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Guten Abend
,
an der Schule im Bundesland NRW von Person A gibt es die Regelung, dass sobald eine Person die Klausur abgegeben hat niemand mehr den Raum aufgrund eines Toilettengangs verlassen darf.
Folgendes Szenario:
Schüler A schreibt eine Vorabiturklausur, welche 4 Stunden dauert, er gibt jedoch bereits nach kurzer Zeit ab. Auf die Bitte des betreuenden Lehrers B den Raum nicht zu Verlassen, geht er nicht ein, sondern verlässt diesen.
1)Welche Konsequenzen kann das für Schüler A haben? (Schulverweis? Tadel?)
2)Kann die Aufsichtsperson B auch über diesen langen Zeitraum alle weiteren Toilettengänge verbieten?(ggf. ist dies doch Körperverletzung und Amtsmissbrauch?)
3)Wenn ein Schüler C trotz des Verbotes die Toilette aufsucht und die Klausur danach weiter schreibt, muss diese auf jeden Fall regulär gewertet werden, oder ist es rechtens, dass er aufgrund der Zuwiderhandlung 0 Punkte erhält?
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 04.03.08, 20:01 Titel:
Nein! Lehrer dürfen den Schüler, den Gang zu Toilette nicht verwehren oder verbieten. Lasst euch mit Androhungen von Sanktionen nicht einschüchtern und Beschwert euch beim Direx mit Hilfe euer Eltern. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Guten Abend
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an der Schule im Bundesland NRW von Person A gibt es die Regelung, dass sobald eine Person die Klausur abgegeben hat niemand mehr den Raum aufgrund eines Toilettengangs verlassen darf.
Folgendes Szenario:
Schüler A schreibt eine Vorabiturklausur, welche 4 Stunden dauert, er gibt jedoch bereits nach kurzer Zeit ab. Auf die Bitte des betreuenden Lehrers B den Raum nicht zu Verlassen, geht er nicht ein, sondern verlässt diesen.
1)Welche Konsequenzen kann das für Schüler A haben? (Schulverweis? Tadel?)
Keine disziplinarische Folge wie "(Schulverweis? Tadel?)". möglicherweise aber eine ziemlich schlechte Note - innerhalb von "kurzer Zeit" wird man wohl nicht die Leistung erbringen (können), die andere in 4 Stunden bringen.
Zitat:
2)Kann die Aufsichtsperson B auch über diesen langen Zeitraum alle weiteren Toilettengänge verbieten?(ggf. ist dies doch Körperverletzung und Amtsmissbrauch?)
Sehr wahrscheinlich nicht.
Zitat:
3)Wenn ein Schüler C trotz des Verbotes die Toilette aufsucht und die Klausur danach weiter schreibt, muss diese auf jeden Fall regulär gewertet werden, oder ist es rechtens, dass er aufgrund der Zuwiderhandlung 0 Punkte erhält?
Nein "auf jeden Fall" sowieso nicht - wenn er ein Lexikon in der Socke oder einen Spickzettel unterm Tisch hat und sich damit erwischen lässt, gibt es in diesem Fall auch die 0 Punkte. Nur aufgrund des Toilettenganges "0 Punkte" zu verhängen, wird wohl nicht durchsetzbar sein - die Schule müsste für einen solchen Fall evtl. eine Zusatzaufsicht für die Toilette o. ä. organisieren. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
1)Welche Konsequenzen kann das für Schüler A haben? (Schulverweis? Tadel?)
Keine disziplinarische Folge wie "(Schulverweis? Tadel?)". möglicherweise aber eine ziemlich schlechte Note - innerhalb von "kurzer Zeit" wird man wohl nicht die Leistung erbringen (können), die andere in 4 Stunden bringen.
Es geht doch nicht um den Schüler, der schon nach 5 Minuten die Klausur abgibt.
