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Verfasst am: 07.03.08, 16:01 Titel: Kündigung bei Telefon/Internet Anbieter X
Zunächst einmal ein nettes Hallo an euch hier im Forum ... Hier mein Anliegen und meine Frage an euch --->
Ab Dez.07 hatte ich enorme Probleme mit meinem Telefon / Internetanschluss.
Nach div. Besuchen von Technikern des Anbieter X sowie auch die der Leitungsinhaber stellte sich heraus das diese Prob. an der völlig überlasteten Telefonleitungleitung liegen und man so nichts für mich tun könnte, bis 2009 neue Leitungen in unserem Viertel verlegt würden.
Ich kündigte somit meinen Vertrag ( Laufzeit bis März 2009 ) zum 31.01.2008 außerordentlich auf Grund dieser Probleme.
Ich erhielt von Anbieter X daraufhin eine Kündigungsbestätigung zum 31.03.2008. Man würde dann meinen Anschluss deaktivieren. Dies akzeptierte ich so, obwohl ich mittlerweile schon zu einem Anbieter gewechselt war, wo alles über Kabel läuft.
Ich dachte o.k. zahlst du halt bis Ende März bei Anbieter X, dein Vertrag ging ja normal noch bis März 09`.
Nun fällt mit auf, das in deren Online Kundencenter meine Vertragslaufzeit immer noch bis März 2009 angegeben ist! Nach einigen Mails und Telefonaten mit Anbieter X bin ich mir fast sicher, das die nichts mehr von Ihrer Kündigungsbestätigung zum 31.03.2008 wissen, oder wissen wollen ...
Meine Frage nun an euch ---> Wie verhalte ich mich richtig, falls wirklich noch Gelder ab April von meinem Konto abgebucht werden? Hat Anbieter X sich an die mir vorliegende Kündigungsbestätigung zu halten und den Vertrag Ende März aufzulösen, obwohl die eigentliche Vertragszeit bis 2009 geht?
Es hat niemand die Kündigungsbestätigung widerrufen, und ich habe die Dienste von Anbieter X seit Mitte Januar nicht mehr in Anspruch genommen!
Wie verhalte ich mich am besten im Fall der Fälle? Möchte ja nichts falsch machen ...
Danke für Eure Mühe dies gelesen zu haben, über Ratschläge würde ich mich riesig freuen.
Ich gehe davon aus, dass hier eine Leistungsstörung vorliegt, die weder X, noch der Kunde zu vertreten hat. X kann seine vertragliche Leistung ab Dezember 2007 nicht erbringen. Also steht ihm ab diesem Zeitpunkt auch kein Geld aus dem Vertrag zu. Er sollte sich bei dem Kunden dafür bedanken, dass der Kunde bereit ist, dem Anbieter X bis März 2008 Geld zu schenken. Wenn weiter abgebucht wird, kann der Kunde ja zurück buchen lassen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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