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Verfasst am: 25.03.08, 12:42 Titel: Gutschein bei Reisebüro ersteigert, Hotel pleite, was tun?
Hallo,
Person A ersteigert als Weihnachtsgeschenk bei einem Reisebüro in Kiel einen Gutschein für 2 Übernachtungen in einem Hotel in Bayern. Der Gutschein ist 36 Monate gültig. Die Buchungen müssen mit dem Hotel vorher abgesprochen werden.
Nun geht das Hotel pleite.
Hat Person A Recht auf Rückgabe des Gutscheins an das Reisebüro und Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags?
Wenn das Reisebüro nicht als Veranstalter dieses Gutscheins aufgetreten, hat man keinen Anspruch auf Rückzahlung vom Reisebüro. Man müsste seine Forderung beim Masseverwalter des in Konkurs gegangenen Hotels einbringen.
Also, hat das Reisebüro sozusagen nur einen Gutschein im Namen des Hotels versteigert, eher kein Anspruch.
Kann nachgewiesen werden, dass der Ersteigerungserlös nicht oder noch nicht an das Hotel gezahlt wurde, müsste wiederum geklärt werden, wer der "Veranstalter" wäre: ist es das Reisebüro, hätte man bessere Karten, ist es das Hotel selbst, müsste der Ersteigerungsertrag in die Konkursmasse noch einbezahlt werden, da dieser einen Erlös, eine Forderung des Hotels darstellt (obwohl noch keine Leistung erbracht wurde...).
Danke für die Antwort,
ist es aber nicht so, daß das Reisebüro mir zumindest einen Ersatz anbieten muß?
Wenn ich über ein Reisebüro in Spanien ein Hotel für 14 Tage buche, und das Hotel macht auf einmal zu, muß mir doch das Reisebüro einen adäquaten Ersatz anbieten?
Oder liege ich da falsch?
Wiederum: Nicht das vermittelnde Reisebüro, sondern der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet. Buchtst du also in einem Reisebüro ein Hotel und das Reisebüro deklariert sich im Buchungsvertrag als Vermittler und nennt das Hotel als "Reiseveranstalter", dann hast du ebenfalls Pech.
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