Vielleicht hat er erkannt, das er von nix ne Ahnung hat und es sinnlos ist,weitere 3Stunden 55 Minuten auf das unverständliche Arbeitsblatt zu schauen. Dann geht er eben nach Hause und lebt mit den "Null Punkten"
Oder er ist ein Mathegenie und löst die schwierigsten Aufgaben in 5 Minuten, für die die anderen 4 Stunden Zeit hätten
Und die Rücksicht auf seine Kameraden kennt er auch nicht und verwehrt ihnen dadurch ab sofort jeden Toilettengang. (falls denn diese Bestimmung rechtens ist)
Ich hätte da Probleme, da ich entwässernde Medikamente nehme. Lösung für mich wäre, einfach an die Tafel zu pinkeln
Es geht doch nicht um den Schüler, der schon nach 5 Minuten die Klausur abgibt.
Vielleicht hat er erkannt, das er von nix ne Ahnung hat und es sinnlos ist,weitere 3Stunden 55 Minuten auf das unverständliche Arbeitsblatt zu schauen. Dann geht er eben nach Hause und lebt mit den "Null Punkten"
Oder er ist ein Mathegenie und löst die schwierigsten Aufgaben in 5 Minuten, für die die anderen 4 Stunden Zeit hätten
Und die Rücksicht auf seine Kameraden kennt er auch nicht und verwehrt ihnen dadurch ab sofort jeden Toilettengang. (falls denn diese Bestimmung rechtens ist)
Ich hätte da Probleme, da ich entwässernde Medikamente nehme. Lösung für mich wäre, einfach an die Tafel zu pinkeln
Edit: Anekdote Mathegenie. Der Grundschullehrer in Adam Rieses Klasse (oder war es ein anderer Mathematiker?) wollte seine Ruhe haben und liess die Schüler alle Zahlen von 1 bis 100 addieren. Adam Riese war nach 2 Minuten fertig. Statt 1+2+3...+100 zu rechnen, hatte er erkannt, dass 1+100=101 war, ebenso 2+99=101 .. usw also das ganze 50*101 ergeben musste.
Sicher. Ich korrigiere sowas ähnliches nämlich regelmäßig.
Die Frage ist hier eher: Was versteht man unter "kurze Zeit"? Bei einer Abitur- oder Abi-Vorklausur kann man darunter eben keine "5 Minuten" verstehen, weil man - selbst wenn man die Aufgaben in 5 Minuten lösen kann - die Ergebnisse ja auch noch aufschreiben und -zeichnen muss, was zumindest so ausführlich erfolgen sollte, dass der Lehrer die Gedankengänge nachvollziehen kann. Unter 1/4 der angesetzten Zeit kann man (eigene Erfahrung) nur dann bleiben, wenn die äußere Form bzw. die Lesbarkeit der Arbeit darunter leiden (und dann gibt's eben keine 15 Punkte mehr). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Bei mir drängt sich jetzt die Frage auf ab wann eine Lehrkraft es den Schülern denn verweigern darf auf Toilette zu gehen?
Oftmals hört man ja schon in der Grundschule und anderswo: Dafür sind die Pausen da!
Bei Klausuren haben Lehrkräfte ja die Begründung man könne schummeln. Doch wie sieht es dann aus, ab wann dürfen sie es verweigern? Wenn gar nicht, was soll Schüler oder Schülerin machen, wenn man eine 6 androht bzw. die Klausur sofort abgeben müsste.
Zum Direx gehen geht ja auch nicht immer. Ich höre immer mehr solcher Fälle, wo selbst der Direx der Meinung ist, dass so etwas in Ordnung ist.
Bei mir drängt sich jetzt die Frage auf ab wann eine Lehrkraft es den Schülern denn verweigern darf auf Toilette zu gehen?
In der Grundschule werden die "lieben" Kleinen noch aufgefordert, die Toilette aufzusuchen, bevor eine Arbeit geschrieben wird, ältere Schüler sollten das selbständig auf die Reihe bekommen. Bis ca. zur 8. Klasse werden ohnehin nur Arbeiten geschrieben, die höchstens 60 min dauern. Das kann man von einem 10 - 15-jährigen schon verlangen, dass er so lange "einhalten" kann, oder? Wenn nicht, dann gehört das Kind entweder in ärztliche Behandlung (Diarrhoe) und ins Bett, oder sollte eine ärztliche Bescheinigung mitbringen.
