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Anwalt A wird beauftragt, den Mandanten M in einer Insolvenzangelegenheit zu vertreten. M ist ehemaliger Angestellter einer Firma, die insolvent ist. A soll für M mit dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Arbeitsamt "verhandeln". M hat bei seinem Termin bei A alles geschildert, jede Menge Kopien von allen nötigen Unterlagen wurden gemacht .
3 Wochen später noch immer keine Rückmeldung von A, nicht mal eine schriftliche Auftragsbestätigung. Auf Nachfrage von M stellt sich heraus, dass versäumt wurde, überhaupt eine Akte anzulegen und M wurde gefragt, ob und wann er denn eigentlich in der Kanzlei gewesen wäre. M ist sauer, weil inzwischen einige wichtige Fristen verstrichen sind.
Wenn hierdurch ein Schaden entstanden ist, der nicht mehr behebbar ist und M nachweisen kann, dass er A mit der Wahrnehmung seiner Interessen und der Einhaltung der Fristen beauftragt hat, dann haftet A. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.03.08, 23:40 Titel:
Ist natürlich die Frage, von was für einer Art von Fristen wir sprechen. Wenn der Mandant dem Anwalt sagt, "machen Sie das bitte in einer Woche fertig", und der Anwalt sagt, "ja, ja", dann nimmt nicht jeder Anwalt diese "Frist" zwingend immer ernst...
Ist natürlich die Frage, von was für einer Art von Fristen wir sprechen. Wenn der Mandant dem Anwalt sagt, "machen Sie das bitte in einer Woche fertig", und der Anwalt sagt, "ja, ja", dann nimmt nicht jeder Anwalt diese "Frist" zwingend immer ernst...
M hat bei seinem Termin bei A alles geschildert, jede Menge Kopien von allen nötigen Unterlagen wurden gemacht .
Naja, wenn aus diesen Unterlagen die einzuhaltenen Frist hervorgehen, wird sich A sicherlich fragen lassen müssen, warum er diese hat verstreichen lassen. _________________ Null Komma
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nix
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