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Hausfriedensbruch ?!?

 
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Annika71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 11:20    Titel: Hausfriedensbruch ?!? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen...

Hier spielt sich gerade folgender Fall ab:

Schäfer A hält nach Auffassung der Tierschutzbehörde seine Schafe nicht artgerecht.
Die Tierschutzbehörde möchte die von A gepachtete Weide nebst Ställen gerne überprüfen.
Da A aber nicht in der Nähe wohnt, muss ein Termin zur Besichtigung gemacht werden. Frau B von der Behörde ruft also bei A an, um einen Termin zu machen. Der wird sehr wütend, schreit Frau B an und erteilt ihr "Hausverbot" für das Grundstück.

Der Termin wird schließlich schriftlich vereinbart.

Frau B ist nun im Zweifel, ob sie als Teil der Ordnungsbehörde an der Besichtigung / Durchsuchung teilnehmen darf.

Mir ist insoweit klar, daß A der Ordnungsbehörde als solcher zwar ein Hausverbot erteilen kann, diese aber keinen widerrechtlichen Hausfriedensbruch begeht, wenn sie dennoch durchsucht (solange sie sich im Rahmen des Tierschutzgesetzes bewegt natürlich).

Kann aber A der Frau B (und nur ihr) ein Hausverbot erteilen und begeht diese dann Hausfriedensbruch, wenn sie an der Durchsuchung teilnimmt ???

fragt sich Annika
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 12:44    Titel: Re: Hausfriedensbruch ?!? Antworten mit Zitat

Annika71 hat folgendes geschrieben::
Frau B von der Behörde ruft also bei A an, um einen Termin zu machen. Der wird sehr wütend, schreit Frau B an und erteilt ihr "Hausverbot" für das Grundstück.

Der Termin wird schließlich schriftlich vereinbart.


Nachdem es wohl unstreitig der Fall sein dürfte, dass Behörden durch ihre Mitarbeiter nach außen hin tätig werden, dürfte die schriftliche Vereinbarung eines Termins eine tatbestandsausschließende Einwilligung hinsichtlich der im vorliegenden Fall tätigen Mitarbeiterin darstellen.

Und selbst wenn sich der A auch in der Terminsvereinbarung ausdrücklich die Anwesenheit von B verbittet, würde ich bei geeigneter Rechtsgrundlage für ein Betreten der Ställe und eingefriedeten Weiden durch die Behörde einen Hausfriedensbruch verneinen ("widerrechtlich eindringt").

Sollte ich mich irren, werde ich meinen BTM-Mandanten in Zukunft raten, vorsorglich allen Hundführern der Polizei namentlich Hausverbot zu erteilen. Dann darf zwar die "Polizei" die Bude betreten, die Drogenhunde bleiben mit ihren Herrchen aber draußen! Sehr böse
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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