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Verfasst am: 05.03.08, 20:04 Titel: Recht auf kostenfreien Schülerausweis?
Fremdfirma (Fotograf) fertigt Schülerausweise an - und Portraitfotos. Wer Portraitfotos kauft, die gemacht worden sind kriegt den Schülerausweis kostenfrei - sonst 1,50€.
Kann mich erinnern mal etwas gelesen zu haben das Schüler Recht auf Schülerausweis haben.
Land ist NRW: Ist diese Kommerzialisierung erlaubt? Durch die Foto Firma bekommt die Schule erheblichen Rabatt für eine Festschrift - dafür, dass der Fotograf Fotos machen und verkaufen darf.
Ich habe ein Recht auf alle möglichen Sachen. Nur weil für etwas Gebühren erhoben werden, wird dieses Recht noch nicht automatisch verwirkt.
Außerdem kann einen Schülerausweis meines Wissens nur die Schule ausstellen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 05.03.08, 21:20 Titel: Re: Recht auf kostenfreien Schülerausweis?
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Fremdfirma (Fotograf) fertigt Schülerausweise an - und Portraitfotos. Wer Portraitfotos kauft, die gemacht worden sind kriegt den Schülerausweis kostenfrei - sonst 1,50€.
Ziemlich billig. Bei der Bahn-Card habe ich 4 € allein für das Foto bezahlt.
Zitat:
Kann mich erinnern mal etwas gelesen zu haben das Schüler Recht auf Schülerausweis haben.
Das haben sie. Wenn der Schüler das Foto selber mitbringt und die Verwaltungsangestellten der Schule das Foto aufkleben, den Ausweis siegeln, den Schulleiter eigenhändig unterschreiben lassen und den Schülerausweis anschließend laminieren, entstünden Verwaltungskosten in Höhe von mindestens 10 €.
Zitat:
Land ist NRW: Ist diese Kommerzialisierung erlaubt?
Es handelt sich nicht um "Kommerzialisierung", sondern um eine öffentliche Auftragsvergabe.
Zitat:
Durch die Foto Firma bekommt die Schule erheblichen Rabatt für eine Festschrift - dafür, dass der Fotograf Fotos machen und verkaufen darf.
Das ist absolut normal. Schon die Abschlusszeitungen meiner Eltern wurden durch Anzeigen finanziert; die Rabatte werden ja auch an die Käufer der Festschrift weitergegeben.
Zitat:
Wir ist die Rechtslage?
Scheint alles rechtmäßig zu sein. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 05.03.08, 21:34 Titel: Re: Recht auf kostenfreien Schülerausweis?
Der Fotograf in meinem fiktivem Beispiel ist ein totaler Anfänger - wenn überhaupt Fotograf. Fotograf nur in dem Sinne, dass er Fotos macht.
Es konnte kien Gruppenfoto von 80 Schülern gemacht werden, weil er das nicht organisiert bekommen hat - er hat dann Versuche gemacht - es ist aber keines käuflich - liegt keines in der Bildermappe dabei.
Nach der Qualität hat die Schule also nicht ausgewählt.
Die letzten 6 Jahre waren die Schülerausweise immer kostenlos. Erst 3 Jahre lang die blauen Vorlagen aus Pappe, dann die im EC-Karten Format. Dieses Jahr sollen sie dann 1,5€ kosten - deswegen wundere ich mich.
Schülerausweis ist aber kostenfre, wenn Fotos gekauft werden. Das beeinflusst die Schüler also Fotos zu kaufen?!
Verfasst am: 05.03.08, 22:20 Titel: Re: Recht auf kostenfreien Schülerausweis?
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Der Fotograf in meinem fiktivem Beispiel ist ein totaler Anfänger - wenn überhaupt Fotograf. Fotograf nur in dem Sinne, dass er Fotos macht.
Der Schüler muss die Fotos ja nicht kaufen, wenn sie ihm nicht gefallen.
Zitat:
Es konnte kien Gruppenfoto von 80 Schülern gemacht werden, weil er das nicht organisiert bekommen hat - er hat dann Versuche gemacht - es ist aber keines käuflich - liegt keines in der Bildermappe dabei.
Kann auch ein Zeichen von schlechter Organisation sein. Ist rechtlich nicht zu beanstanden: Der Mann kann nicht gezwungen werden, eine bestimmte Sorte Foto anzubieten.
Zitat:
Nach der Qualität hat die Schule also nicht ausgewählt.
Diese Meinung darf der Schüler demjenigen weiterreichen, der ausgewählt hat.
Zitat:
Die letzten 6 Jahre waren die Schülerausweise immer kostenlos. Erst 3 Jahre lang die blauen Vorlagen aus Pappe, dann die im EC-Karten Format. Dieses Jahr sollen sie dann 1,5€ kosten - deswegen wundere ich mich.
Die Schule hat anscheinend gemerkt, dass sie Verwaltungskosten einsparen kann, wenn sie das Ausweis-Erstellen als Auftrag "nach außen" vergibt. Ein normaler Reisepass kostet 59 € an Gebühren - das ist einiges teurer.
