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Verfasst am: 24.02.05, 23:53 Titel: Anwaltsgebühren nach Änderung Streitwert
Hallo, liebe Forumsmitglieder!
Folgender Fall angenommen: Siegfried beauftragt einen Anwalt (Strafsache). Dieser wird nur aussergerichtlich tätig (2 Schreiben ans StaatsAnw).
Der Staatsanwalt hatte ein Bußgeld von 2000 EUR verhängt, nach dem Einspruch und der Verhandlung wird die Strafe vom Richter jedoch auf 450 EUR reduziert.
Der Anwalt von Siegfried hat also 250 EUR für 2 Briefe schreiben eingestrichen... ein guter Stundenlohn wie ich finde. Muss der Anwalt nun die Gebühren entsprechend dem deutlich reduzierten Urteil anpassen, sprich bekommt Siegried vom Anwalt Geld zurück?
Die Anwaltsgebühren - erst recht in Fällen einer Wahlverteidigung - bemessen sich anhand des RVG in Strafsachen nicht nach dem "Streitwert". Es kommt auch nicht auf einen Stundenlohn oder eine "Anzahl" geschriebener Briefe an. Ihr Frage-Ansatz geht daher schon fehl.
*winkt* Gruß Quasti
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