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Verfasst am: 02.03.08, 16:52 Titel: Partykontrolle durch Polizei
Hallo,
es geht um eine Person, die eine Geburtstagsparty veranstaltet. Diese Person hat für diesen Anlass eine kleine Halle gemietet.
Der Vermieter der Halle muss allerdings der Polizei Bescheid geben,damit diese der Party mal einen Besuch abstatten kann.
Jetzt würde ich gerne wissen,wie weit die Polizei gehen darf.
1. Muss die Person der Polizei überhaupt den Eintrtitt gewären? Oder reicht es wenn sich die Parteien vor der Tür unterhalten?
2..Ist es Ihnen erlaubt die Gäste zu durchsuchen? (der ein oder andere könnte Rauschmittel dabei haben.) Wobei die Person sein bestes gibt,damit solche Leute fernbleiben.
3.Wie weit dürfen Sie durchsuchen?Wenn Sie nur eine runde durchlaufen und die Party nicht weiter stören,dann hatt die Person auch kein Problem damit. Immerhin soll ja alles mit rechten Dingen zu gehen.
4. Darf die Polizei die Party beenden?Falls ja....was müsste vorgefallen sein?
Verfasst am: 02.03.08, 21:06 Titel: Re: Partykontrolle durch Polizei
zu 1. Ohne Weiteres nicht.
ab 2. bin mir nicht sicher
zu 4. Kommt darauf an, was damit gemeint ist. Bei wiederholter Ruhestörung könnte z.B. die Musikanlage eingezogen werden. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Hallo,
zu 1. Es kommt ganz drauf an, was das für eine Party ist. Handelt es ich um eine öffentliche Veranstaltung?
zu 2. Bei dem Verdacht, dass Personen Betäubungsmittel dabei haben, könnte eine Durchsuchung u.U. durchgeführt werden. (es gibt aber noch viele weitere Möglichkeiten, warum eine Durchsuchung zulässig sein könnte.
zu 3. Sollte die Voraussetzungen für das Durchsuchen der Räumlichkeiten vorliegen, dürfen natürlich alle Räumlichkeiten durchsucht/ betreten werden.
zu 4. Ja, die Polizei darf u.U. die Veranstaltung beenden. Bei wiederholten Ruhestörungen, andauernden Einsätzen wegen Schlägereien usw.
Anmeldungsdatum: 15.04.2007 Beiträge: 96 Wohnort: bei pooh zuhause
Verfasst am: 02.03.08, 23:07 Titel:
zu 2. Wenn die Polizei den Verdacht hat ,das sie bei bestimmten Leuten der Party illegale Sachen finden könnten,weil sie komische Zigarretten rauchen und es dementsprechend riecht,sie deswegen schon polizeilichi aufgefallen sind und dann vielleicht auch noch Minderjährig sind ,können sie durchsuchen
Eine Frage:Warum muss der VM der Polizei Bescheid geben,damit sie mal vorbei schauen kann?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Auf der Party werden ca. 100 Gäste erwartet. Alles nur geladene Gäste, also keine öffentliche Veranstaltung.
Zur Ruhestörung wird es auch nicht kommen, da sich die Location mitten im Wald befindet und weit und breit niemand ist den man stören könnte. Schlägereien o.ä. kann man nie 100%ig unterbinden, aber die Person wird schauen das alles friedlich und vorallem ohne die Polizei abläuft.
Zitat:
zu 3. Sollte die Voraussetzungen für das Durchsuchen der Räumlichkeiten vorliegen, dürfen natürlich alle Räumlichkeiten durchsucht/ betreten werden.
Wie sehen diese Vorraussetzungen aus?? Muss die Person der Polizei den Eintritt gewähren?
Zitat:
zu 2. Wenn die Polizei den Verdacht hat ,das sie bei bestimmten Leuten der Party illegale Sachen finden könnten,weil sie komische Zigarretten rauchen und es dementsprechend riecht,sie deswegen schon polizeilichi aufgefallen sind und dann vielleicht auch noch Minderjährig sind ,können sie durchsuchen
Soweit wird es nicht kommen, das die Leute innen irgendwelche komischen Sachen rauchen. Wenn Sie das machen wollen/sollten dann doch draußen vor der Tür. Womit sich die Person ja dann klar davon abgrenzt...denn immerhin kann er ja nicht Babysitter für alle spielen.
Zitat:
Eine Frage:Warum muss der VM der Polizei Bescheid geben,damit sie mal vorbei schauen kann?
Es gab vor einem halben Jahr schonmal so eine ähnliche Party. Damals gab es Ärger mit der Polizei, da einige Gäste meinten Sie müssten auf dem Heimweg randalieren.
Somit war die Auflage für diesmal, dass der Vermieter der Polizei bescheit sagt und diese sich dann dort blicken lässt.
Zur Ruhestörung wird es auch nicht kommen, da sich die Location mitten im Wald befindet und weit und breit niemand ist den man stören könnte.
Sie glauben gar nicht, wie weit Schall sich ausbreitet.
headbanga hat folgendes geschrieben::
Wie sehen diese Vorraussetzungen aus??
Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In NRW würde es zum Beispiel ausreichen, wenn von der Party zu laute Musik ausgeht, die die Nachbarschaft belästigt. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten, siehe §41 PolG NRW
headbanga hat folgendes geschrieben::
Muss die Person der Polizei den Eintritt gewähren?
Sollten sich die Vorraussetzungen aus dem jeweiligen Landespolizeigesetz, der StPO oder anderen Gesetzen ergeben, dann ja.
Dann sogar zwangsweise.
Wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen sie die Polizei rein.
headbanga hat folgendes geschrieben::
Soweit wird es nicht kommen, das die Leute innen irgendwelche komischen Sachen rauchen. Wenn Sie das machen wollen/sollten dann doch draußen vor der Tür. Womit sich die Person ja dann klar davon abgrenzt...denn immerhin kann er ja nicht Babysitter für alle spielen.
Wenn das Partygäste sind, würde das u.U. als Grund schon ausreichen um reinzugehen.
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