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Kann ein Rechtsanwalt von seinem Mandanten verlangen, eine zusätzliche Honorarvereinbarung zu unterschreiben?
Im vorliegenden Fall hat der Mandant bereits eine weit über RVG liegende Vereinbarung unterschrieben, in letzter Instanz will der RA nun aber für das Schreiben einer Gegenvorstellung (da eine Beschwerde nicht möglich ist) von seinem Mandanteneine gesonderte Gebühr bekommen. Anderenfalls will er die Gegenvorstellung nicht einreichen. Ist das rechtens? Muss der RA seinen Mandanten nicht in jedem Fall bestmöglich vertreten?
Kommt auf den Wortlaut der ursprünglich geschlossenen Honorarvereinbarung an.
Hinzu kommt, daß der Anwalt für ein Beschwerdeverfahren, wenn er nach Gesetz abrechnen würde, zusätzliche Gebühren bekommt. Da die Gegenvorstellung ähnlich arbeitsintensiv ist, ist es insoweit durchaus nachvollziehbar, daß er hier eine weitere Vergütungsvereinbarung schließen möchte. _________________ Karma statt Punkte!
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