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Brauch Hilfe bei folgendem Problem...

 
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hawksoft
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:12    Titel: Brauch Hilfe bei folgendem Problem... Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall liegt vor.

Meine Freundin hat sich bei einem Kumpel über einen Mobilfunktarif informiert und fand das was er erzählt hat nicht übel. Das Gespräch fand bei Ihm zu Hause statt.
Sie hat interesse geäussert und er Ihr angeboten das er Ihre Daten zu einem Ihm bekannten Mobilfunkladen sendet und Sie sich dann da Handy & SIM-Card auch gleich abholen kann. Wie jetzt bekannt bekommt eben dieser Kumpel Provision ist also ein Art Vermittler.
Im Handyshop wurde dann der Handyvertrag vorgelegt meine Freundin unterschrieb diesen. Als Sie mir dies erzählte war ich erstmal aus dem Häuschen, weil dieser Vertrag völlig an Ihrem Telefonverhalten vorbei geht und selbst es deutlcih günstigere Möglichkeiten gibt eine Festnetznummer ohne Festnetz zu Hause zu betreiben, wie z.B. bei ...(ohne Grundgebühren). Ausserdem steht ein eventueller Wohnortwechsel in die Schweiz an, bei dem dann dieser Vertrag nix nützt.

OK, also versuchen wir nun diesen Vertrag zu kündigen, haben da aber unsere Probleme. Haben eine Kündigung abgegeben nur weigert der Laden sich diese zu "barbeiten" und vorallem beim Mobilfunkanbieter zu kündigen.

Bei dem Kumpel handelt es sich ja nur um den Vermittler, welcher nicht im Vertrag erwähnt ist, sonst wäre es ja ein Haustürgeschäft. Und binnen 2 Wochen zu widerrufen. (Vertrag wurde am 20.3. unterschrieben).
Der Vertrag von meiner Freundin, sowie dem Mobilfunkgeschäft unterzeichnet, müsste also zwischen Ihr und dem Mobilfunkgeschäft aufgelöst werden? (oder Mobilfunkanbieter?)
Ihr wurden zur Vertragsunterzeichnung weder die AGBs vom Mobilfunkanbieter vorgelegt, bzw. mitgegeben, noch und dies halte ich als entscheidenen Angriffspunkt, der diesen Vertrag sogar ungültig macht, hängen diese AGBs im Verkaufsraum aus, so wie es in diesem Vertrag steht und von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Ist somit dieser Vertrag ungültig und die Leistungen beider Zug um Zug zurückzugeben???
Auch wurde Ihr keine Preisliste wie im Vertrag geschrieben ausgehändigt, wurde aber durch eine Unterschrift meiner Freundin als erhalten bestätigt.
Ebenfalls wurde kein Kaufbeleg für das Handy ausgehändigt.

Alles in allem also eine verzwickte Sache, die richtig teuer werden könnte wenn Sie jetzt 24 Monate 40€ zahlen muss.

Langer Text: kurze Zusammenfassung ist der Vertrag ungültig, weil im Vertrag genannte Dinge Seitens des Händlers nicht eingehalten wurden? Wie ist da die Rechtslage?

Viele Dank & Schönes WE @ll!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

"Ungültig" kann ein Vertrag unter solchen Voraussetzungen nicht sein.
Allenfalls könnten die AGB des Anbieters möglicherweise unwirksam sein (das wäre zu prüfen).
Preisliste und Kaufbeleg sind auch Dinge, auf die man möglicherweise einen Anspruch hat, deren Fehlen aber nicht den Vertrag vernichtet (sondern nur einen Anspruch auf Übergabe dieser Dinge begründet). Hat man aber unterschrieben, man habe diese Dinge erhalten, wird es wohl sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

Die anderen Gründe sind irrelevant; ich frage mich sowieso, wieso es die Schuld des Anbieters sein soll, wenn jemand einen Mobilfunkvertrag abschließt, wenn er schon weiß, daß er bald ins Ausland geht... Mit den Augen rollen
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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hawksoft
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dnak für Ihre Antwort.

Nein es ist nicht Schuld des Anbieters, sondern des Mobilfunkladens, bzw. des Beraters, der auf solche Dinge hinweisen sollte.
Desweiteren wäre aus den AGBs die eben nicht wie im Vertrag geschrieben im Verkaufsraum aushängen zu ersehen das in einem solchen Fall trotz das die Tarifeigenschaft (Festnetznummer) nicht mgl. ist eine Kündigung ausgeschlossen ist.

Nun nochmal die spezielle Frage dazu:
Im Vertrag steht:

1. Auftrag für ... Dienstleistungen: Bestandteil des Vertrages sind die AGBs und die Preisliste für ... Dienstleistungen.
Hinweis: Die AGBs für ... Dienstleistungen hängen in den Verkaufsräumen aus.

Ist mit der Unterschrift dieses Vertrags die Tatsache stillschweigend hingenommen das diese AGBs eben da nicht aushängen?
Und müssten die AGbs nur zum Zeitpunkt der Unterschrift da hängen oder die gesamte Laufzeit von 2 Jahren, weil ja bei eventuellen Dingen man doch mal wieder diese durchlesen müsste.

Mir unverständlich warum AGBs des Mobilfunkanbieters nicht mit ausgehändigt werden müssen.