Zitat:
Schülerausweis ist aber kostenfre, wenn Fotos gekauft werden. Das beeinflusst die Schüler also Fotos zu kaufen?!
Wenn sie sich beeinflussen lassen?
Wenn der Vergleich lautet (*spekulier*)
"Schülerausweis + miese Fotos, die ich nie benutzen würde" 30 €
"nur Schülerausweis" 1,5 €
dann ist offensichtlich die 2. Variante kostenoptimal.
Die richtige Rechnung muss aber anders lauten:
Kosten Schülerausweis 1,5 €
Kosten Bewerbungsfotos (beliebiger anderer Fotograf) 30 €
Kosten Bewerbungsfotos bei diesem Fotografen 28,5 € _________________ mitternächtliche Grüße.
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Verfasst am: 05.03.08, 22:34 Titel: Re: Recht auf kostenfreien Schülerausweis?
Bei einem neuem reisepass bekomme ich "etwas für mein Geld"
"Fälschungssichere" Ware aus der Bundesdruckerei.
So habe ich miese Qualität (Plastikkarte, Vorderseite groß "Schülerausweis" + Name +Geb. Datum und eben eines dieser miesen Fotos aus Niederwiesa
Naja, okay. Verhältnismäßig hast Du natürlich Recht. Wo ich für den Reisepass noch bereit bin das Geld zu bezahlen - die neuen sind die mit RFID, oder?! - würde keine 59€ für einen fälschungssicheren Schülerausweis bezahlen - auch nicht, wenn er RFID hat.
Aber... Wenn ich drüber nachdenke... Einige Schüller dieser Schule sollten sich freuen... Wenn bald reger Handel mit nachgemachten Schülerausweisen stattfindet weiß die Schulleitung warum.
Vielen Dank. Wahrscheinlich hast Du Recht und es ist alle "mit rechten Dingen" zugegangen.
Verfasst am: 05.03.08, 22:48 Titel: Re: Recht auf kostenfreien Schülerausweis?
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Bei einem neuem reisepass bekomme ich "etwas für mein Geld"
"Fälschungssichere" Ware aus der Bundesdruckerei.
So habe ich miese Qualität (Plastikkarte, Vorderseite groß "Schülerausweis" + Name +Geb. Datum und eben eines dieser miesen Fotos aus Niederwiesa
Wobei das Foto im Reisepass nicht nur "mies" sondern in der Regel "grauenhaft" ist. Und es begleitet einen 10 Jahre; der Schülerausweis hingegen nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.03.08, 01:09 Titel:
Ich sehe da schon ein rechtliches Problem, und zwar ein wesentliches:
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Es handelt sich nicht um "Kommerzialisierung", sondern um eine öffentliche Auftragsvergabe.
Das sehe ich anders, denn:
HendrikL hat folgendes geschrieben::
Auf den Schülerausweisen, die der Fotograf vertreibt ist das Schulsiegel.
Da die Schülerausweise, die ich kenne, grundsätzlich ein sog. "kleines Dienstsiegel" tragen und über das Foto gesiegelt wird, sieht das für mich auf den ersten Blick so aus, als ob hier Verwaltungsaufgaben auf einen Privaten übertragen worden wären. Da dieser selbständig prüfen muß, ob jemand einen Anspruch auf Erteilung eines Schülerausweises hat, handelt er nicht nur als Verwaltungshelfer, sondern als Beliehener. Zugegebenermaßen sind die zur Verfügung stehenden Informationen etwas dünn, aber wenn eine Beleihung vorliegen würde, wäre als Rechtsgrundlage ein Landesgesetz notwendig. Und ich glaube nicht, daß es ein solches Gesetz gibt. Riecht für mich extrem rechtswidrig.
der Ausweis sieht so aus, dass oben groß Schülerausweis streht, links ein Foto, daneben Name + Geb. Datum + Gültig bis. Darüber steht der Name der Schule. Rechts unten in der Ecke dieses "kleine Dienstsiegel" + Unterschrift der Schulleitung. Beides gedruckt - nicht echt. Würde ich das Foto überkleben und den Ausweis laminieren sähe er genauso aus - nur eben mit anderem Foto.
- Schüler bekommt den ersten Schülerausweis immer gratis, muss aber ein entsprechendes Foto mitbringen (egal woher)
- Schüler bekommt einen neuen Ausweis umsonst wenn der alte Ausweis vollgestempelt ist (pro Schuljahr ein Gültigkeitsstempel)
- Schüler muss eine kleine Summe Geld bezahlen wenn er den Ausweis verliert, zerstört, etc. Das gilt vermutlich auch bei Zerstörung durch eine andere Person, ob man von dieser dann das Geld verlangt ist eigene Sache.
Ich weiß nicht ob es dafür eine feste Regelung gibt und ich bin auch nicht sicher ob der Preis für Schülerausweise überall gleich ist.
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