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Person A hat ein Kleingewerbe (Internetshop Nebenberuflich). Person A hat kein Ladengeschäft angemietet und produziert auch nicht mehr Müll da Verpackungen gleich wieder verwendet werden. Wieso muß Person A trotzdem eine zusätzlich Müllgebühr zur Wohnung zahlen, (Mindetgebühr Gewerbe), obwohl der Shop ja nur aus dem Rechner im Arbeitszimmer besteht?
Ein Widerspruch im letzten Jahr wurde abgelehnt. A weiß aber, dass es bei anderen Kleingewerbetreibenden funktioniert hat. Was muß A beim Widerspruch beachten?
Verfasst am: 26.02.05, 11:32 Titel: Widerspruch gegen Müllgebührenbescheid
Beachtlich sind neben der Frist auch die Form des Widerspruchs. Begründen muss man den Widerspruch nicht, es ist aber trotzdem ratsam. Hierzu bedarf es auch der Lektüre der örtlichen Gebührensatzung.
Ich glaube Dir blind, dass Du keinerlei Müll produzierst, wenn man Dich danach fragt. So ging es auch einem "Großfamilien"-Vater vor ca. 20 Jahren. Der argumentierte auch, KEINEN Müll zu produzieren. Jeden 2. Abend verbrannte er den Müll (BImSchG) oder fuhr mehrere Kartoffelsäcke voller Müll in den nächsten Wald; schmiss das Zeug hinter ein paar Bäume...
Die Ortssatzungen sprechen von sog. "Einwohnergleichwerten". Diese berücksichtigen, dass Pommesbudenbetreiber ca. 20 x so viel Müll produzieren wie Du als Privatperson oder - natürlich zusätzlich - als Kleingewerbetreibender. Viel Spaß bei der Satzungslektüre...
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