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Fall: Kein Schnee - benötige dringend Hilfe!

 
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dan1
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Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 15:33    Titel: Fall: Kein Schnee - benötige dringend Hilfe! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich schreibe momentan eine Arbeit an meiner Uni (HSG, St. Gallen, Schweiz) und benötige dringend Hilfe. Der Fall lautet wie folgt:

"Patrick ist passionierter Skifahrer. Er wohnt in unmittelbarer Nähe eines Skigebietes, welches die Bergbahn „A“ mit dem Tal verbindet.

Da Patrick die Skipiste praktisch vor der Haustüre hat, will er möglichst an zwei Tagen pro Woche skifahren. Dazu kauft er Anfang November 2006 für die Wintersaison 2006/2007 eine Saisonkarte der Bergbahn „A“ zu einem Preis von CHF 600.00. Für ei-ne Tageskarte hätte er sonst CHF 50.00 zu bezahlen.

Die Bergbahn „A“ war wohl über den ganzen Winter in Betrieb, mangels Schnee konnte Patrick jedoch nur gerade an zwei Tagen auf dem Skigebiet der Bergbahn „A“ skifah-ren. Ein vertraglicher Rückerstattungsausschluss bei Schneemangel wurde nicht ver-einbart.

Patrick möchte nun sein Geld für die Saisonkarte zurück."

So das wäre mal der Sachverhalt. Nun muss ich mich mit den Ansprüchen der Bergbahn "A" und v.a. mit denen von patrick auseinander setzen. Ich dachte da an Möglichkeiten wie Grundlagenirrtum, nachträgliche Unmöglichkeit oder Sachmangel.. aber ich bin mir total unsicher. Wo find ich da im Gesetz was? Wäre dankbar um jede Anregung...

Freundliche Grüsse
dan1
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, das fällt nicht unter Reiserecht. Dann habt ihr in der Schweiz ein etwas anderes Reiserecht als wir in Österreich oder Deutschland.

Grundsätzlich meine ich aber, dass es sich hier um den Wegfall der Grundlage handelt, der - zumindest im Reiserecht - zur Auflösung des Reisevertrags führt und möglicherweise auch zur Rückabwicklung (=Rückzahlung) führen kann.

Meint
Peter
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dan1
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Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.08, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, ich kann den fall eben nicht richtig einordnen, da er mir irgendwie noch zu abstrakt ist. aber das mit dem wegfallen der grundlage war auch schon so eine meiner ideen..

ich hatte auch noch die idee, dass es unter missverhältnis zwischen leistung und gegenleistung fallen könnte -> damit unter ungerechtfertigte bereicherung und dann die differenz zwischen saisonkarte 600 und 2 tagen fahren (50 + 50) zurück gefordert werden könnte..

aber alles halt sehr wage deshalb bitte ich ja um hilfe...
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 23.03.08, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wären die Beförderungsbedingung der Bahn.

Wie schon erwähnt wurde, ist die Bahn ja gefahren.

Hier ist die Frage, ob der geschlossene Vertrag eine Bedingung zum Thema Schnee erhält oder nicht. Immerhin kann man die Bahn ja auch nur zum hochfahren benutzen und die weite Aussicht geniessen.

Sowie ich meine Wochentickets aus Österreich in den letzten Jahren zum skifahren kenne, stand da sogar irgendwas, das eine Schneesicherheit nicht garantiert werden kann.

Man könnte hierzu analog auch die Motorradversicherung sehen, entweder man fährt Saisonkennzeichen oder wie ich Ganzahreskeinnzeichen. Im Winter von 2006-2007, hatte ich super Glück mit dem Wetter und alle anderen haben sich geärgert, das Sie nicht fahren konnten. Diesen Winter hatte ich mit dem Wetter Pech gehabt.
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dan1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

also ich habe das mal weiterverfolgt und es handelt sich anscheinend bei der saisonkarte um einen transportvertrag. ein transportvertrag ist im schweizerischen recht ein eigenständiger vertrag aber ich glaube ein mischvertrag aus anderen vertragsarten.. die frage aus welchen?

ist dies ein auftrag und was noch.. ich häng grad total fest...
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 23.03.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dan1, hast du mal gesehen, wo du dich angemeldet hast?

Pfeil Forum Deutsches Recht.

Ich will nicht behaupten, dass hier niemand Kenntnisse des Schweizer Rechts haben kann, deine Chancen sind aber nicht besonders hoch. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Hausarbeit, die auf deutschem Recht gruendet, dir im Studium weiterhelfen wird.
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