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schule nimmt handy weg und das eigentlich ohne grund

 
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blubb ich bin kein fisch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 14:42    Titel: schule nimmt handy weg und das eigentlich ohne grund Antworten mit Zitat

hi an alle
ich erklär erstmal die ganze geschichte:
also in meiner schule gibt es seit einem halben jahr eine mensa um dort mittags zu essen weil wir jetz eine Ganztagsschule sind. Mir schmeckt das essen dort allerdings nich besonders gut und jemand aus meiner klasse hat sich überlegt wir bestellen einfach ma döner von einem lieferservice. das hat auch alles geklappt und am nächsten tag kam der schulleiter in unsere klasse und hat gesagt wir sollen alle mal mitkommen die sich einen döner bestellt hatten. Dann hat er uns nen vortrag gehalten warum das nich geht (er hat uns angeschrien) und so und das das nicht erlaubt sei. Dann kam raus das dieses döner bestell verbot an dem Tag ein paar stunden später beschlossen wurde nachdem wir die döner bestellt hatten und wir wurden also im Nachhinein bestraft. Dann sollten wir alle unsere Handys dalassen und die eltern durften sie erst wieder abholen. Das hat eigentlich NICHTS mit der sache zu tun gehabt. Meine eltern haben gesagt das sie mir das handy nicht abholen. Jetzt ist meine Frage wie lange darf die schule das handy behalten und darf sie es überhaupt wegnehmen.
ps: ich sollte dazusagen das vor ungefär 1 woche eine neue regel aufgestellt wurde in der schule und zwar das man das handy nur noch in der pausenhalle eingeschaltet habend arf und auch nur dort telefonirt werden darf. die döner hat jemand aus meiner klasse mit seinem handy bestellt.
Wie ist die rechtslage?
vielen dank schonmal für eure antworten

vieleicht ist das wichtig zu wissen ich wohne in Niedersachsen
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

M.W. gibt es in Niedersachsen kein generelles Handy-Verbot.

Siehe z.B. hier --> http://bildungsklick.de/pm/26341/kultusminister-gegen-generelles-handyverbot/

Ordnngsmaßnahmen sind in § 61 NSchG geregelt.

Auszug:
(1) Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.

(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

Zu einer evtl. Teilnahmepflicht am Mittagessen habe ich nichts gefunden.

Zur Schulverpflegung in Niedersachsen findet man z.B. hier etwas --> www.gesundheit-nds.de/veranstaltungen/040308lernenbrauchtenergie.htm

Die Qualität scheint dabei nicht so berauschend zu sein --> www.lel-gd.de/foren/forum_ernaehrung/showthread.php?id=83
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Blubb,
Zitat:
in meiner schule gibt es seit einem halben jahr eine mensa um dort mittags zu essen weil wir jetz eine Ganztagsschule sind. Mir schmeckt das essen dort allerdings nich besonders gut
Hat die Schülervertretung schon mal eine Umfrage gemacht, in der die Schüler dem Essen Noten gegeben haben?

Zitat:
jemand aus meiner klasse hat sich überlegt wir bestellen einfach ma döner von einem lieferservice. das hat auch alles geklappt
Wieviel kostet das Schulessen, was ist dabei im Preis inbegriffen (Suppe, Getränk, Salat, Nachtisch?)
Was für eine Einrichtung stellt das Essen her, wird es von außen geliefert?
Wieviel kostet ein angelieferter Döner?

Zitat:
am nächsten tag kam der schulleiter in unsere klasse und hat gesagt wir sollen alle mal mitkommen die sich einen döner bestellt hatten. Dann hat er uns nen vortrag gehalten warum das nich geht (er hat uns angeschrien) und so
Welche Argumente hat er angeführt?

Zitat:
Dann kam raus das dieses döner bestell verbot an dem Tag ein paar stunden später beschlossen wurde nachdem wir die döner bestellt hatten und wir wurden also im Nachhinein bestraft.
Das entspricht nicht den Regeln eines Rechts-Staates, sondern eines totalitären Regimes (Vorsicht, dieses Argument nicht ungeschützt gegenüber dem Schulleiter benutzen).

Zitat:
Dann sollten wir alle unsere Handys dalassen
Kollektivstrafen entsprechen nicht den Regeln eines Rechts-Staates.

Zitat:
Das hat eigentlich NICHTS mit der sache zu tun gehabt.
Ja. Politiker denken auch darüber nach, Handys, Führerscheine und Autos als Strafe für alle möglichen Vergehen einzuziehen.

