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Von der Schülerliste gestrichen

 
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yaramin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 18:17    Titel: Von der Schülerliste gestrichen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin 23 Jahre und gehe zurzeit in die Fachoberschule Wirtschaft, 12 Klasse.

Am 15. März bekam ich einen Brief von meiner Schule, Schulleiter.
Darin stand folgendes:
[...] Sie haben im 2. Schuljahr an 6 Tagen ganz gefehlt ohne ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung vorzulegen. Da Sie offensichtlich kein Interesse haben den Abschluss zu erreichen, haben wir Sie mit dem heutigen Datum aus unserer Schülerliste gestrichen.

Ich war erst mal total geschockt, da ich NIE ohne Attest fehle und schrieb meinem Klassenlehrer eine Email, weil ich mir das nicht erklären konnte.

Darauf kam dann folgende Antwort von ihm:
Hallo Rebecca,
[...] Bei den genannten Fehlzeiten handelt es sich:
1. um drei Tage im Februar, die durch Attest belegt sind. Ich hatte diese Tage noch nicht in die Wochenübersicht eingetragen können.
2. um Mittwoch den 05.03. und Donnerstag den 06.03.
3. sowie um Freitag den 07.03.

So, das heißt ja das 3 Tage ER verschlampt hat ...
ist nicht meine Schuld ... kann ihm ja auch mal passieren, er ist ja auch nur ein Mensch ...

und die anderen 3 Tage, also 5.3. - 7.3. sind auch entschuldigt. Ich hatte am 5.3. das Attest per Post zur Schule gesendet. Vllt kam es zu spät an, also erst als schon Ferien waren und liegt da nun im Briefkasten, weiß nicht.

Habe das Attest aber noch als Kopie. Kopiere immer alles, da meine alte Schule auch immer alles verschlampt hatte und ich somit Beweise hatte. Deswegen hab ich das bei der Schule jetzt auch gleich gemacht, man weiß ja nie.

Normalerweise müsste ich doch wieder aufgenommen werden, da es sich um ein Missverständnis handelt, oder?
Ich bin total geschockt und nur noch am nachdenken ...

Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage? Wie kann ich weiter vorgehen?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Attestkopien nochmal kopieren und dem Schulleiter zuschicken; außerdem die Mail vom Klassenlehrer ausdrucken und beilegen.

Höflichen Brief an den Schulleiter, dass hier offensichtlich ein Missverständnis vorliegt und man nach den Osterferien weiter in die Schule kommt.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo yaramin,
Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
In welchem Bundesland?

mitternacht hat folgendes geschrieben::
außerdem die Mail vom Klassenlehrer ausdrucken und beilegen.

Nein, auf keinen Fall. Es sei denn, der Klassenlehrer hat vorher der Weiterleitung an den Schulleiter ausdrücklich zugestimmt.
Es reicht völlig, dem Schulleiter mitzuteilen, dass die Fehltage im Februar fristgerecht beim Klassenlehrer entschuldigt wurden und dass der Schulleiter beim Klassenlehrer danach fragen soll.

Zitat:
Attestkopien nochmal kopieren und dem Schulleiter zuschicken

Ja, schriftliche Belege sind immer gut.

Zitat:
Höflichen Brief an den Schulleiter, dass hier offensichtlich ein Missverständnis vorliegt und man nach den Osterferien weiter in die Schule kommt.
Nun ja. Die Vorgeschichte kenne ich ja nicht. Gabs da schon mal eine Androhung eines endgültigen Schulausschlusses oder einen vorübergehenden Schulausschluss?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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yaramin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt,

Bundesland ist Niedersachsen.
Attestkopien habe ich, ein Schreiben habe ich auch verfasst heute.

Es gibt keine Vorgeschichte, es fing da an, wo ich geschrieben habe das der Brief kam. Es gab nie vorher Androhungen eines Schulausschlusses oder einen vorübergehenden Schulausschluss.

Wenn der Rektor mich oder meinen Klassenlehrer drauf angesprochen hätte, hätte sich das ja auch von alleine geklärt.
Aber dies geschah nicht, ich bekam einfach einen Brief, mein Lehrer einfach eine Kopie in sein Fach gelegt.
Das wars Mit den Augen rollen
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo yaramin,

die Vorgehensweise des Schulleiters kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Selbst wenn Sie tatsächlich sechs Tage unentschuldigt gefehlt hätten, wäre das m.E. kein ausreichender Grund für einen endgültigen Schulausschluss ohne Vorwarnung.

Vermutlich lief da einiges durcheinander. Die Formvorschriften von § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind auch in keinster Weise eingehalten worden. Die Wortwahl ist außerdem grob unverschämt. Sind Sie sicher, dass es sich nicht vielleicht um einen schlechten Scherz von Mitschülern mit gefälschten Papieren handelt? Von wann ist das Schreiben denn datiert und wann hat es der Klassenlehrer in seinem Fach gefunden? In Niedersachsen sind doch schon seit 10.3. Osterferien?

