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wenn wir als Eheleute einen Anwalt beauftragen, könnte dieser dann eine Gebühr verlangen für mehrere Personen(Geb.Nr. 1008 Satz 0,3)
und dies gleich zweimal aus der Geschäftsgebühr und aus der Verfahrensgebühr, könnte Anwalt auch zweimal Pauschale für Tel. u. Post verlängen.
wenn wir als Eheleute einen Anwalt beauftragen, könnte dieser dann eine Gebühr verlangen für mehrere Personen(Geb.Nr. 1008 Satz 0,3)
Ja.
Zitat:
und dies gleich zweimal aus der Geschäftsgebühr und aus der Verfahrensgebühr
Ja.
Zitat:
könnte Anwalt auch zweimal Pauschale für Tel. u. Post verlängen.
Ja.
Einmal für die außergerichtliche Tätigkeit (Geschäftsgebühr) und einmal für das gerichtliche Verfahren (Verfahrensgebühr). _________________ Karma statt Punkte!
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