Zitat:
Meine eltern haben gesagt das sie mir das handy nicht abholen.
Warum? Mögen Sie das Handy grundsätzlich nicht so, haben sie einfach keine Zeit oder finden sie, dass das eine gerechte Strafe ist?

Zitat:
Wie ist die rechtslage?
Jetzt ist meine Frage wie lange darf die schule das handy behalten und darf sie es überhaupt wegnehmen.
Besorg dir mal eine schriftliche Schulordnung eurer Schule, frag nach, wann sie von der Schulkonferenz beschlossen wurde, und schau dort nach.

Zitat:
vieleicht ist das wichtig zu wissen ich wohne in Niedersachsen
Ja, sehr wichtig.

Hier gibts das niedersächsische Schulgesetz:
http://www.mk.niedersachsen.de/master/C1827714_N1804786_L20_D0_I579.html

hier Rechtsvorschriften beim Kultusministerium und dem leider komplizierten VORIS
http://www.mk.niedersachsen.de/master/0,,C385394_N12409_L20_D0_I579,00.html

Ansonsten wären noch Schulart und Klasse wichtig zu wissen, aus wirtschaftlichen Gründen wären ungefähre Größe von Schule und Stadt wissenswert.

Trotzdem weiterhin guten Appetit! Winken
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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yoda07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem und ich habe auch gesehen, dass das Thema Handy hier schon öfter behandelt wurde, deshalb mach ich auch keinen neuen Thread auf, sondern schließe mich dem hier an.

Ich bin 18 Jahre alt, gehe auf ein Gymnasium in Rheinland-Pfalz und dort herrscht Handyverbot: "Der Gebrauch von elektronischen Unterhaltungsgeräten und Handys ist während der Unterrichtsszeit von 7:30 - 12:30 nicht gestattet. [...] Sollte ein Gerät trotzdem benutzt werden, wird es von der Schule eingezogen"

Heute war in der 5. und 6. Stunde eine Veranstaltung in der Aula. Die 6. Stunde hätte ich frei gehabt (falls das relevant sein sollte). Um ca. 12:32 (außerhalb der Zeit, die in der Hausordnung steht - das kommt daher, dass die Schulzeit so verschoben wurde, dass die 6.Stunde erst 12:40 endet. In der Hausordnung steht aber nichts von 12:40 und nichts von 6. Stunde) wollte ich mein Handy rausholen um auf die Uhr zu gucken. Es ist ein Klapphandy und außen ist ein kleines Uhren-Display. Bevor ich das Handy allerdings aus der Handy-Socke geholt habe, kam eine Lehrerin und hat gesagt, ich soll es ihr geben. Nach mehrmaligem Hinweis, dass ich nur auf die Uhr gucken wollte, habe ich es ihr gegeben.
Nach der Veranstaltung, bin ich dann zu ihr gegangen, habe sie freundlich gefragt, ob ich es wieder haben könne, darauf meinte sie nur, dass ich es ausmachen soll und dass meine Eltern es sich dann abholen können. Als ich es ausmachen sollte, habe ich es dann aber in meine Hosentasche gesteckt, weil ich mir dachte, dass ich es sonst so schnell nicht wiedersehen würde. Daraufhin sind wir zum Schulleiter gegangen und der hat gesagt: entweder Hany oder suspendierung. Ich hab mich dann dafür entschieden, das Handy zu behalten udn die Suspendierung in kauf zu nehmen. Diese wirkt so lange, bis meine Eltern in der Schule antanzen.

Mit dem Schulleiter habe ich natürlich noch ne Diskussion geführt mit Argument, dass meine Familie gerade im Umzug ist und ich auf das Handy angewiesen bin und hab ihn auch noch darauf hingewiesen, dass ich außerhalb der auf der Hausordnung angegebenen Zeit das Handy rausgeholt habe.

Der Vater einer Freundin ist Polizist und meint, bei über 18-Jährigen ist das Unterschlagung. Was ist davon zu halten?

Wie verbindlich ist die Uhrzeit in der Hausordnung -> Habe ich eine Chance, dass die Suspendierung unwirksam ist?

Und wie ist "GEBRAUCH von Handys..." zu definieren. Für mein Verständnis war das nämlich kein Gebrauch, ich hatte es nur in der Hand und die Lehrerin hat auch nicht geguckt, ob es aus ist.