Zitat:
Oftmals hört man ja schon in der Grundschule und anderswo: Dafür sind die Pausen da!
Einwände dagegen?
Zitat:
Bei Klausuren haben Lehrkräfte ja die Begründung man könne schummeln.
Taschenrechner in der Jacke auf dem Flur, oder eben das Mobiltelefon gezückt ud bei Papi nachgefragt - das geht ganz schnell. Weitere Fragen?
Zitat:
Doch wie sieht es dann aus, ab wann dürfen sie es verweigern?
Nicht "ab wann", sondern "bis wann". Bis zur 9. Klasse - oder (je nach Fach) auch länger. Bis zu einer Prüfungsdauer von 90 min verweigere ich grundsätzlich jeden Toilettengang.
Zitat:
Wenn gar nicht, was soll Schüler oder Schülerin machen, wenn man eine 6 androht bzw. die Klausur sofort abgeben müsste.
Entweder: Zum Arzt und sich einen Blasenkatarrh oder dergleichen attestieren lassen. Oder: Vorbeugen. Vorher auf die Toilette oder eine Vorlage verwenden.
Zitat:
Zum Direx gehen geht ja auch nicht immer.
Richtig. Die Frau/der Mann hat auch noch Termine. Man muss halt warten, bis sie/er Zeit hat.
Zitat:
Ich höre immer mehr solcher Fälle, wo selbst der Direx der Meinung ist, dass so etwas in Ordnung ist.
Was ist "so etwas"? Dass Schüler nach 10 min Klausur unbedingt "mal müssen"? _________________ mitternächtliche Grüße.
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Wenn nicht, dann gehört das Kind entweder in ärztliche Behandlung (Diarrhoe) und ins Bett, oder sollte eine ärztliche Bescheinigung mitbringen.
Du vergisst, dass es SchülerInnen gibt, die auf den Prüfungsstreß mit körperlichen Symptomen reagieren. Für so etwas gibt es auch kein ärztliches Attest.
Zitat:
Einwände dagegen?
Im eigentlichen nicht - dann muss allerdings auch dafür gesorgt werden, dass die Pausen auch Pausen sind und nicht weiter für den Unterricht genutz werden, wie es bei einigen Lehrkräften passiert.
Zitat:
Taschenrechner in der Jacke auf dem Flur, oder eben das Mobiltelefon gezückt ud bei Papi nachgefragt - das geht ganz schnell. Weitere Fragen?
Ist schon klar...SchülerInnen die schummeln wollen werden immer einen Weg finden.
Zitat:
Was ist "so etwas"? Dass Schüler nach 10 min Klausur unbedingt "mal müssen"?
Wenn ein Schüler es übertreibt um offensichtlich zu "schummeln" - er hat ein Handy in der Hose versteckt, war auf dem Klo, schreibt eine SMS an einen Freund und bittet um Hilfe. Nun geht er 10-Minuten nach seinem Erstem Toilettengang erneut auf's Klo, eventuell danach sogar noch ein Mal - es ist doch richtig, dass ihm trotzdem keiner den Toilettengang verbieten kann, oder nicht?! Wenn er das Gefühl hat er müsste mal, muss er dann doch auch gelassen werden?!
2. Frage: 2 Schüler müssen mal. Beide "ganz dringend", beide dürfen nicht am Toilettengang gehindert werden - dürfen sie also wirklich zusammen auf's Klo?
Wenn ein Schüler es übertreibt um offensichtlich zu "schummeln" - er hat ein Handy in der Hose versteckt, war auf dem Klo, schreibt eine SMS an einen Freund und bittet um Hilfe. Nun geht er 10-Minuten nach seinem Erstem Toilettengang erneut auf's Klo, eventuell danach sogar noch ein Mal - es ist doch richtig, dass ihm trotzdem keiner den Toilettengang verbieten kann, oder nicht?!
