Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.03.08, 20:22 Titel: "Berufung"? Nächste Instanz bei DAB?
Hallo,
A hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen B. geführt. Die wurde jetzt beantwortet und mit abstrusen Begründungen abgewiesen (auf manche Punkte wurde z.B. gar nicht eingegangen).
Gibt es eine Art Revisionsmöglichkeit? Nehmen wir an, A wohnt in NRW. Was ist die nächst höhere Instanz?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.03.08, 01:09 Titel:
"Instanzen" gibt es gar nicht, da es sich nicht um den ordentlichen Rechtsweg handelt.
Man kann natürlich zum Vorgesetzten bzw. zur vorgesetzten Behörde des die DAB abweisenden Beamten bzw. der Behörde gehen.
Beispiel: DAB gegen Polizisten beim Polizeipräsidenten, danach zum Innenministerium.
Bringen wird das aber in den allermeisten Fällen nichts, da niemand Interesse hat, hier einen parallelen Rechtsweg aufzumachen.
Abgesehen davon gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, daß ein Beamter disziplinarisch zur Verantwortung gezogen wird. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 24.03.08, 22:15 Titel:
Auf Anregung verschoben zum Beamtenrecht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Die meisten Dienstaufsichtsbeschwerden sind gar keine.
Die Beschwerdeführer wenden sich an den Vorgesetzten, um eine andere Entscheidung zu erreichen. Dafür sind die ordentlichen Rechtsmittel vorhanden (Widerspruch, Klage usw).
Bei der DA soll das Verhalten des Beamten gerügt werden. Und was der Dienstvorgesetzte da entscheidet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, Einen Anspruch auf eine wie auch immer geartete Entscheidung hat kein Bürger.
Deshalb gilt für die Dienstaufsichtsbeschwerde auch das dreifache F-Prizip!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.