Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtsverfolgungskosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtsverfolgungskosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tilo2000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 20:55    Titel: Rechtsverfolgungskosten Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage und zwar:

habe ich einen Rechtsfall. Beide Seiten haben sich eigentlich auf einen Vergleich geeinigt. Ich muß dazu sagen, dass ich der Kläger bin, da ich Falsch beraten wurde. Nachdem ich meinen Anwalt dann gefragt habe, welche Kosten bei mir bleiben und von dem Vergleich noch abgehen, sagte er mir:

- zu einem die SB von meiner Rechtsschutzversicherung, ist auch in Ordnung für mich!!
- zum anderen die Rechtsverfolgungskosten die erforderlich waren um den Fall zuklären, die aber meine Rechtsschutzversicherung nicht trägt!!!!

Von diesen Kosten wurde mir vorher nichts gesagt, habe auch nie meine Zustimmung für solche Gutachten gegeben, die diese Kosten verursacht haben. Auch wurde ich nie darüber informiert!!!

Frage wie soll ich mich da verhalten, muß ich wirklich diese kosten selber tragen???? Obwohl ich vorher nicht in Kenntnis gesetzt wurde, dass das so ist??? Mir kommt das ein wenig komisch vor. Schreibe mal noch, was mein Anwalt wörtlich dazu geschrieben hat:

…., dass das Mandatsverhältnis zwischen Ihnen persönlich und uns besteht, sodass Sie selbstverständlich verpflichtet sind, sämtliche der in Rahmen der Mandatsbearbeitung anfallenden und zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten unabhängig davon an uns zu bezahlen, ob Ihnen insoweit ein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung zusteht.

Wie ist da die Rechtslage???

Bedanke mich schon mal für Euere Hilfe!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 00:56    Titel: Re: Rechtsverfolgungskosten Antworten mit Zitat

Tilo2000 hat folgendes geschrieben::

…., dass das Mandatsverhältnis zwischen Ihnen persönlich und uns besteht, sodass Sie selbstverständlich verpflichtet sind, sämtliche der in Rahmen der Mandatsbearbeitung anfallenden und zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten unabhängig davon an uns zu bezahlen, ob Ihnen insoweit ein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung zusteht.



Ist eigentlich eine Standardfloskel. In der alltäglichen Praxis hat diese Floskel in folgenden Bereichen Relevanz:

- Sie stellt klar, dass der Anwalt nicht verpflichtet ist, direkt mit der RSV abzurechnen, sondern erst mal die Kohle vom Mandanten holen darf und der dann mit seiner Versicherung streiten kann. Betrifft die Fälle, in denen die RSV nachträglich rumzickt.

- Sie stellt klar, dass es Kosten gibt, die eine RSV im Regelfall nicht zahlt, z.B. die Reisekosten des Anwaltes. Diese muss der Mandant im Regelfall selbst tragen, wenn es keine Kostenerstattungspflicht des Gegners gibt (z.B. bei Unterliegen oder Vergleich)

- Sie stellt klar, dass nach Unterzeichnung einer Gebührenvereinbarung oder eines Stundenhonorars auch bei Bestehen einer RSV oder bei Obsiegen nur die gesetzlichen Gebühren erstattet werden.

- Sie stellt klar, dass bei einer Kostenregelung, die nicht dem Verhältnis Obsiegen/Nachgeben entspricht, die RSV teilweise nicht leistet. z.B. der Gegner zahlt im Vergleichswege 75 %, es wird aber Kostenaufhebung vereinbart. In dem Fall zahlt die RSV nur die Hälfte der Gebühren.

Was im vorliegendem Beispiel damit gemeint war, kann man daher aus der Ferne nicht sagen. Wie sieht denn die Rechnung des RA aus?
Natürlich gibt es noch weitere Konstellationen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.