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Verfasst am: 17.03.08, 20:12 Titel: Anwältin will nicht mehr Vertreten bei Kinderunterhalt?!?!
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin, aber ich versuch es mal:
meine Freundin (studentin) hat folgendes Problem:
Eltern geschieden und sie hat einen Titel für Kinderunterhalt.
Die Anwältin, die sowohl die Mutter als auch Sie vertreten hat, hat bis jetzt immer den Kinderunterhalt gepfändet und ihr weitergeleitet.
Jetzt ist der Fall eingetreten dass meine Freundin das Studium abbrechen muss. Zur Beratung wie/ ob es mit den Pfändungen weitergehen soll wollte Sie sich bei Ihrer Anwältin beraten lassen.
Diese sagt aber, das sei jetzt eine völlig andere Sache und sie werde meine Freundin nicht mehr vertreten.
Geht das so einfach???
Warum sollte das nicht gehen? Soweit ich weiß, haben wir in Deutschland das freie Recht, einen Vertrag einzugehen oder zu beenden.
Da Ihre Freundin ja inzwischen volljährig sein dürfte, hat sie ihre Erstausbildung zügig und unterbrechungsfrei zu absolvieren.
Da sie jedoch ihr Studium abgebrochen hat, ist es noch nicht mal so sicher, dass ihr überhaupt Unterhalt zusteht.
Ihr Freundin kann ja einen anderen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Titel ist ja immer noch vorhanden und nicht von der Rechtsanwältin abhängig. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Hallo,
Sie weiß ja/glaubt ja auch dass Sie, da sie das Studium abbrechen musste, keinen Unterhaltsanspruch hat. Deswegen wollte Sie sich beraten lassen, um auch zu erfahren, u. a. wie/ob Unterhaltsansprüche wieder geltend gemacht werden können, ob die Pfändungen einfach ausgesetzt werden können etc., wenn Sie im September eine neue Ausbildung beginnt.
Sie war schon bei einem neuen Anwalt, da aber dieser Fall anscheinend umfangreich/kompliziert ist(Akten für Scheidung und Unterhalt und Privatisolvenz des Vaters)füllen bereits fast zwei Kartons) wollte dieser den Fall "in diesem Stadium" auch nicht übernehmen und dieser sagte, die bisherige Anwältin soll sich darum kümmern.
Diese will Sie aber nicht mehr vertreten.
Was kann man dann unternehmen wenn keiner die Unterhaltssache übernehmen will?
was würde es letztendlich nützen, wenn sie einen RA finden würde?
Leider geht es aus dem Sachverhalt nicht eindeutig hervor, aber falls der Vater in der Insolvenz steckt, dürfte er wohl kaum leistungsfähig sein und da sie keinesfalls privilegiert unterhaltsberechtigt ist, wäre beim Vater kein Unterhalt zu holen. Ganz nebenbei wäre grundsätzlich auch die Mutter unterhaltspflichtig.
Nach dem Abbruch des Studiums würde die Unterhaltspflicht vmtl. erstmal entfallen und und evtl. (mit???) nach Beginn einer Ausbildung neu aufleben. Warum und im wievielten Semester wurde das Studium agebrochen?
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