Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vereinbarung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vereinbarung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Vogel
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 20:57    Titel: Vereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo
ch habe mit RA nicht vereinbart, dass er die Deckungsszusage einholen soll, dies war meine Angelegenheit. Ich teilte aber nach der Erstberatung, die sofort bezahlt wurde, mit, dass das Mandat nicht erteilt wird, außerhalb der Kostenzusage der RS-Versicherung. Er war einverstanden. Das Mandat wurde erteilt.
Dürfen dann trotzdem außerhalb der RS Honorare berechnet werden. Welche sonstige Vereinbarung muß getroffen werden, damit keine Honorare berechnet werden außerhalb der Kostenzusage der RS.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 00:01    Titel: Re: Vereinbarung Antworten mit Zitat

Die Kostendeckungsanfrage durch den RA müssen Sie selbst bezahlen. Gehört nicht mehr zur Erstberatung.
Nach oben
Vogel
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 11:54    Titel: Re: Vereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo
Die Erstberatung wurde bezahlt, sie hatte nichts mit Deckungszusage RS zu tun. Die Deckungszusage hatte ich selbst eingeholt.
Es wurde vor Mandatserteilung-nach bezahlter Erstberatung aus eigener Tasche- darauf hingewiesen, dass kein Mandat erteilt wird, wenn zusätzliche Gebühren zu der Bezahlung RS berechnet werden. Während des Mandats wurde erneut hingewiesen, dass keine Gebühren bezahlt werden außerhalb der RS. Der RA bekam keinen anderweitigen Auftrag.
Meine Frage, welche zusätzliche Vereinbarung muß getroffen werden, damit der RA nicht mehr Gebühren abrechnet, als von der RS gem. BRAGO, (altes Recht) bezahlt werden.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 12:58    Titel: Re: Vereinbarung Antworten mit Zitat

Das ist nicht möglich, weil der RA

1. nicht das Risiko der Insolvenz oder Zahlungswilligkeit der RS übernimmt

2. Sie der Mandant sind und nicht die RS

3. geringere als die gesetzlichen Gebühren nicht vereinbart werden dürfen

4. Ihre Selbstbehalte bei der RS ihn nicht interessieren

und Sie einer der Forenquerulanten sind.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.