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Hallo,
ehepaar A. hat nach schlechter verteidigung und unterstützung und nach begleichung aller rechungen anwalt B. die mandatschaft entzogen. monate später kommt der GV und will aufgrund einer rechnung, die vier monate nach entzug der mandatschaft von B. angeblich gestellt wurde pfänden bzw eine EV. aufgrund von unterschlagungen von schriftstücken ist der haftbefehl wirksam und ehefrau A. muß EV leisten .
es existiert bisher keine rechnung trotz mehrmaliger aufforderung ....was kan man in einem solchen fall nachträglich noch tun?
Paganina
Der Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach nur so weil der Anwalt ihn mal am Telefon darum gebeten hat. Da muß schon auch ein gerichtlicher Titel vorliegen, den die Schuldner vermutlich dauerhaft ignoriert haben.
Man vermeidet so etwas nur, indem man seine Schulden pünktlich bezahlt.
lieber FM,
wer lesen kann ist auch hier wieder eindeutig im vorteil und könnte sich solche antworten sparen
-
Zitat:
aufgrund von unterschlagungen von schriftstücken ist der haftbefehl wirksam und ehefrau A. muß EV leisten .
ehemann von A. hat absichtlich die entsprechenden schriftstücke unterschlagen ( nachweislich). dazu kommt, dass eine originalrechnung bis heute nicht nachgewiesen wird ....
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.02.05, 20:36 Titel:
Bevor Sie hier FM wegen Leseschwäche anpflaumen, sollten Sie vielleicht auch etwas zusammenhängender fragen. Mit Andeutungen wie "aufgrund von unterschlagungen von schriftstücken ist der haftbefehl wirksam" ist niemandem gedient, da in der Ursprungsfrage weder erwähnt wird, wer was unterschlagen hat, noch was ein Haftbefehl damit zu tun hat , noch wer nun eigentlich zahlen soll (Ehepaar A, Ehemann A, Ehefrau A?). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Was davon is "Anwaltsbetrug"? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ganz einfach: Die Rechnung des Anwalts betrug ca. 500,- EUR.
Aber im Ernst: Der Fragesteller sollte die Frage noch einmal bearbeiten. Mir ist immer noch nicht klar, um welchen vollstreckbaren Titel es geht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Ich „pflaume „ hier niemanden an , zumal ich eigentlich hilfe erwarte. Aber mir scheint, dass es ein allgemeines manko hier im forum ist, dass nicht genau gelesen wird.
Es geht nicht um den vollstreckbaren titel an sich ( ist – wie auch immer – wirksam), sondern wie es ein RA schafft ( er ist nicht zu unrecht RA....) , 4 monate nach beendeter mandatschaft ( wurde explizit entzogen und fällige rechnungen bezahlt) noch eine rechnugn zu schreiben, die bisher niemand gesehen hat, und die jetzt auch nicht vorgelegt wird.
Ich denke ma, dass dies nicht ganz mit rechten dingen zugeht . Wäre diese rechnung rechtens ( und somit auch das anscheinend nachfolgende mahnverfahren) , könnte o.g rechnung ohne weiteres vorgelegt werden .
Was kann nachträglich noch getan werden ? Ich „pflaume „ hier niemanden an , zumal ich eigentlich hilfe erwarte. Aber mir scheint, dass es ein allgemeines manko hier im forum ist, dass nicht genau gelesen wird.
Es geht nicht um den vollstreckbaren titel an sich ( ist – wie auch immer – wirksam), sondern wie es ein RA schafft ( er ist nicht zu unrecht RA....) , 4 monate nach beendeter mandatschaft ( wurde explizit entzogen und fällige rechnungen bezahlt) noch eine rechnugn zu schreiben, die bisher niemand gesehen hat, und die jetzt auch nicht vorgelegt wird.
Ich denke ma, dass dies nicht ganz mit rechten dingen zugeht . Wäre diese rechnung rechtens ( und somit auch das anscheinend nachfolgende mahnverfahren) , könnte o.g rechnung ohne weiteres vorgelegt werden .
Was kann nachträglich noch getan werden ?
Ich „pflaume „ hier niemanden an , zumal ich eigentlich hilfe erwarte. Aber mir scheint, dass es ein allgemeines manko hier im forum ist, dass nicht genau gelesen wird.
Es geht nicht um den vollstreckbaren titel an sich ( ist – wie auch immer – wirksam), sondern wie es ein RA schafft ( er ist nicht zu unrecht RA....) , 4 monate nach beendeter mandatschaft ( wurde explizit entzogen und fällige rechnungen bezahlt) noch eine rechnugn zu schreiben, die bisher niemand gesehen hat, und die jetzt auch nicht vorgelegt wird.
