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kündigungsfrist

 
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hans jürgen maschke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 17:48    Titel: kündigungsfrist Antworten mit Zitat

ich arbeite in einem geschäft seit 35 jahren.wie lange ist die kündigungsfrist wegen arbeitsmangel.das heißt, wie lange muß ich nach einer kündigung weiter beschäftigt werden.der betrieb hat weniger als 5 mitarbeiter.Danke
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 19:59    Titel: Re: kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Das kommt daruf an, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt oder nicht. Wenn keiner gilt dann Pfeil http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

MfG miau
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 20:17    Titel: Re: kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Aber beachten , dass nur Zeiten nach dem 25. Gebrutstag zählen.
Mfg
Matthias
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 20:22    Titel: Re: kündigungsfrist Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Aber beachten , dass nur Zeiten nach dem 25. Gebrutstag zählen.
Mfg
Matthias

Dürfte wohl keine Rolle spielen. Außer er hat schon mit 9 Jahren in dem Unternehmen gearbeitet.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 20:24    Titel: Re: kündigungsfrist Antworten mit Zitat

miau hat folgendes geschrieben::
Das kommt daruf an, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt oder nicht. Wenn keiner gilt dann Pfeil http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

MfG miau

Die Kündigungsfristen können auch per Eizelvertrag höher sein. Ein Tarifvertrag darf i. d. .R. auch keine geringeren Fristen haben als das Gesetz.
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Günni
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 22:03    Titel: Re: kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Ich zitiere mal aus § 622 BGB:

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

---


Lest ihr etwas davon, dass die im § 622 genannten Fristen durch TV nur verlängert werden können? Ich nicht.
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