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Vermieter betritt ohne Erlaubnis die Wohnung! Was tun?

 
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pinchito
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 17:57    Titel: Vermieter betritt ohne Erlaubnis die Wohnung! Was tun? Antworten mit Zitat

Ein Problem mit dem unberechtigten Eindringen des Vermieters in die vermietete Wohnung:
Der Vater (wohnt ganz in der Nähe und betrachtet sich als zuständig für das vermietete Haus) der Vermieterin, die ziemlich weit entfernt wohnt, betritt ohne das Wissen und den ausdrücklichen Wunsch der Mieterin die vermieteten Räume, um "ein paar Kleinigkeiten in Ordnung zu bringen". Der Mieterin ist es übrigens nach 2 Jahren endlich gelungen, diesen Herrn davon zu überzeugen, daß er seine Besuche zumindest telefonisch ankündigt. Das ist recht häufig der Fall (so ca. alle 2 Tage, da ständig die Heizung defekt ist oder das warme Wasser nicht vorhanden ist). Als er sie kürzlich gefragt hat, ob sie ihm für solche "Wartungsarbeiten" den Wohnungsschlüssel überlassen würde, hat sie ihm klar gemacht, daß sie das nicht so gerne möchte. Die Vermieterin ist nachmittags und am Wochenende zu Hause und hat außerdem einen freien Tag in der Woche, an dem der Vater der Vermieterin jederzeit seine Wartungsarbeiten durchführen kann. Nun betrat also dieser Herr ohne Erlaubnis in Abwesenheit der Mieterin die Räume (der Mieterin fiel der zugemauerte Kaminschacht auf), was die Mieterin angesichts der Dreistigkeit sprachlos macht. Handelt es sich hierbei nun um Einbruch, Hausfriedensbruch oder was sonst?
Was kann bzw. soll sie tun? Sie möchte nur ungern ausziehen, da die Behausung ansonsten völlig ihren Idealvorstellungen entspricht, auch wenn es dort außer dem Heizung- und dem Warmwasserproblem noch eine ganze Reihe anderer "Schönheitsfehler" bzw. Macken gibt. Vermutlich soll die Mieterin für diese Macken bei ihrem Auszug auch noch verantwortlich gemacht werden. Eine entsprechende Äußerung fiel bereits kurz nach dem Einzug. Aus diesem Grund hat die Mieterin auch gleich eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht abgeschlossen. Die bereits beim Einzug vorhandenen Macken hat die Mieterin übrigens damals gleich fotografiert.
Für hilfreiche Antworten oder Meinungsäußerungen wäre die Mieterin sehr dankbar.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um Hausfriedensbruch und darauf sollte auch hingewiesen werden. Weiterhin würde ich das Schloss austauschen! (das Alte aufbewahren und bei Einzug wieder tauschen)
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Anzeigen von Hausfriedensbruch brauch man keinen Anwalt - einfach zur Polizei gehen.
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pinchito
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da wäre noch eine kleine Frage: Muß die Mieterin die Kosten für das Auswechseln des Schlosses tragen?
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Blumenfee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Mieterin muss die Kosten für den Austausch tragen, z.T kann man den Austausch auch selber vornehmen. Aber wie Susanne schreibt, sollte das alte Schloss auf jeden Fall aufgehoben werden und beim Auszug wieder eingebaut werden. Somit behält die Mieterin ihr eigenes Schloss.
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pinchito
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten! Die Mieterin hat zwar das Schloß noch nicht ausgewechselt, wird es jedoch demnächst tun. Vorher wird der Vermieter allerdings noch der Ordnung halber eine Abmahnung bekommen, in der auch der Hinweis vermerkt sein wrd, dass er Hausfriedensbruch begangen hat. Es ist mit einer längeren und schmerzhaften Auseinandersetzung zu rechnen, da seitens des Vermieters erhebliche Unkenntnisse in rechtlicher Hinsicht zu erwarten sind (es fiel bereits der Begriff "Hausrecht"). Die Anteilnahme des Forums stärkt der Mieterin, die immer noch fassungslos ist hinsichtlich dieser Dreistigkeit, doch erheblich den Rücken. Sie beschäftigt ferner die Frage, ob sie den Vermieter nicht auch wegen der konstanten Raumtemperatur von 19-20 Grad (die Heizung gibt nicht mehr her) belangen kann. Sie zahlt ja schließlich "Warmmiete", und zwar nicht zu knapp. Macht da ein rechtliches Vorgehen z.B. auf Schadensersatz oder zusätzlicher Anschaffung von Heizdecken, dickeren Pullovern, Angora-Unterwäsche, extra-dicken Socken, Praxisgebühren wegen zunehmender Erkältungskrankheiten, Zuzahlung zu den entsprechenden Medikamenten und Rezepten und der Notwenidigkeit, sich in öffentlichen Schwimmbädern endlich mal warm duschen zu können, Sinn? Die Mieterin muß ja nicht nur frieren und sich massive Eingriffe in ihre Privatsphäre gefallen lassen, nein, sie hat auch noch durch die o.g. Maßnahmen zusätzliche Kosten. Da die Mieterin nicht zu den Menschen gehört, die auf einem Goldberg sitzen, spielt die Kostenfrage für sie ebenfalls eine Rolle.
Vielleicht hat jemand aus dem Forum da noch eine Idee, wie die Mieterin sich gegen eine derartige Ignoranz zur Wehr setzen kann? Vielen Dank!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