Ich hoffe, Sie können Ostern trotzdem ein bisschen genießen, vor den Feiertagen lässt sich da jetzt kaum noch was klären. Vielleicht lassen Sie Ihr Schreiben an den Schulleiter erst mal bis Ostermontag auf dem Schreibtisch liegen.

Schöne Grüße
Kurt
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yaramin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

also das ich es sich um einen Scherz handelt denke ich nicht. Es ist das original Schulpapier. Auch die Unterschrift sieht nicht gefälscht aus. Das Datum ist vom 7. März ... kam jedoch bei mir erst am 15.3. an ... Post Mit den Augen rollen

Meine Klasse war vom 3.3. - 7.3. auf Klassenfahrt, ich bin nicht mitgefahren aus finanziellen Gründen. Wir hatten deswegen ein Zusatzprogramm zu absolvieren. Ich war nur am Montag und am Dienstag dort, habe vom 5.3. - 7.3. gefehlt. Jedoch vorher auch extra versucht mit dem Lehrer zu sprechen um ihm mitzuteilen das ich nicht teilnehmen kann (leider war dieser Lehrer nicht anwesend), da ich am Mittwoch eine ambulante Operation hatte und dann krankgeschrieben war. Attest habe ich, wie gesagt, per Post zur Schule gesendet.

Mein Klassenlehrer meinte, dass der Rektor sehr wütend war, weil er sich die Mühe gemacht hatte ein Zusatzprogramm zu erstellen und sehr sehr viele gefehlt haben. Von 20 Leuten inkl. mir ca. 15.

Aber DAS kann doch kein Grund sein, mich auszuschulen? Ich hatte ja eine Begründung + Attest.

Das Vorgehen des Rektors kann ICH selber ja auch nicht nachvollziehen. Er hat nicht mal meinem Lehrer oder mir die Möglichkeit auf Stellungnahme gegeben.

Also, im Brief steht wortwörtlich genau drin, ich schreib jetzt mal alles rein:

Zitat:
Fachoberschule Wirtschaft - FW 27a
Nichterscheinen zum Unterricht

Sehr geehrte Frau S.,
Sie haben sich zum Besuch der Fachoberschule Wirtschaft an der XY angemeldet, allerdings Ihr Schulbesuchsrecht bislang nur sehr unzureichend wahrgenommen.
Sie haben im 2. Schulhalbjahr an 6 Tagen ganz gefehlt ohne ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung vorzulegen. Da Sie offensichtlich kein Interesse haben den Abschluss zu erreichen, haben wir Sie mit dem heutigen Datum aus unserer Schülerliste gestrichen.

Mit freundlichem Gruß
i. A. XY


mir kommt das alles total komisch vor Mit den Augen rollen
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yaramin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Die Formvorschriften von § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind auch in keinster Weise eingehalten worden.


Danke für den Link, da find ich sicher nützliche Argumente.
Hab mir §61 mal durchgelesen und da steht ja selbst drin, dass ich wenigstens die Möglichkeit bekommen müsste mich dazu zu äußern.
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yaramin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
die Vorgehensweise des Schulleiters kann ich in keinster Weise nachvollziehen.


ich sehe grad das das nicht der Schulleiter war ..
da steht nur i.A. Person A (das ist nicht der Schulleiter sondern nur Abteilungsleiter 1(Organisation I)
der Schulleiter ist Person B...
stellv. Schulleiter Person C ...

Abteilungsleiter 4 Vollzeit (zurzeit nicht besetzt)
Fachoberschule - Wirtschaft - (zurzeit Vertretung Person A) Geschockt
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo yaramin,
Zitat:
ich sehe grad das das nicht der Schulleiter war ..
da steht nur i.A. Person A (das ist nicht der Schulleiter sondern nur Abteilungsleiter 1(Organisation I)

Ok.

Also hat vermutlich jemand unbedacht Schreiben losgeschickt, die der Schulleiter selbst so nicht losgeschickt hätte. Dann reicht vielleicht wirklich ein einfaches, höfliches Schreiben an den Schulleiter a la "Missverständnisse im als Kopie beigelegten Schreiben von XY, bitte um persönliche Klärung, werde bis zur endgültigen Klärung selbstverständlich weiter normal zur Schule kommen".

Der wird seine liebe Not haben, die Wogen wieder zu glätten. Winken

Schöne Grüße
Kurt
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http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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yaramin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ...
war vorhin noch bei der Landesschulbehörde und habe dort mal nachgefragt ...

es ist nicht rechtens jemanden der Schule aufgrund von Fehlzeiten zu verweisen ...
ich soll ein Schreiben an den Schulleiter schreiben und einfach am Donnerstag wieder zur Schule gehen ...
aber etwas früher, um noch ein Gespräch führen zu können ...

die Schule wird, aufgrund anderer Dinge die auch vorgefallen sind, nach den Ferien Besuch von der Bezirksleitung bekommen ...
die Frau bei der Landesschulbehörde meinte solche Briefe dürfen nciht geschrieben werden, da das nicht rechtens ist ... die versuchen immer sowas, aber man darf es einfach nicht
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