Außerdem bin ich ja volljährig und habe keine Schulpflicht mehr - ändert das was an der Situation?

Mein Problem ist einfach, dass ich das Handy nicht benutzt habe: Ich habe kein Spiel gespielt, ich habe nichts gehört, ich habs es noch nicht mal aufgemacht, kein Video gedreht und es hat auch nicht geklingelt -> es hat also wirklich niemanden gestört (außer die Lehrerin) und deshalb war mir nicht nur wichtig, dass ich das Handy wiederkriege, sondern auch, dass Handys nur einkassiert werden, wenn sie auch wirklich BENUTZT werden. Immerhin hab ich noch nie gehört, dass es Verboten ist, auf eine Armbanduhr zu schauen - und nur weil ich ein anderes Mittel als die Armbandhur benutze ist das für mich ziemlich lächerlich.


Würde mich über baldige Hilfe sehr freuen, habe nämlich keine Lust auf unentschuldigte Fehlstunden.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

yoda07 hat folgendes geschrieben::
Als ich es ausmachen sollte, habe ich es dann aber in meine Hosentasche gesteckt, weil ich mir dachte, dass ich es sonst so schnell nicht wiedersehen würde.


Auf den Arm nehmen

yoda07 hat folgendes geschrieben::
Daraufhin sind wir zum Schulleiter gegangen und der hat gesagt: entweder Hany oder suspendierung. Ich hab mich dann dafür entschieden, das Handy zu behalten udn die Suspendierung in kauf zu nehmen. Diese wirkt so lange, bis meine Eltern in der Schule antanzen.


Hat er gesagt, auf welche Vorschrift dies gestützt wird? Und was sollen die Eltern eines volljährigen Schülers in der Schule? Soll der Schüler für die Eltern bestraft werden?

Soweit dies auf die Übergreifende Schulordnung --> http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/SchulO_RP.htm beruht (§ 84) sind die Formvorschriften des § 85 einzuhalten, also u.a. sind die Eltern volljähriger Schüler zu benachrichtigen.

yoda07 hat folgendes geschrieben::
Der Vater einer Freundin ist Polizist und meint, bei über 18-Jährigen ist das Unterschlagung. Was ist davon zu halten?


Wenn man schon die strafrechtliche Keule auspacken will, würde ich hier eher an räuberische Erpressung (bzw. deren Versuch) denken --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__255.html

yoda07 hat folgendes geschrieben::
Nun meine Fragen: Wie verbindlich ist die Uhrzeit in der Hausordnung -> Habe ich eine Chance, dass die Suspendierung unwirksam ist?


Wenn es kein Handyverbot nach 12:30 gibt, gibt es eben keins.
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yoda07
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schon mal für die Links! Smilie
Verstehe ich es also richtig , dass gemäß §84 (1) der Schulleiter mich nur für den heutigen Tag suspendieren konnte und für längerfristige Suspendierungen muss er erst eine Konferenz einberufen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe das so: "Untersagung der Teilnahme am Unterricht bis zu drei vollen Unterrichtstagen oder an über einwöchigen sonstigen Schulveranstaltungen durch die Klassenkonferenz oder Kurslehrerkonferenz,"
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yoda07
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ja...schon gut, sry dass ich nochmal nachgefragt hab
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

yoda07 hat folgendes geschrieben::
Ah ja...schon gut, sry dass ich nochmal nachgefragt hab


Keine Ursache, das habe ich schon bewußt so geschrieben.

Ich kannte die Übergreifende Schulordnung von R-P bis heute nicht, und nach diesem Gesetz ist die Klassenkonferenz oder Kurslehrerkonferenz scheinbar wohl nicht zwingend vom Schulleiter einzuberufen.
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yoda07
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

War mir schon klar, dass du das bewusst so geschrieben hast Winken

Aber jetzt mal im ernst. Wieso meinst du, dass sie nicht zwingend einzuberufen ist? Ich verstehe da genau das Gegenteil.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

yoda07 hat folgendes geschrieben::

Aber jetzt mal im ernst. Wieso meinst du, dass sie nicht zwingend einzuberufen ist?


Sie entscheidet über bestimmte Ordnungsmaßnahmen, wer sie nun aber eigentlich einberuft (oder tagt sie ohnehin in bestimmten Abständen) kann ich nicht aus dem Gesetz ersehen.
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yoda07
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ach das meinst du. Ok, ist dann jetzt für mich geklärt. Danke
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