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Handy einsammeln

 
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 00:01    Titel: Handy einsammeln Antworten mit Zitat

Hallo,

in einer Schule ist es verboten, Handys eingeschaltet zu haben; nach der Schulordnung müssen Lehrkräfte diese einen Tag einsammeln. Eine Lehrkraft beschließt jedoch, die Dauer zu verlängern, bspw. auf 10 Tage, und sagt der Klasse (sowie möglichen Erziehungsberechtigten) dies vorher. Ist so etwas rechtens? Wenn es in der Schulordnung steht, leuchtet mir ein, dass eingesammelt werden muss; aber sind 7,8,9 oder 10 Tage denn noch angemessen, und ändert es etwas an der Sachlage, wenn eine Lehrkraft dies vorher ankündigt?
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Michelle2512
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat ja die verlängerte "Einziehungs"-Dauer den gewünschten Effekt, dass die Schüler tatsächlich ihre Handys nicht mehr während des Schulbesuchs einschalten Winken Winken
Es soll übrigens auch Menschen geben, die gänzlich OHNE Handy leben und dies auch überleben ... Winken Winken
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Michelle2512 hat folgendes geschrieben::
Es soll übrigens auch Menschen geben, die gänzlich OHNE Handy leben und dies auch überleben ... Winken Winken


Schon die neue (Wortsperre: Telefon) Werbung gesehen? Diese "Man kam auch ohne Mails, Internetmusikbörse [Name geändert] etc. auf dem Handy aus - die Frage ist nur: WIE?" Smilie
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 13:50    Titel: Re: Handy einsammeln Antworten mit Zitat

darchr hat folgendes geschrieben::
Hallo,

in einer Schule ist es verboten, Handys eingeschaltet zu haben; nach der Schulordnung müssen Lehrkräfte diese einen Tag einsammeln. Eine Lehrkraft beschließt jedoch, die Dauer zu verlängern, bspw. auf 10 Tage, und sagt der Klasse (sowie möglichen Erziehungsberechtigten) dies vorher. Ist so etwas rechtens? Wenn es in der Schulordnung steht, leuchtet mir ein, dass eingesammelt werden muss; aber sind 7,8,9 oder 10 Tage denn noch angemessen, und ändert es etwas an der Sachlage, wenn eine Lehrkraft dies vorher ankündigt?

Eine Lehrkraft im Alleingang sollte das nicht beschließen dürfen - da ist nämlich die Gleichbehandlung nicht gegeben. Lehrer Müller konfisziert ein Phone - 1 Tag weg, Lehrer Maier konfisziert ein Phone - 10 Tage weg - das ist weder gerecht noch verhältnismäßig. Die Eltern sollten sich erst beim betreffenden Lehrer und dann beim Schulleiter beschweren.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei grundsätzlich auch eine solche Maßnahme (1 Woche oder 10 Tage einsammeln) denkbar wäre, oder (sofern die angesprochene Gleichbehandlung vorliegt)? Oder wäre selbst bei Gleichbehandlung die Aufbewahrung eines Handys für eine Woche "unverhältnismäßig"?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Woche halte ich schon für etwas lang - über's Wochenende sollten die Kinder und Eltern schon wieder über das Gerät verfügen können. Meist ist es ja doch so - gerade hier auf dem Land - dass am Wochenende mit dem Ding das Eltern-Taxi gerufen wird, wenn die lieben Kleinen mal wieder den letzten Bus oder Zug verpasst haben.
Das ist jetzt allerdings keine juristisch begründete Meinung - bestenfalls unter "Verhältnismäßigkeit" einzusortieren.
_________________
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Dunkeltier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte davon ausgehen, dass bei Einbehaltung des Handys zusätzliche Kosten für die Familie entstehen (etwa bei regelmäßigem Telefonieren von Handy zu Handy mit einer Flatrate). In diesem Fall wäre die Lage sicherlich anders zu betrachten, da der Schüler dadurch deutliche Beeinträchtigung erfährt.

Mal Off Topic: Ich halte diese Regelung eh für seltsam. Auf Nachfrage wurde es mir begründet mit ungewollten Fotos die mit den Handys gemacht werden könnten. Ich besitze noch ein Handy, das keine Fotos machen kann, aber keine Uhr auf die ich schauen könnte außer der auf meinem Handy Winken
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sciencekigor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

ich sehe die Lage so: Das Mobiltelefon ist Eigentum des Schülers. Sobald es der Lehrer gegen den Willen des Schülers nimmt und es nicht zurückgibt ist es Diebstahl. Anzeige bei der Polizei. Ende
Anstatt des Einsammelns gibt es Ordnungsmassnahmen, Rüge, Tadel usw., über das Eigentum der Schüler kann die Schule nicht verfügen.
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 02:25    Titel: Antworten mit Zitat

sciencekigor hat folgendes geschrieben::
ich sehe die Lage so: Das Mobiltelefon ist Eigentum des Schülers. Sobald es der Lehrer gegen den Willen des Schülers nimmt und es nicht zurückgibt ist es Diebstahl.

Es fehlt die für den Diebstahl notwendige Zueignungsabsicht (zumindest im geschilderten Fall).
Unabhängig davon halte ich es für schwierig, im Alleingang die Schulregelung zu verschärfen.

Gruß,

katmai.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

sciencekigor hat folgendes geschrieben::
ich sehe die Lage so: Das Mobiltelefon ist Eigentum des Schülers. Sobald es der Lehrer gegen den Willen des Schülers nimmt und es nicht zurückgibt ist es Diebstahl. Anzeige bei der Polizei. Ende
Anstatt des Einsammelns gibt es Ordnungsmassnahmen, Rüge, Tadel usw., über das Eigentum der Schüler kann die Schule nicht verfügen.

Rügen und Tadel sollte man zusätzlich auch noch verteilen, da hast du natürlich Recht. Auch ich denke, dass es mit dem einfachen Wegnehmen nicht getan ist. Cool
Aber was Anderes: Auch die Messer, Schrottflinten, Schlagringe und Totschläger deiner Schulkameraden sind ihr 'Eigentum'. Die darf man ihnen also auch nicht wegnehmen. Ich hab' das Gefühl, Irgendwas stimmt an dem Argument nicht... Mit den Augen rollen
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