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mal angenommen man hat eine junge-leute haftpflichtversicherung, die bis zur vollendung des 25. lebensjahres gilt und das schon über die mindestvertragsdauer hinaus (5 jahre). was ist, wenn der 26. geburtstag jetzt in den nächsten abrechnungszeitraum fällt, man aber die 3monatige kündigungsfrist nicht mehr einhalten kann. darf die versicherung den beitrag dann anpassen (preis verdoppeln) oder hat man in diesem fall ein sonderkündigungsrecht wegen beitragserhöhung bei gleichbleibender leistung?
ein sonderkündigungsrecht hat man, wenn die beiträge erhöht werden "grundsätzlich" schon, aber in ihrem fall wird für "junge leute" ein rabatt gewährt, der mit erreichen eines bestimmten alters wegfällt.
das ist also keine beitragserhöhung, sondern nur der wegfall einer vergünstigung. ein sonderkündigungsrecht besteht hierfür nicht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
und wie sieht das mit dem abrechnunsgzeitraum aus. mal angenommen der wäre vom 15.03.05-15.03.06 und der 26. geburtstag wäre am 11.04.05. müsste das dann nicht trotzdem noch verrechnet werden, auch wenn es nur ein knapper monat ist?
das kommt darauf an, wie es tariflich geregelt ist.
oftmals ist es so, dass der beitrag "in dem jahr in dem das alter xx" erreicht wird auf den normaltarif umgestellt wird, und nicht taggenau zu dem jeweiligen geburtstag.
das lässt sich aber ohne die bedingungen zu kennen nicht abschliessend beantworten. das müsste allerdings in den mit der police ausgehändigten vertragsunterlagen zu finden sein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
der beitrag sollte bis zum 15.03.06 gleich bleiben. erst dann wird der "junge-leute-rabatt" wegfallen.
warum versichert man sich überhaupt bei der a.....? es gibt genug versicherer, die ohne solche vermeintlichen rabatte billiger und besser also günstiger sind! darüber hinaus ohne mehrjahresvertrag! das gilt nicht nur für die haftpflicht...
Solche Rabattgeschichten stehen immer in den jeweiligen Vertragsbedingungen drin. Ich kenne es so, dass der Geburtstag des VN abgewartet wird, und dann zur nächsten Hauptfälligkeit, d. h. am 15.3.06 in diesem Fall, die Anpassung erfolgt. Aber wie gesagt, einfach mal in die Bedingungen schauen, die sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
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