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Verfasst am: 03.03.08, 02:05 Titel: Schadenersatz gegen den gutgläubigen Käufer
Gute Nacht . Wenn jemand gutgläubig eine Sache kauft, aber gemäß § 935 BGB kein Eigentümer wird, muss er die Sache normalerweise an den Eigentümer zurückgeben. Aber er wusste das ja zunächst nicht und hat die Sache gebraucht/verbraucht. Kann der Eigentümer vom gutgläubigen Käufer Schadenersatz verlangen, wenn die Sache
a) im schlechteren Zustand ist (gebraucht)
b) nicht mehr da ist (verbraucht)? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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