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Eine Note, die es nicht gibt, aber da steht ...

 
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MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 17:33    Titel: Eine Note, die es nicht gibt, aber da steht ... Antworten mit Zitat

Wie reagiert man, wenn in einem Zeugnis eine Note für Arbeits- oder Sozialverhalten auftaucht, die es lt. Schulgesetz des betr. BL' s gar nicht gibt?

Vorgesehen ist lt. Schulgesetz also Folgendes:

Zitat:
"sehr gut", wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers besondere Anerkennung verdient,
"gut", wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht,
"befriedigend", wenn die Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden,
"nicht immer befriedigend", wenn die Erwartungen mit erheblichen Einschränkungen erfüllt werden,
"unbefriedigend", wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers nicht den Erwartungen entspricht


Im Zeugnis würde aber stehen:

"nicht ausreichend" oder auch "nicht befriedigend" - was lt. obiger Liste nicht vorgesehen ist.

Wird damit das Zeugnis anfechtbar?

Danke für eine Idee,

Miriam
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 17:43    Titel: Re: Eine Note, die es nicht gibt, aber da steht ... Antworten mit Zitat

MiriamB hat folgendes geschrieben::
Wie reagiert man, wenn in einem Zeugnis eine Note für Arbeits- oder Sozialverhalten auftaucht, die es lt. Schulgesetz des betr. BL' s gar nicht gibt?
Welches ist denn das "betreffende"?

Zitat:
Vorgesehen ist lt. Schulgesetz also Folgendes:

Zitat:
"sehr gut", wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers besondere Anerkennung verdient,
"gut", wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht,
"befriedigend", wenn die Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden,
"nicht immer befriedigend", wenn die Erwartungen mit erheblichen Einschränkungen erfüllt werden,
"unbefriedigend", wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers nicht den Erwartungen entspricht


Im Zeugnis würde aber stehen:

"nicht ausreichend" oder auch "nicht befriedigend" - was lt. obiger Liste nicht vorgesehen ist.

Wird damit das Zeugnis anfechtbar?
Jedes Zeugnis ist "anfechtbar". Man muss nur dagegen klagen.

Was man damit erreicht? Die beanstandete Formulierung wird durch eine "gesetzeskonforme" ausgetauscht; "unbefriedigend" und "nicht befriedigend" dürfte auf dasselbe hinauslaufen. Oder es passiert auch nichts (außer Gerichtskosten) - kommt auf den Zusammenhang an, in dem der oben zitierte Text steht.
_________________
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