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Verfasst am: 25.02.05, 08:53 Titel: Grundschule und Aufsichtspflicht
Werden Grundschüler nach Beendigung der Schule in einen Bus des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzt, der als Schulbus fungiert, obliegt dann dem Busfahrer eine besondere Aufsichtspflicht während der Fahrt?
Hintergrund der Frage:
Der Busfahrer macht auf seiner Tour eine 5 minütige Pause und verläßt für diesen Zeitraum den Bus. Auf Nachfragen durch die Kinder läßt dieser auch die Türen offen, so dass sich die Kinder an einer belebten Straße (Busbahnhof- angrenzende Straße) frei bewegen können.
MfG
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