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Hilfe! Ausbildungsvertr gekündigt, muss trotzdem bezahlen?

 
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kettalotta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 21:06    Titel: Hilfe! Ausbildungsvertr gekündigt, muss trotzdem bezahlen? Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin 18 Jahre alt und an dem Tag als ich erfahren habe, dass ich mein Abi nicht schaffe, habe ich ein Panik bekommen und einen Vertrag mit einer privaten Berufsfachschule abgeschlossen. (Ich weiß, dass das doof war, bitte keine Vorhaltungen.) Diesen Vertrag habe ich 8 Tage später schriftlich gekündigt, weil ich nun doch eine andere Ausbildung machen will. Nun schreibt mir der Anwalt der Berufsfachschule, dass die Kündigung unbegründet ist und ich die Schulgebühren trotzdem bezahlen soll. Im Vertrag steht, dass er gem. §626 BGB aus wichtigen Gründen kündbar ist. Er schreibt, dass ggf. eine einvernehmliche Regelung in Betracht kommt und ich soll mich bei ihm melden.
Bitte um Hilfe, die Kosten für diese Schule belaufen sich auf 6000 Euro!
Wie ist die Rechtslage?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem "normalen" Vertrag gibt es kein Rücktrittsrecht.
Ein Kündigungsrecht ergibt sich entweder aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag. Beides hat aber Rechtsfolgen, die ein "alles auf Anfang ohne Geldverlust" kaum zulassen werden.
"Ich habe es mir anders überlegt" ist sicherlich kein "wichtiger Grund" i.S.d. §626 BGB.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kettalotta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Aber wie ist die Rechtslage, ich habe das Geld nicht für die Schule und wie soll ich jetzt verfahren?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

die rechtslage ist, dass ein wirksamer vertrag zustande gekommen ist, der eingehalten werden muss.

fiktiv sollte man also auf ein entgegenkommen des vertragspartners hoffen bzw. darauf hinarbeiten.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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kettalotta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die informativen und promten Antworten. Es war mir nicht klar, dass ein gewichtiger Grund für eine Kündigung vorliegen muss. Ein weiterer Grund für die Kündigung des Vertrags, den ih noch nicht im Kündigungsschreiben an die Schule erwähnt hatte, ist der, dass ich an einer Rückenkrümmung leide, die Arbeiten im Stehen nicht erlaubt, dies ist mir aber erst nach der Vertragsunterschrift in Rücksprache mit meinem Orthopäden klar geworden. Wie verhält sich die Rechtslage nun?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

mir als vertagspartner würde das nun allerdings sehr konstruiert und damit spanisch vorkommen.

meine vielleicht vorher noch vorhandene gütliche einigungsabsicht würde nun evtl. in eine 'lassen wir es vor gericht darauf ankommen' stimmung umschlagen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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