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Verfasst am: 24.03.08, 19:14 Titel: Hotel in Frankreich nicht fertig gebaut
Haben ein Hotel in Frankreich gebucht über eine britische Agentur. Das Hotel ist noch nicht fertig gebaut und wir mussten mitten in der Nacht in ein anderes Hotel was etwas schwierig war. Haben erhöhte Mehrkosten dadurch, vertane Urlaubszeit, da wir ein zweites Mal das Hotel wechseln mussten. Der britische Anbieter hat eine Klage gegen ihn vertraglich ausgeschlossen. Welches Gericht ist zuständig für eine Schadensersatzklage?
Geklagt muss derjenige werden, der als Reiseveranstalter die korrekte Erbringung der Leistung war. Das kann also der britische Reiseveranstalter sein, aber ebenso das französische Hotel - das hängt von deinem geschlossenen Reisevertrag ab.
Man kann nicht vertraglich Klagen ausschließen!
Anspruch auf Entschädigung wegen vertanen Urlaub hat man bislang nur bei Pauschalreisen, wenn diese überwiegend (also mindestens 40 Prozent) mangelhaft waren.
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