19-20 Grad sind ausreichend, es gibt auch Urteile in dennen 18 Grad für ausreichend gehalten wird. Daher ist keine Mietminderung oder ähnliches möglich.
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pinchito
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. 18 Grad als zumutbare Raumtemperatur per Gerichtsurteil festzulegen, ist natürlich sehr hart. Hier stirbt wieder einmal ein Stück Hoffnung auf Gerechtigkeit und kuschelige Fernseh- oder Leseabende für die Mieterin. Es ist wohl zu vermuten, daß auch hinsichtlich des lauwarmen bzw. eiskalten Leitungswassers ähnliche Urteile existieren. Wenn da vielleicht nochmal jemand was weiß: Die Mieterin wäre dankbar. Na ja, zumindest kann sie sich gegen das Durchstöbern von Ordnern und Schränken durch den Vermieter oder wer weiß wen noch (wer sonst noch alles sich in ihrer Wohnung getummelt hat), wehren. Die Mieterin dankt und wartet auf den Sommer.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Leitungswasser kommt es drauf an was für eine Installation vorhanden ist, da gibt es Urteile das das Wasser innerhalb von einigen Sekunden 40 Grad haben muss.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Ansicht des AG Schöneberg (MM 96, 401) ist es üblich, dass dem Mieter fließendes Warmwasser in der Küche und im Bad spätestens nach 10 Sekunden bei höchstens 5 Liter Wasserverbrauch mit einer Temperatur von 45 Grad Celsius zur Verfügung steht. Wer 5 Minuten warten muss, bis das Wasser 40 Grad warm ist, kann die Miete um 10 % mindern. Wird das Wasser nur 36,5 Grad warm, könnte damit allenfalls geputzt werden, diese Temperaturen seien aber zum Duschen und Baden ungeeignet.
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pinchito
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Hinweise, die ein wenig Trost spenden. Zumindest in diesem Punkt kann die Mieterin ein wenig hoffen, denn sie muß mindestens 5 Minuten lang das Wasser laufen lassen, bis es lauwarm wird. Von heißem Wasser innerhalb von Sekunden kann sie nur träumen. Die genaue Wassertemperatur wird noch gemessen und schriftlich festgehalten. Bevor die Mieterin hinsichtlich der Auseinandersetzung zur Tat schreitet, friert sie noch etwas, freut sich über die Zwangs-Kneipp-Kur (sie denkt positiv), härtet sich ab und wartet auf besseres Wetter. Ganz herzlichen Dank für die netten Antworten!
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manu26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

wenn doch eine rechtschutzversicherung besteht, kann es sicherlich nicht schaden, sich von einem anwalt beraten zu lassen. Man kann zwar erst das gespräch suchen, aber wenn nichts mehr hilft, ist professioneller rat immer gut.
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