Ich denke ma, dass dies nicht ganz mit rechten dingen zugeht . Wäre diese rechnung rechtens ( und somit auch das anscheinend nachfolgende mahnverfahren) , könnte o.g rechnung ohne weiteres vorgelegt werden .
Was kann nachträglich noch getan werden ? Gibt es gegen solche machenschaften keinen schutz?
Paganina
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.03.05, 17:33 Titel:
Paganina hat folgendes geschrieben::
Es geht nicht um den vollstreckbaren titel an sich ( ist – wie auch immer – wirksam), sondern wie es ein RA schafft ( er ist nicht zu unrecht RA....) , 4 monate nach beendeter mandatschaft ( wurde explizit entzogen und fällige rechnungen bezahlt) noch eine rechnugn zu schreiben
Wie er das schafft? Er nimmt ein Blatt Papier, einen Stift...
Und den Titel wird er kaum bekommen, wenn er die Forderung nicht belegen kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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wenn der Ehemann den Schriftverkehr mit dem Anwalt unterschlagen hat, wunderts mich dann doch, woher die Ehefrau überhaupt bewerten will, worums bei der Rechnung nun geht.
Essenz: Auf zum Anwalt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Also, wenn die Rechnung tatsächlich nach Mandatsende erstellt wurde, ist sie hinfällig.
Somit kann aus ihr auch kein Forderungstitel resultieren, d.h. hier liegt vermutlich Rechtsbeugung vor.
Da nun aber alles passiert ist - ich kenne jemanden in der gleichen Situation - muss man sich erst einmal schützen und die EV abgeben, korrekt.
Aber: wie wäre es mit Strafanzeigen wegen Betrugs? Wenn nich tin Deutschland, dann in Den Haag? _________________ beweiskräftige unterlagen sind in jedem fall vorhanden
Also, wenn die Rechnung tatsächlich nach Mandatsende erstellt wurde, ist sie hinfällig.
Nö.
ladydi hat folgendes geschrieben::
Somit kann aus ihr auch kein Forderungstitel resultieren, d.h. hier liegt vermutlich Rechtsbeugung vor.
Nö.
ladydi hat folgendes geschrieben::
Aber: wie wäre es mit Strafanzeigen wegen Betrugs? Wenn nich tin Deutschland, dann in Den Haag?
Nö.
"Mein Anwalt hat mir ´ ne Rechnung geschrieben. Ich weis zwar nicht, was drin steht, aber das muss Betrug sein." - kommt wirklich gut.
Kontakt aufnehmen, aufklären worum´s geht, weitersehen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Zuletzt bearbeitet von questionable content am 14.03.05, 00:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
Also, wenn die Rechnung tatsächlich nach Mandatsende erstellt wurde, ist sie hinfällig.
Somit kann aus ihr auch kein Forderungstitel resultieren, d.h. hier liegt vermutlich Rechtsbeugung vor.
Da nun aber alles passiert ist - ich kenne jemanden in der gleichen Situation - muss man sich erst einmal schützen und die EV abgeben, korrekt.
Aber: wie wäre es mit Strafanzeigen wegen Betrugs? Wenn nich tin Deutschland, dann in Den Haag?
Wow, das ist ein brillianter Beitrag. Auch nach mehrmaligem Durchlesen bin ich immer noch sprachlos _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
> Also, wenn die Rechnung tatsächlich nach Mandatsende erstellt wurde, ist sie hinfällig.
Überraschung: Forderungen verjähren frühestens nach 3 Jahren. Wann die Rechnung also erstellt wird, ist unerheblich.
> Somit kann aus ihr auch kein Forderungstitel resultieren, d.h. hier liegt vermutlich Rechtsbeugung vor.
Folgefehler von oben.
> Aber: wie wäre es mit Strafanzeigen wegen Betrugs? Wenn nich tin Deutschland, dann in Den Haag?
Gute Idee. Vielleicht informieren Sie sich erst einmal, wofür der IGH zuständig ist.
Und bevor Sie dann zum EuGH nach Straßburg laufen, erst einmal den nationalen Rechtsweg ausschöpfen und dann überlegen, wieso ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorliegen soll... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hallo,
es ist schwer , wenn man solsche Fälle hat, aber man kann mit RA-Kammer in verbindung setzen.
oder wenn man mit der Staatsanwaltschaft in Verbindug setzt, wäre auch nicht falsch, da die Staatsanwaltschaft wird sich interessieren, wenn ein Berugsfall vorliegt.
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