Vielen Dank nochmal Smilie
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

hawksoft hat folgendes geschrieben::
Nein es ist nicht Schuld des Anbieters, sondern des Mobilfunkladens, bzw. des Beraters, der auf solche Dinge hinweisen sollte.
Nö. Wenn der Kunde einen Umzug plant, muß ihn kein Verkäufer auf die Folgen hinweisen. Wie auch? Sollen Verkäufer jetzt vor Vertragsabschluß erst eine Fragenliste mit allen Eventualitäten des Lebens abarbeiten? Mit den Augen rollen

hawksoft hat folgendes geschrieben::
Desweiteren wäre aus den AGBs (...) zu ersehen das in einem solchen Fall trotz das die Tarifeigenschaft (Festnetznummer) nicht mgl. ist eine Kündigung ausgeschlossen ist.
Also kennen Sie die AGB?

hawksoft hat folgendes geschrieben::
Ist mit der Unterschrift dieses Vertrags die Tatsache stillschweigend hingenommen das diese AGBs eben da nicht aushängen?
Vielleicht hängen sie ja da und die Freundin hat sie bloß nicht gesehen? Unabhängig davon: für die Wirksamkeit des Vertrages spielt das keine Rolle!

hawksoft hat folgendes geschrieben::
Und müssten die AGbs nur zum Zeitpunkt der Unterschrift da hängen oder die gesamte Laufzeit von 2 Jahren, weil ja bei eventuellen Dingen man doch mal wieder diese durchlesen müsste.
Dann lässt man sie sich aushändigen - üblicherweise macht man sowas übrigens vor Vertragsabschluß.

hawksoft hat folgendes geschrieben::
Mir unverständlich warum AGBs des Mobilfunkanbieters nicht mit ausgehändigt werden müssen.
Weil es nicht vorgeschrieben ist. Übrigens sind nicht mal AGB vorgeschrieben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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hawksoft
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

Danke auch Dir für die Antwort!

Nun ich sehe es etwas anders, es ist richtig das der Verkäufer nicht alle Eventualitäten erläutern etc. muss, aber die AGBs sollten schon auch da zu lesen sein wie es der Vertrag benennt und dies ist nicht der Fall.

Mittlerweile kennt Sie die AGBs, da diese ja auch online abrufbar sind und wir diese jetzt zusammen durchgelesen haben, dies geschah aber weil nicht in den Verkausräumen aushängend nicht am Tag der Vertragsunterschrift, deshalb soll dieser Vertrag ja auch storniert oder was auch immer werden.

Und die AGBs hängen definitiv nicht aus, ich war nocheinmal mit Zeugen im Laden und haben explizit danach gefragt!

Ja, man lässt sich AGBs normalerweise aushändigen - Frauen halt Smilie


OK, ich geh jetzt mal davon aus, dass man mit einer Unterschrift unter den Vertrag selbst Dinge eingeht die der Vertragspartner nicht erfüllen muss und diesen "Mangel" stillschweigend mit der Unterschrift als gegeben hinnimmt!

Wenn es doch noch andersweitige Äusserungen gibt, wäre ich sehr dankbar!

Schönen Sonntag noch @ll!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

hawksoft hat folgendes geschrieben::
Nun ich sehe es etwas anders, es ist richtig das der Verkäufer nicht alle Eventualitäten erläutern etc. muss, aber die AGBs sollten schon auch da zu lesen sein wie es der Vertrag benennt und dies ist nicht der Fall.

Mittlerweile kennt Sie die AGBs, da diese ja auch online abrufbar sind


Wo ist dann das Problem? Wenn für den K die AGB vor Unterschrift relevant waren, wieso hat er sie dann nicht vom VK verlangt, anstatt einen Vertrag zu unterschreiben, laut dem die AGB irgendwo aushängen? Wenn fü den K die AGB erst jetzt relevant sind und er hat unstrittig Kenntnis von ihnen, warum sollte das Gesetz ihm erlauben, sich diese Kenntnis nicht anrechnen lassen zu müssen?

hawksoft hat folgendes geschrieben::
und wir diese jetzt zusammen durchgelesen haben, dies geschah aber weil nicht in den Verkausräumen aushängend nicht am Tag der Vertragsunterschrift, deshalb soll dieser Vertrag ja auch storniert oder was auch immer werden.


Naja, wenn man einen Vertrag unterschreibt, ohne ihn zu lesen, darf man sich nicht beschweren, wenn man damit etwas erklärt, was man eigentlich nicht erklären wollte. Abgesehen davon, wie gesagt, daß der Kunde die Beweislast hätte, daß die AGB *bei Vertragsschluß* nicht aushingen, wenn er das Gegenteil unterschrieben hat...

hawksoft hat folgendes geschrieben::
OK, ich geh jetzt mal davon aus, dass man mit einer Unterschrift unter den Vertrag selbst Dinge eingeht die der Vertragspartner nicht erfüllen muss und diesen "Mangel" stillschweigend mit der Unterschrift als gegeben hinnimmt!


S.o. Wenn ich unterschreibe "Ich habe 1000 EUR erhalten", dann kann ich mich hinterher eben nicht mehr hinstellen und sagen "ich hab nie was bekommen", auch wenn das stimmen würde.
_________________
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hawksoft
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vertrag steht nicht das die AGBs gelesen wurden oder Sie bestätigt das die AGBs wirklich aushängen.
Im Vertrag steht das die da hängen!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

hawksoft hat folgendes geschrieben::
Im Vertrag steht nicht das die AGBs gelesen wurden oder Sie bestätigt das die AGBs wirklich aushängen.
Im Vertrag steht das die da hängen!


Macht mMn. auch keinen Unterschied für die Wirksamkeit des Vertrags. Siehe als Beispiel den ÖPNV, da hängen die AGB auch nur aus, trotzdem wird ein Rechtsgültiger beförderungsvertrag geschlossen, sobald man die Bahn oder den Bus betritt, bzw. am Schalter/ Automaten ein Ticket kauft..
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Geist ist Geil!
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