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ich suche hier Hilfe und Beratung bzgl. eines Problemes, was mich derzeit sehr beschäftigt.
Ich habe einen Radsatz über *** versteigert, als Privatmann. Der Radsatz war Teil eines Gebrauchtwagenkaufs und sagte mir nunmehr nicht mehr zu.
Da eine Felge einen Bordsteinschaden hatte, habe ich versucht diesen mit etwas Felgensilber bestmöglich zu beseitigen, habe dies auch in der Artikelbeschreibung angegeben. Den Zustand des Radsatzes bezeichnete ich als - ordentlich und sehr ansehnlich- da dies mein Eindruck war.
Der Käufer schreibt mir nun, ich hätte ihn arglistig getäuscht und er werde gemäß §123BGB vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Felgen alle schoneinmal lackiert wurden, Klarklacktropfen im Lack zu erkennen sein, die Felgen an den Innenseite teilweise Abschürfungen hätten, eine Felge mit Bordsteinschaden übermalt wurde (von mir auch beschrieben!) und zwei Reifen an der Innenseite am Gummi beschädigt seien.
Zusätzlich sandte er mir Fotos mit, die die Mängel aufzeigen.
Ich hatte keine Kenntnis von diesen "Mängeln" und hatte lediglich, wie erwähnt eine Stelle etwas übergemalt, weil dies den guten Gesamteindruck trübte, der Rest war mir allerdings völlig unbekannt und ich sehe es nicht ein, den Radsatz nunmehr zurückzunehmen, da ich ebend keine Garantie/Sachmängelhaftung gab und der Radsatz auch unter Auschluss dieser verkauft wurde (hatte dies auch so angegeben!).
Der Versand erfolgte nicht versichert, da ich schon einmal mit dem Versandunternehmen ***** etwas versendete und auch bekam, ohne jegliche Schäden. Ich gab in der Artikelbeschreibung auch nicht an, das der Versand versichert ablaufen würde.
Die Schäden an den Reifen müssen durch den Transport entstanden sein, da ich auf Sicherheit großen Wert lege und beim Verkauf die Reifen keinen Schaden hatten!!
Ich verpackte die Räder auch vorschriftsgemäß und bin nun mit meinem Latein etwas am Ende.. Der Käufer droht mir nun die Polizei und seinen Anwalt einzuschalten, sollte ich den Betrag von 750,-€ nicht umgehend zurücküberweisen und den Abtransport organisieren bzw oder ich Ihm 250,-€ zur Felgenreparatur überweise.
Wie ist die Rechtslage, würde der Käufer damit durchkommen??
(gern kann ich die Artikelbeschreibung per Mail zusenden!)
Ich kann dem Sachverhalt nichts entnehmen, was auf arglistige Täuschung, Pflichtverletzung oder Zahlungspflicht des Verkäufers hindeutet. Transportgefahr liegt hier m.W. beim Käufer. Wenn die Mängel nicht so offensichtlich waren, dass der Verkäufer sie hätte erkennen müssen bzw. höchstwahrscheinlich erkannt hatte und verschwieg, sollte der Käufer vorsichtig mit seinen Drohungen/Erpressung sein. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
" .. Felgen alle schoneinmal lackiert wurden,..."
" .. Klarklacktropfen im Lack zu erkennen .."
" die Felgen an den Innenseite teilweise Abschürfungen .."
Und DAS soll ein Transportschaden sein ?
Zitat:
.. Zustand des Radsatzes bezeichnete ich als - ordentlich und sehr ansehnlich-
Was der Käufer - auch angesichts des überpinselten Bordsteinschadens - nicht so sieht.
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