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Urlaubsreise in der Gruppe - wer zahlt bei Stornierung ?

 
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frankisthier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 16:59    Titel: Urlaubsreise in der Gruppe - wer zahlt bei Stornierung ? Antworten mit Zitat

Hallo aus Hamburg,

wir haben (A,B,C,D,E,F) eine Reise zusammen gebucht. B hat gesagt, dass Sie wohl abspringen würde, die restlichen haben zugestimmt die Reise trotzdem zu buchen. B ist nun abgesprungen, daraufhin hat F noch jemanden angemeldet somit G. (schriftlich angemeldet)

Irgendwann kurz bevor es um die Bezahlung ging (500 Euro für jeden) haben F und G gesagt, sie kommen auch nicht mit.

Meine Frage nun: Welche möglichkeiten habe ich nun ? Kann ich F und G dazu finanziell belangen, die Reisekosten zu bezahlen ? Wieviel?

Daraufhin, dass es nun den restlichen (A,C,D,E) zu teuer wird, müssen wir wohl die Reise stornieren (Stornierungskosten: 20% = 500 Euro)

Wer kommt für die Stornierungskosten auf ? F und G, die gesamt Gruppe(A,C,D,E;F;G), oder nur die übrigen ?

Vielen Dank, hoffe das es nicht zu verwirrend ist.
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wer was zu bezahlen hat wird auch davon abhängen, wer wie für wen bestellt hat.

Normalerweise wird eine Person für alle bestellt haben. Hat diese Person

a) nur im eigenen Namen unterschrieben, könnte es sein, dass der Reiseveranstalter von jedem einzelnen sich die Stornogebühr holen wird müssen

b) hat diese buchende Person aber auch - mit einer extra Unterschrift - bestätigt, für die Erfüllung aller Pflichten für die von ihm mitgebuchten Personen einzustehen, ist er, der Buchenden, einmal primär für die Bezahlung der Stornogebühr(en) zuständig und haftbar.

Hat er nun mit seinen Mitreisenden KEINE eigenen Reiseverträge abgeschlossen, was in der Regel der Fall sein wird, kann er allfällige Schäden im zivilrechtlichen Verfahren einklagen. Will heißen, zahlen die "Freunde" nicht freiwillig, wird man sie klagen müssen - mit ungewissem Ausgang: wussten sie von Art und Höhe der Stornogebühren, welche Vereinbarungen waren getroffen usw.

meint
Peter
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Flugkosten und Hotelkosten sind zu trennen, da %ig verschieden an Stornorate..
Auch spielt der Zeitpunkt, WANN abgesagt wurde, eine erhebliche Rolle.
Normalerweise bezahlen die Gruppenmitglieder zwischen 10 und 70 %, je nach Lage der Dinge an Storno-Gebühr. Der Beitrag war leider sehr unausführlich. Eckdaten fehlten.
Schade auch, daß man das nicht im Guten untereinander regeln kann, zumal man sogar miteinander verreist wäre und doch ein gewisses Maß an Freundschaft da ist. Im Zweifelsfall muß das Zivilgericht entscheiden, wer wem wieviel zu entrichten hat.
Hat der Veranstalter einfach das Geld einbehalten, wird er mit Klage rechnen müssen und ggf. wegen § 812 BGB (da privat) verurteilt werdne.
Es wäre anzuraten, ein gütliche Eingiung zu finden und dies aber dann schriftlich zu fixieren.

Gruß P
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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