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Verfasst am: 28.03.08, 09:19 Titel: Insolvenz einer Fluggesellschaft
Liebe Mitglieder,
mal einen etwas kniffligen Sachverhalt, oder auch nicht, das ist hier die Frage:
Folgender Sachverhalt:
Kunde bucht im Reisebüro Flüge für sich + Fam. ca. 9 Monate vorher nach
Südamerika über Madrid. Flüge bis Madrid mit Fluggesellschaft A werden mit Kreditkarte bezahlt und auch akzeptiert. Für Flüge ab Madrid mit Fluggesellschaft B ist lt Airline keine Kreditkarten-Zahlung möglich. Das Reisebüro akzeptiert jedoch die Kreditkarte des Kunden und bezahlt die Fluggesellschaft B über BSP-Abrechnung.
Dann geht die Fluggesellschaft B in Insolvenz und das Reisebüro versucht die Tickets an die Gesellschaft B über die BSP-Abrechnung zurückzugeben, klappt jedoch nicht, da IATA die Fluggesellschaft B sofort ausschließt und somit keine Verrechnung mehr zuläßt.
Das Reisebüro schreibt die Flugges. B mehrmals an und bittet um Erstattung, jedoch keine Reaktion, Gesellschaft ist Pleite. Nach langem Hin + Her. ca. 6 Monate, storniert Kunde über seine Bank die Kreditkarten-Zahlung ans Reisebüro.
Nun meine Frage: Wie ist die Rechtslage? Ist Kunde nun der Schuldner oder Flugges. B ?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 28.03.08, 11:11 Titel:
Schuldner ist in diesem Falle der Kunde, da das Reisebüro lediglich als Vermittler aufgetreten ist.
Es liegt auf der Hand, dass das Reisebüro nun auf den Kosten des nicht ausgeführten Fluges sitzen bleibt, da dieser ja bereits ordnungsgemäß vor 9 Monaten mit Ausstellung des Tickets an die insolvente Airline B gezahlt wurde.
Was hat der Kunde denn mit den Flugtickets der Gesellschaft A gemacht - auch zurückbuchen lassen ?
Im Rahmen einer zusätzlich abschließbaren Airline-Insolvenzschutz-Versicherung hätte diese Problematik wahrscheinlich vermieden werden können. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Das Reisebüro war lediglich Vermittler des Fluges und haftet nicht für die korrekte Erbringung der Leistung.
Der Transportvertrag ist somit zwischen Kunden und Fluggesellschaft B zustande gekommen und der Kunde schuldet die Bezahlung an Fluggesellschaft B. Kann also das Reisebüro den Nachweis seiner - korrekten - Bezahlung nachweisen, muss der Kunde dem Reisebüro ebenfalls zahlen. Zahlt der Kunde dem Reisebüro NICHT, kann das Reisebüro auf Erfüllung des Vermittlungsauftrages klagen - sprich: die Zahlung zu klagen!
BSP hat Verträge, die internationalen Gesetzen entsprechen und kann nicht ohne weiters solche Verträge einseitig ändern - brechen. Ist daher einmal eine Abrechnung über BSB mit einer Fluglinie erfolgt, kann man das Geld nicht ohne quasi Zustimmung des Masseverwalter wieder zurückbuchen. Und das wird dieser wohl kaum zulassen.
Was hat der Kunde denn mit den Flugtickets der Gesellschaft A gemacht - auch zurückbuchen lassen ?
Diese Tickets wurden anstandslos von Flugges. A storniert und über die Kreditkarte an den Kunden zurückgezahlt.
Wer kommt schon auf den Gedanken solch eine Versicherung abzuschließen, wenn die überwiegenden Fluggesellschaften Mitglied der IATA sind und somit eigentlich solvent sein sollten. Jedenfalls hat es sich die IATA m. E. ziemlich einfach gemacht und jegliche Verrechnung bzw. Rücknahmen der Flugtickets nicht mehr gestattet.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 28.03.08, 12:10 Titel:
Zitat:
Jedenfalls hat es sich die IATA m. E. ziemlich einfach gemacht und jegliche Verrechnung bzw. Rücknahmen der Flugtickets nicht mehr gestattet.
Die Strukturen der IATA bzw. der BSP sind doch etwas komplexer als sich ein Außenstehender das vorstellen kann.
BSP Deutschland (= Bank Settlement Plan) tritt lediglich als Clearingstelle für die einzelnen, weltweit operierenden Fluggesellschaften auf. Gelder von den von Agenten ausgestellten Tickets der Fluggesellschaften werden in die jeweiligen Landeswährungen konvertiert und wöchentlich zu festen Stichtagen an die Airlines ausgezahlt.
Im Gegenzug werden auch Erstattungen von der BSP von den Airlinekonten abgebucht und an die Agenten weitergereicht. Ist eine Airline insolvent, wird die betreffende Gesellschaft auch aus Gründen des Verbraucherschutzes zeitnah deaktiviert, so dass den Kunden kein Schaden entsteht. Im Gegenzuge akzeptiert BSP allerdings auch keine Erstattungen mehr, da die dann erfolgende Abbuchung vom Airlinekonto vermutlich platzen würde - mit dem Ergebnis, dass die Clearingstelle auf dem Geld sitzen bleibt. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Wer kommt schon auf den Gedanken solch eine Versicherung abzuschließen, wenn die überwiegenden Fluggesellschaften Mitglied der IATA sind und somit eigentlich solvent sein sollten.
... aber auf den Gedanken, einen Schuldigen zu suchen kommt man schon?
Scherz beiseite, warum sollte eine Fluglinie nicht in Konkurs gehen? Swissair?
Reisebüros und Reiseveranstalter sind auch Mitglieder von Vereinigungen und gehen in Konkurs.
Will man (fast) alle Risken ausschließen, muss man sich versichern. Versichert man sich nicht, kann man den Klagsweg beschreiten oder die Zahlung "In den Wind schmieren"...
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