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Gesetz für elektronische Aktenverwaltung

 
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Mark Herzog
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 13:04    Titel: Gesetz für elektronische Aktenverwaltung Antworten mit Zitat

Das wurde aber auch Zeit:

Gesetz für elektronische Aktenverwaltung verabschiedet
An den deutschen Gerichten kann nun auch das Internet-Zeitalter beginnen. Mit den Stimmen aller Parteien hat der Bundestag am heutigen Freitag ein Gesetz verabschiedet, das in der Justiz eine elektronische Aktenbearbeitung ermöglichen soll. Das ist ein Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle Internet-fähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.

Damit könnten in Zukunft nicht nur die Papierberge und die bekannten Aktenwagen in den deutschen Gerichten verschwinden. Es wird auch die Grundlage dafür geschaffen, dass Anwälte und Bürger den Gerichten Anträge und Schriftsätze über das Internet einreichen können. Denkbar ist auch, dass Anwälte von der Kanzlei aus Akteneinsicht nehmen. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Hans-Christian Ströbele, selbst seit 40 Jahren Anwalt, sprach von einer Revolution in der Justiz.

Einige Redner im Parlament waren aber auch skeptisch, ob die elektronische Akte am Ende die Papierakte voll ersetzen kann. Grund: Komplexe Verfahren ließen sich auf Papier besser nachlesen als auf dem Bildschirm.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies darauf hin, dass die Länder zunächst auch die technischen Voraussetzungen schaffen müssten, damit die Gerichte, Anwälte und Bürger die Möglichkeiten des Gesetzes überhaupt wahrnehmen könnten. Das Gesetz sehe aber auch vor, dass alle Beteiligten nach wie vor über Papier oder mündlich mit den Gerichten kommunizieren könnten.

Die abschließende Zustimmung der Länder im Bundesrat gilt als sicher, da von ihnen die Initiative für das Gesetz ausgegangen war. Die elektronische Akte bietet nach Ansicht der Parteien gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigt wird. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig auf sie zugreifen.

Die Datensicherheit sieht Zypries nicht gefährdet. Sie erinnerte daran, dass durch den technischen Fortschritt die Aktenbewahrung in den Rechnern mittlerweile sicher sei. Durch die Möglichkeiten der elektronischen Signatur sei auch gewährleistet, dass keiner von außen unbefugt in Verfahren mit fingierten Online-Schriftsätzen eingreifen könne.

Der Bundestag machte auch den Weg dafür frei, dass anstelle der bisherigen Gerichtstafel in dem jeweiligen Gericht ein Terminal aufgestellt werden kann. Dort kann dann Termin und Ort für einen Prozess abgefragt werden. (dpa) / (tol/c't)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/56798
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 14:10    Titel: Re: Gesetz für elektronische Aktenverwaltung Antworten mit Zitat

Freut euch nicht zu früh. Der eigentliche Haken dürfte in folgendem Halbsatz liegen:

Mark Herzog hat folgendes geschrieben::
, dass die Länder zunächst auch die technischen Voraussetzungen schaffen müssten, damit die Gerichte, Anwälte und Bürger die Möglichkeiten des Gesetzes überhaupt wahrnehmen könnten.


Wir haben hier im Gericht erst seit 3 Jahren überhaupt internet-Anschlüsse. Ich prophezeie, dass die Umsetzung noch Jahre dauern wird.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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