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Anfertigung von Aktenauszügen üblicherweise berechnet oder berechnen darf?
Was heißt denn Anfertigung von Aktenauszügen? Das Kopieren von Akten, zum Beispiel von der Staatsanwaltschaft?
Für Kopien die der Rechtsanwalt anfertigt, kann er vom Mandanten Gebühren verlangen. Dabei kann er für die ersten 50 Seiten jeweils 0,50 € und für jede weitere je 0,15 € geltend machen. (bei 100 Seiten also 32,50 € ). Übrigens - für Kopie durch das Gericht gelten die gleichen Gebühren.
Geregelt ist das in der Dokumentenpauschale in Nr. 7000 RVG VV
Meint,
die Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood
Für Kopien die der Rechtsanwalt anfertigt, kann er vom Mandanten Gebühren verlangen. Dabei kann er für die ersten 50 Seiten jeweils 0,50 € und für jede weitere je 0,15 € geltend machen.
Oje, das ist ja schlussendlich ein Hungerlohn, wenn es um aufwändiges Heraussuchen und Zusammenstellen der maßgeblichen Schriftstücke aus einer Akte geht...
Da wird dann wohl üblicherweise noch eine Grundgebühr draufgeschlagen, und jedes mit der Akteneinsicht zusammenhängende Telefonat zusätzlich abgerechnet, damit man über die Runden kommt, könnte ich mir vorstellen.
in welchem Zusammenhang wird denn das gemacht? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da noch eine Geschäftsgebühr dazu kommt, die sich nach dem Streitwert richtet.
Meint,
die Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood
Der Anwalt kann Gebühren und Auslagen nach dem RVG (Nr. 7000 VV RVG) nur verlangen, wenn ein Mandatsverhältnis besteht. Eben mal einen Aktenauszug beschaffen und kopieren kann er zwar machen, ohne entsprechendes Mandant ist eine Abrechnung nach RVG jedoch nicht möglich. Der Anwalt kann dann Aufwendungsersatz nach §§ 675, 670 BGB verlangen.
Es müssen also, wie Fleetmaus schon andeutete, noch mehr Infos her, um die Frage vernünftig beantworten zu können. _________________ Karma statt Punkte!
Also, angenommen es ginge um die finanzielle Bewertung einer Rechtsposition eines Mandanten -- sprich darum, wie viel diese Rechtsposition wert ist. Der Umsatz, der mit dieser Rechtsposition abgesichert werden soll, liege im ein- bis zweistelligen Millionenbereich. Die Bewertung soll durch einen Dritten durchgeführt werden, der Anteile an dieser Rechtsposition (und an dem damit erzielbaren Umsatz) erwerben will.
Hierzu ist es erforderlich, diesem Dritten einen Auszug aus der zugehörigen umfangreichen Akte zusammenzustellen. Die maßgeblichen Dokumente müssen identifiziert, entnommen, kopiert und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.
Eine Vorstellung für eine mögliche Rechnungsstellung wäre:
Grundgebühr für die Erstellung eines... EUR x00,--
Acht Telefonate am..., am... und am... EUR y00,--
Anfertigung von xyz Blatt Kopien... EUR z00,--
Summe EUR 1.x00,--
Vielen Dank schonmal für weitere Meinungen,
und Grüße David.P
Sowas dürfte über eine Honorarvereinbarung laufen. Entweder auf Stundenbasis oder Pauschal. Die Auslagen und Kopierkosten wären dann ein unbeachtlicher Nebenposten.
Hängt also vom Arbeitsaufwand, Haftungsrisiko und Streitwert ab. In so einem Fall würde sich fast ein Preisvergleich bei verschiedenen Kanzleien lohnen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Wie ist das, wenn ein Anwalt vom Gericht eine umfangreiche Akte bekommt z.B. die Gegenrede der gegnerischen Partei.
Wenn der Anwalt das seinem Mandanten nun ebenfalls kopieren müßte und ihm zustellen, das ist doch verrückt und unwirtschaftlich.
Da wäre es doch besser, wenn er die ganze MAppe seinem Mandanten gibt zur Einsicht.
Der kann dann ja immer noch entscheiden, ob er sich daraus Kopien fertigt.
Jedenfalls wäre es billiger, wenn er die Kopien selbst macht, anstatt sein Anwalt.
Wie ist hier die gängige Praxis, gerade bei sehr umfangreichem Material ?
Sowas dürfte über eine Honorarvereinbarung laufen. Entweder auf Stundenbasis oder Pauschal. Die Auslagen und Kopierkosten wären dann ein unbeachtlicher Nebenposten.
Danke für die Einschätzung! Ich sehe schon, ein Tausender für so eine Sache wäre wohl eher noch als Schnäppchen einzuordnen....?
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