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Verfasst am: 15.03.08, 21:03 Titel: Sachbeschädigung ohne Schaden?
Guten Abend liebe Leser.
Mich würde die Rechtslage folgender Szene stark interessieren:
Steffen (18) und Jochen (18) haben an einem Wochenende eine Schranke eines öffentlichen Parkplatzes durch Anheben etwa 20cm nach oben verrückt. Dabei wurden sie von einer Kamera beobachtet und anschließend vom Sicherheitspersonal aufgehalten.
Nachdem sie angesprochen wurden, hielten sie bereitwillig an und warteten auf die vom Sicherheitsdienst alarmierte Polizei. Als diese eintraf, nahm sie lediglich die Personalien der beiden Männer auf, ohne diese nach Sachverhalten oder Aussagen zu fragen. Nachdem sie die Personalien aufgenommen hatten, konnten die beiden Männer wieder ganz normal weitergehen.
Erst danach gingen die Polizisten zusammen mit dem Sicherheitsbeamten zu den Videoaufnahmen, um diese einzusehen.
Ca. 1 Stunde nach der Tat war die Schranke wieder in ihrer normalen Ausgangsposition und am nächsten Tag voll funktionsfähig!
Mit welchen weiteren Konsequenzen müssen die beiden Täter rechnen, wenn sie durch ihr handeln sehr wahrscheinlich keinen Sachschaden angerichtet haben?
Wie ist die Rechtslage?
Wünsche noch einen angenehmen Abend, viele Grüße und Danke für eventuelle Antworten.
Eine Sachbeschädigung muss nicht immer mit einem Schaden gleichziehen. Es reicht auch, wenn das Erscheinungsbild so verändert wurde, dass es nicht ohne weiteres zurückversetzt werden kann:
StGB hat folgendes geschrieben::
§ 303 Sachbeschädigung
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
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