Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe mal eine Frage zu diesem Thema: Wie einklagbar ist eine mündliche Zusage ?
Hintergrund: Mein Sohn hatt telefonisch einen Anruf vom Personalchef einer Sparkasse, dass er am nächsten 15. dort eingestellt wird. Der Arbeitsvertrag würde umgehend zugeschickt. Draufhin sagte er eine andere Stelle ab, die er am nächsten Tag antreten sollte. Am nächsten Tag rief der selbe Personalchef wieder an und widerrief seine Zusage. Wie ist solch ein Verhalten arbeitsrechtlich zu bewerten.
Folgender Wortlaut: Sie können sich freuen, sie können am 15.10 bei uns anfangen.
Er nannte meinem Sohn das Jahresgehalt. Der Arbeitsvertrag würde morgen in der Post sein.
MfG
Der Sohn kann seine andere Stelle also von einem Tag zum anderen absagen, der Personalchef der Sparkasse darf das aber nicht.
Unabhängig von dieser, etwas schwer nachvollziehbaren, Rechtsauffassung wird es schwer sein, die mündliche Zusage des Personalchefs zu beweisen, da es keine Zeugen gibt.
Selbst wenn dies in einem aufwendigen Rechtsstreit tatsächlich gelingen würde, würde mit ziemlicher Sicherheit eine sofortige Kündigung erfolgen. Da in der ersten Zeit noch kein Kündigungsschutz besteht, wäre diese Kündigung sowieso nicht angreifbar.
Die Beweislage ist ziemlich eindeutig, da der Personalchef nach Rückfrage von mir, noch einmal bestätigt hat, dass er die zusage gegeben hatte. Der Umstand, weswegen er am nächsten Tag die Zusage widerrrufen hatte, hing damit zusammen, dass sich eine vorrangige Bewerberin im letzten Moment (eigentlich nach Ablauf der Frist) entschieden hatte, nun doch die Stelle anzutreten. Darufhin kam dann die Absage.
Ich möchte hier einmal fragem, wie es mit Schadenersatz aussieht,. Schliesslich ist die andere Stelle jetzt nicht mehr anzutreten. Daher ist meinem Sohn aufgrund der mündlichen Zusage ein Lohnausfall-Schaden entstanden.
Ein Schadensersatz kommt nicht in Frage. Dein Sohn könnte allenfalls seinen Arbeitsplatz ab dem 15.10.04 geltend machen und dort die Arbeit aufnehmen.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung der Sparkasse bleibt natürlich unberührt. Ein Kündigungsschutz besteht in den ersten 6 Monaten sowieso nicht.
Ob man sich diesen Aufwand antun sollte, muß natürlich jeder für sich selbst entscheiden.
Geht es wirklich um einen Arbeitsplatz oder um eine Ausbildungsstelle?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.