2007 Beiträge: 158
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Verfasst am: 01.03.08, 17:32 Titel: Online Waffenshop in Deutschland realisierbar? |
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Ein Online Shop der scharfe Waffen anbietet zB Polizeiwaffen, Revolver etc.
Was muss man beachten ist dies überhaupt möglich?
Was brauch man wenn man einen solchen eröffnen will? (Waffenschein? Gewerbeanmeldung?)
welche sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden? (zB an wen darf verkauft werden? Wie soll der Waffenschein vorgelegt werden, online?)
Danke |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 01.03.08, 18:32 Titel: Re: Online Waffenshop in Deutschland realisierbar? |
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bysnake4811 hat folgendes geschrieben:: | ist dies überhaupt möglich?
Was brauch man wenn man einen solchen eröffnen will? | Viele Händler in Deutscland haben sich mittlerweile auf Onlinehandel und Versand spezialisiert und machen damit den Hauptteil ihres Umsatzes. Das Zauberwort lautet Waffenhandelserlaubnis, nähere informationen hierzu und zur Beantwortung der weiteren Fragen geben insb. die §§ 21 ff WaffG. Für spezielle Einzelfragen vielelicht einfach posten, sonst sprengt das den Thread. |
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Brumelinchen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.03.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 01.03.08, 19:28 Titel: Waffen Laden? |
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Hallo,
ist es notwendig ?
Wir haben doch genug schon von AMOK leufe zu tun, _________________ Sei leicht im Tanzen aber nie im Leben |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 01.03.08, 19:50 Titel: |
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Ich behaupte mal, dass Amokläufer und Terroristen sich ihre Waffen auch bei einem kompletten absoluten Waffendhandelsverbot (illegal) beschaffen können und werden.
Und dass sie den offiziellen genehmigten Waffenhandel scheuen werden wie der Teufel das Weihwasser (weil dort gewisse Papiere vorgezeigt werden müssen)
Der Großteil des legalen Waffenhandels werden Jäger und Sportschützen sein.
hws |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 02.03.08, 10:28 Titel: Re: Waffen Laden? |
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Brumelinchen hat folgendes geschrieben:: | ist es notwendig ? | War dieser Beitrag (und dann noch der erste, kess) notwendig?
Diese Frage gehört übrigens eigentlich entweder in die Speakers Corner oder aber ins Unetrforum Recht und Politik. Aber wenn sie schonmal eingestellt ist, erlaube ich mir nur anzumerken, dass neben Sportschützen und Jägern insb. die Waffenhändler noch deutlich strenger reglementiert und kontrolliert werden, als der Rest der Bevölkerung.
Und (@hws - zustimmung) die Öffentlichkeit ist wohl (und insb. nach der Statistik) mehr von den Personen gefährdet, sie sich auf dem ausufernden Schwarzmarkt bedienen (man schätzt dass Millionen illegale Waffen in Deutschland kursieren), als von dem angemeldeten und registrierten kleinkalibersportschützen, der sich seine ausgesuchte munition ein paar Euro günstiger übers www organisiert... |
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lilienflitz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.09.2007 Beiträge: 158
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Verfasst am: 02.03.08, 15:00 Titel: ... |
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Apropo beschaffung: Ist es möglich schwere scharfe Waffen (Desert Eagle revolver o.Ä.) nach Deutschland zu importieren? Welche Kontrollen werden da vollzogen?
APropo Online Verkauf:
Was für Kontrollen werden da vollzogen? Was muss der Online Kunde vorlegen? Und wie vorlegen? Eingescannte kopie des waffenscheins per email o.Ä.?
