Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich stell die Frage einfach kurz und knapp:
Ist es in Niedersachsen erlaubt während der Ferien eine Arbeit oder Klausur schreiben zu lassen? Darf man eine Arbeit/ Klausur in speziellen Fällen während der Ferien nachschreiben lassen?
(Das würde mich übrigens auch für andere Bundesländer interessieren, falls jemand spontan Bescheid weiß.)
Für NRW sehe ich die Möglichkeit für Klassenarbeiten/Klausuren in den Ferien nicht. Der Gesetzgeber hat hier klar unterschieden zwischen Ferienzeit und Unterrichtszeit. Entweder ist also Unterricht oder es sind Ferien. Die Sommerferien scheiden für mögliche Nachschreibeklassenarbeiten- bzw. Klausuren ohnehin aus.
Das Schulgesetz NRW sagt:
Zitat:
§ 7
Schuljahr, Ferien
(1) Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden
Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen
oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere
Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.
(2) Das Ministerium erlässt die Ferienordnung. Sie sieht neben den landesweiten
Ferien bewegliche Ferientage vor, über deren Termine die Schulkonferenz entscheiden kann.
§ 8
Unterrichtszeit, Unterrichtsorganisation
(1) Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht in der Regel an wöchentlich
fünf Tagen erteilt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz im
Einvernehmen mit dem Schulträger.
(2) Das Ministerium kann die Unterrichtszeit und die Unterrichtsorganisation
in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, insbesondere für den
Teilzeitunterricht und den Blockunterricht im Berufskolleg, abweichend von
Absatz 1 regeln
Schüler sind gem. § 43 Schulgesetz NRW verpflichtet am Unterricht teilzunehmen, der allerdings nach Lage der Dinge außerhalb der Ferien liegt. Wird Unterricht in den Ferien angesetzt, sind sie m.E. nicht zur Teilnahme verpflichtet.
Auch Klassenarbeiten bzw. Klausuren werden in der Unterrichtszeit geschrieben und somit nicht in den Ferien:
Das Schulgesetz NRW sagt:
Zitat:
§ 48
Grundsätze der Leistungsbewertung
(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung
sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich
„Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im
Unterricht“ erbrachten Leistungen.
Lediglich Nachprüfungen liegen in der letzten Woche der Sommerferien.
Nicht nur Eltern und Schüler sind wegen ihrer Urlaubsplanung auf eine verlässliche Regelung angewiesen, sondern auch der Schulträger hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen und Überstunden bei Hausmeistern. Viele Verkehrsbetriebe beschränken die Gültigkeit der Schülerfahrkarten überdies auf die Schulzeit, in der Unterricht erteilt wird.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.