Oder nicht. Im 10-Minuten-Takt muss keiner müssen. Und wenn doch, dann würde ich ihn schon beim 2. Mal nicht gehen lassen. Bei Abschlussprüfungen z. B. wird bei uns über Toilettengänge Buch geführt und Mobiltelefone müssen abgegeben werden. Wenn einer nach absolvierter Prüfung so ein Gerät bei sich hat und das Gerät war vorher nicht abgegeben worden, so gilt das direkt als Täuschungsversuch und es gibt die 6.
Zitat:
Wenn er das Gefühl hat er müsste mal, muss er dann doch auch gelassen werden?!
Nein. Bei einer 40 - 50 - Minuten-Prüfung muss man durchhalten. Und wer anderer Meinung ist, soll mir halt die Eltern oder das Ministerium auf den Hals hetzen. Ich habe noch keinen Fall erlebt, wo es "in die Hose" gegangen wäre (bei Grundschülern schickt man die Klasse halt vorher nochmal).
Zitat:
2. Frage: 2 Schüler müssen mal. Beide "ganz dringend",
Sowas merkt man auch vorher.
Zitat:
beide dürfen nicht am Toilettengang gehindert werden
Doch, siehe oben.
Zitat:
- dürfen sie also wirklich zusammen auf's Klo?
Nie. Man darf in jedem Fall einen der beiden solange hindern, bis der andere wieder zurück ist. Die beiden müssen sich halt einigen, wer zuerst darf. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn der Schüler aber nun angibt beispielsweise Durchfall zu haben?!Es kann einfach nicht sein, dass er am Toilettengang gehindert wird - wenn man es beim erstem Mal nicht verbieten kann, dann doch wohl auch nicht beim zweitem?! Im §223 ist ja nichts von einer langfristiken Gesundheitsschädigung gesagt.
Und welcher Lehrer schaut einem Schüler "in die Hose", um zu schauen, ob ein Handy versteckt ist? Nicht umsonst haben so viele Mädchen Ihre Zettelchen unter dem Rock, weil sie wissen, dass ein Lehrer direkt 3-Stunden später in Untersuchungshaft sitzt, wenn er "angibt einen Zettel gesehen zu haben und den sucht".
Wenn der Schüler aber nun angibt beispielsweise Durchfall zu haben?!
Die Durchfallerkrankung hätte der Schüler eigentlich vor Beginn der Arbeit mitteilen müssen, in Abschlussprüfungen wird grundsätzlich auch vorher gefragt, ob alle Prüflinge gesundheitlich zur Prüfung in der Lage sind. Aber auch wenn ein Virus sein Opfer während der Prüfung heimsucht, läuft ein Schüler Gefahr, dass die Prüfung für den betroffenen Schüler abgebrochen wird, wenn der aufsichtführende Lehrer zu der Einschätzung gelangt, dass eine Fortsetzung der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht zu vertreten ist - welcher Lehrer möchte sich schon gern der Körperverletzung bezichtigen lassen. Der Schüler müsste dann anschließend umgehend einen Arzt aufsuchen und sich attestieren lassen, dass er aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme an der Prüfung in der Lage war. Zum möglichen Nachschreibetermin müsste er wohl ebenfalls ärztlich bescheinigt darlegen, dass keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen hinsichtlich der Teilnanhme an der Prüfung bestehen.
Gesundheitliche Probleme sind auch bei einem Schüler anzunehmen, der alle 10 Minuten zur Toilette muss, insofern hielte ich eine Vorgehensweise wie oben beschrieben für angemessen.
Täuschungsversuche mit dem Handy sind natürlich nicht grundsätzlich zu verhindern, bergen aber ein ziemlich großes Risiko: Habe ich mein Handy nach meinem Toilttengang wirklich ausgeschaltete? Bimmelt es ausgerechnet in dem Moment, wenn ich mich alleine auf der Toilette wähne und mein Handy einschalte, weil mich mein Handy-Versorger per SMS mit der aktuellen Handyrechnung beglücken will? (Und die Fluraufsicht das Klingeln hören kann), Habe ich eigentlich die bluetooth-Funktion deaktiviert?
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