Ich bedanke mich für sachliche Antworten |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 02.03.08, 15:43 Titel: Re: ... |
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bysnake4811 hat folgendes geschrieben:: | Apropo beschaffung: Ist es möglich schwere scharfe Waffen (Desert Eagle revolver o.Ä.) nach Deutschland zu importieren? | da diese Waffen nun mit einiger Rgelmäßigkeit auf deutschen Schießständen anzutreffend und auch regülär im Handel zu erhalten sind, mutmaße ich einfach mal ja... wobei IMI derzeit aufgrund der angespannten politischen Lage angeblich eher eigene Kräfte ausstatten soll (insb. auch mit Munition). Insoweit handelt es sich aber dann wohl eher um ein logistisches Problem. Da es bei der DE einen Generalimporteur gibt, weiss ich natürlich nicht ob der Hersteller abweichend an einzelne Händler liefern würde. Zitat: | Welche Kontrollen werden da vollzogen? | Welche Kontrolle meinst Du? Neben der einfuhrerlaubnis §29 WaffG bzw der Meldepflicht nach § 33 WaffG muss das gute Stück einem deutschen Beschussamt vorgestellt werden, Zoll usw. kostet natürlich auch. Zitat: | APropo Online Verkauf:
Was für Kontrollen werden da vollzogen? Was muss der Online Kunde vorlegen? | Genau das, was er auch im Laden vorlegen müsste... Für den Kurzwaffenerwerb bspw. grüne WBK mit Voreintrag im Original oder aber "frische" bgelaubigte Kopie (wobei der Händler dann vielfach nochmal einen kurzen Anruf bei der Ordnungsbehörde tätigt), für den Munitionserwerb Original oder beglaubigte Kopie des zum Munerwerb berechtigenden Dokumets (WBK oder Munerwerbserlaubnis).Wie gesagt, beglaubigte Kopie oder Original Zitat: | Eingescannte kopie | reicht nicht, da wäre der Händler längste Zeit Händler gewesen, wenn da mal ein Kunde seine Berechtigungen ein wenig "schönt" und daraufhin geliefert würde... |
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lilienflitz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.09.2007 Beiträge: 158
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Verfasst am: 06.03.08, 19:15 Titel: . |
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Wenn man 20 AK 47 aus Taiwan importiert, muss man die also erstmal anbmelden (das man vorhat sie zu importieren) den zoll begutachten lassebn, dem Bundes Beschussamt vorstellen? Wars das? |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 07.03.08, 08:09 Titel: |
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für's importieren (vermutlich) schon, aber was dann?
Der Verbleib muss dokumentiert werden.
Selbst benutzen is nicht.
Wem wollen sie die verkaufen? (Kriegswaffenkontrollgesetz)
Exportieren dürfte auch auf schwierigkeiten stossen (Exportgenehmigung)
.. falls sie ohne vorherige Klärung letzterer Fragen überhaupt die Genehmigung erhalten.
hws |
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lilienflitz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.09.2007 Beiträge: 158
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Verfasst am: 07.03.08, 19:37 Titel: .. |
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die sollen im onlineshop angeboten werden und an personen mit gültigem waffenschein verkauft werden. machbar? |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 07.03.08, 20:21 Titel: |
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Für ein AK47 ?
Wer (ausser der Bundeswehr und evtl Polizei) bekommt denn dazu einen Waffenerwerbsschein?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei AK47 um Kriegswaffen handelt, also unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
hws |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 07.03.08, 20:58 Titel: |
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Hier können Sie nachlesen, was verboten ist.
Um als Händler tätig zu werden, benötigen Sie weiterhin eine entsprechende Ausbildung. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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lilienflitz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.09.2007 Beiträge: 158
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Verfasst am: 10.07.08, 11:04 Titel: |
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hws hat folgendes geschrieben:: | Für ein AK47 ?
Wer (ausser der Bundeswehr und evtl Polizei) bekommt denn dazu einen Waffenerwerbsschein?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei AK47 um Kriegswaffen handelt, also unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
hws |
miau _________________ Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus: Klare Ziele zu haben und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen. (Goethe) |
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TheOne1 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.12.08, 01:21 Titel: Paradewaffe |
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Du kannst es knicken wenn du versuchst legal eine Ak 47 einzuführen und zu besitzen.
Ein sogenanntes "Paradegewehr" braucht extra Zulassungen, dank der Amerikanischen Propaganda aus dem Kalten Krieg .. |
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