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konstruieren wir folgenden fiktiven Fall: Eine öffentliche Schule (nehmen wir Hessen als Standort an) beschließe die folgenden seltsamen Maßnahmen:
Erstens werde das Mitführen von Mobiltelefonen und anderweitiger Kommunikationselektronik untersagt und im Falle der Zuwiderhandlung das betreffende Gerät konfisziert. Es gehe bei der Regelung nicht um eine Störung des Unterrichtsbetriebs, sondern bereits um das bloße Mitführen eines ausgeschalteten Geräts. Ist es zulässig, (volljährigen) Schülern das Mitführen solcher Geräte zu verbieten bzw. die Geräte nur deshalb, d.h. ohne triftigen Grund wie z.B. eine mutwillige Störung des Unterrichts, zu konfiszieren?
Zweites beschließe die Schule, von den Schülern Geldstrafen in Höhe von einigen EUR zu verlangen, wenn sie sich innerhalb des Gebäudes mit Nahrungsmitteln oder Getränken aufhalten (Begründung: Angebliche Verschmutzungsgefahr). Ist es zulässig, von Schülern die Zahlung von solchen, willkürlich festgelegten Geldstrafen zu verlangen bzw. wären Schüler verpflichtet, solche Strafzahlungen zu leisten?
Wie ist die Rechtslage? Danke für Ihre Antworten bereits im Voraus!
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