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Angenommen man vertritt einen Mandanten in einer Strafsache (Verkehrsrecht) und der Mandant stimmt der Strafe (Geldstrafe und Führerscheinentzug für 6 Monate) des Richters zu, sodass keine Verhandlung stattfindet. Der Anwalt hatte Akteneinsicht und Schriftsatz einen Schriftsatz an das Gericht angefertigt. Welche Kosten darf ein Anwalt verlangen?
Grundgebühr für Verteidiger §14 Nr. 4100 vv RVG 165€
Verfahrengebühr für Ermittlungsverfahren §14 Nr. 4104 vv RVG 140€
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht §14 Nr. 4106 vv RVG 140€
Es fehlt noch die Gebühr "Entbehrlichkeit des Hauptverfahrens" 4141 VV RVG in Höhe der Verfahrensgebühr. Außerdem ist der Anwalt an die "Mittelgebühren" nicht zwingend gebunden, sondern wählt die Gebühren im entsprechenden Rahmen nach Schwierigkeit, Bedeutung der Sache für den Mandanten usw.
Nur der Form halber: USt., Auslagenpauschale, Dokumentenpauschale (50 Cent für 50 Seiten, 15 für jede weitere), Aktenübersendungspauschale kommen noch dazu.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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