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3 Tage vor Mittelmeerurlaub - Ladung als Zeuge vor Gericht

 
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Manuel20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 12:50    Titel: 3 Tage vor Mittelmeerurlaub - Ladung als Zeuge vor Gericht Antworten mit Zitat

Hallo, mein Name ist Manuel und ich bin Physik Student in Dresden. Vor einer Woche habe ich meine letzte Prüfung für dieses Semester hinter mich gebracht.
Um mich nun von diesen Stress zu erholen hab ich mich mit einem Freund für eine Last-Minute-Reise in die Türkei entschieden. In 3 Tagen soll es losgehen. Sehr glücklich Wir haben schon alle Papiere und bezahlt ist auch schon alles.
Da erreicht mich heute morgen ein Brief vom Amtsgericht, dass ich als Zeuge in einer Gerichtsverhandlung am 08.04. geladen bin, was ja mitten in meinen Urlaub hineinfällt. Böse
Abgesehen davon, dass ich es für eine Frechheit halte erst 8Tage vor der Ladung in Kenntnis gesetzt zu werden, mache ich mir natürlich viele Gedanken, was die Kosten für den Urlaub angeht. Ich habe keine Reiserücktrittsversicherung oder Ähnliches abgeschlossen und ich würde auch nicht einsehen, dass ich diesen Kosten zu tragen habe. Andererseits ist es auch unerhört diese Kosten dem Steuerzahler aufzubrummen.
Nun würde ich gern wissen, was das Gesetz sagt. Wer muss zahlen? Bekomme ich Ersatz für meinen Urlaub? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen und bedanke mich im Vorraus für alle Antworten!
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

08.04?

Mir ham hier noch Februar.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 13:16    Titel: Re: 3 Tage vor Mittelmeerurlaub - Ladung als Zeuge vor Geric Antworten mit Zitat

Manuel20 hat folgendes geschrieben::

Abgesehen davon, dass ich es für eine Frechheit halte erst 8Tage vor der Ladung in Kenntnis gesetzt zu werden, mache ich mir natürlich viele Gedanken, was die Kosten für den Urlaub angeht. Ich habe keine Reiserücktrittsversicherung oder Ähnliches abgeschlossen und ich würde auch nicht einsehen, dass ich diesen Kosten zu tragen habe. Andererseits ist es auch unerhört diese Kosten dem Steuerzahler aufzubrummen.
Nun würde ich gern wissen, was das Gesetz sagt. Wer muss zahlen? Bekomme ich Ersatz für meinen Urlaub? Wie soll ich mich jetzt verhalten?


Lieber Physikstudent Manuel,

bevor Sie die Paragraphen rausholen, würde ich doch erstmal das Naheliegendste machen: Rufen Sie beim Gericht an und schildern Sie Ihr Problem. Fast jeder Richter wird, wenn es vertretbar ist, den Termin verlegen oder Sie abladen. Als Beleg können Sie, wenn das Gericht dies wünscht, die Reisebestätigung faxen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bevor Sie die Paragraphen rausholen, würde ich doch erstmal das Naheliegendste machen...


Genau so ist es. Wenn der Urlaub bereits gebucht war, als Sie die Ladung erhalten haben, werden Sie um- oder abgeladen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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