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ich möchte gerne die Rechtslage zu folgender Situation kennen:
Ich erhielt in der Firma eines Tages einen Anruf eines Vertriebunternehmens. Die Dame wollte mit meiner Hilfe Ihre Datenbank aktualisieren. Somit gab ich unsere Firmenadresse. Überdies gab ich Ihr Informationen zu unserer eingesetzten Hardware, welche Sie benötigte, um uns ein Angebot zu unterbreiten. Ich habe definitv KEINEN Auftrag erteilt!
Doch uns erreichte wenige Tage später eine Auftragsbestätigung!! Nun habe ich ein Schreiben aufgesetzt und direkt nach dem Erhalt der AB versendet, welches die Stornierung des Auftrages zum Ziel hatte. Dieses Schreiben ging innerhalb von 2 Tagen bei der Firma ein, woraufhin ich direkt zurückgerufen wurde. Ich wurde kritisiert, keinen Grund auf dem Schreiben angegeben zu haben. Überdies wurde mir gesagt, dass eine Stornierung nicht möglich sei, da unsere Firma eine GmbH & Co. KG ist. Ich persönlich war über diese Aussage gleichermaßen entsetzt, wie auch überrascht. Da es sich um einen hohen Auftragswert handelte, weigerte sich der Kundendienst den Auftrag zurückzuziehen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Es kann doch nicht möglich sein, einem Kunden einfach eine AB zu schicken und den Auftrag durchzudrücken. Wohlgemerkt, ich habe nie einen Auftrag erteilt.
Ich würde den Sachverhalt nochmal so schildern. Anruf, keinen Auftrag erteilt, Ware wird also nicht angenommen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.03.08, 15:48 Titel:
Kommt letztlich auf den Einzelfall an. Natürlich muß der Vertragspartner beweisen, daß man mit ihm einen Vertrag eingegangen sein soll. Je nach Formulierung könnte aber eine "Stornierung eines Auftrags" einen Anscheinsbeweis für die vorherige Erteilung eines Auftrags darstellen.
Wie ich immer wieder sage, wenn man nichts bestellt hat, dann reklamiert man, daß man nichts bestellt hat, man "storniert" oder "kündigt" aber nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich erhielt in der Firma eines Tages einen Anruf eines Vertriebunternehmens. Die Dame wollte mit meiner Hilfe Ihre Datenbank aktualisieren. Somit gab ich unsere Firmenadresse. Überdies gab ich Ihr Informationen zu unserer eingesetzten Hardware, welche Sie benötigte, um uns ein Angebot zu unterbreiten.
Es ist doch erstaunlich, daß diese Form von Dummenfang immer noch funtkioniert! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
nur angenommen, dass ich doch den Auftrag erteilt habe (davon geht natürlich die Vertriebsfirma aus). Somit müsste meine Stornierung doch rechtens sein. Was macht es denn für einen Unterschied, dass meine Firma eine GmbH & Co. KG ist? Ich gebe zu, dass die Wortwahl "Stornierung" einen Anscheinsbeweis darstellt. Wenn man jedoch eine AB erhält, so ist faktisch ein Auftrag formell eingelastet. Natürlich wäre die Formulierung "Widerrufung" wohl passender. Aber Fakt ist, dass der Kundendienst doch weiß, was ich mit meinem Schreiben bezwecken möchte. Ich empfinde es als absolute Frechheit, dass der Kundendienstmitarbeiter aufgrund des hohen Auftragswertes die Stornierung/ den Widerruf nicht akzeptiert.
Ich finde es schade, dass es heutzutage noch Firmen gibt, die zwar immer wieder mit "Kundenservice"/ "Der Kunde steht im Mittepunkt" propagieren, jedoch letztlich blind Dollarzeichen sehen. Dass Vertriebler verkaufen möchten, ist ja nicht von der Hand zu weisen, dann sollten sie dies jedoch ehrlich und als Partner für den Kunden tun.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.03.08, 20:39 Titel:
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Somit müsste meine Stornierung doch rechtens sein.
Warum sollte man einen erteilten Auftrag stornieren dürfen? Insbesondere folgen- bzw. kostenlos?
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Natürlich wäre die Formulierung "Widerrufung" wohl passender.
Nein, auch das impliziert einen erteilten Auftrag. Wenn die Beauftragung bestritten werden soll, sollte man auch genau das tun. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.03.08, 23:44 Titel:
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Somit müsste meine Stornierung doch rechtens sein.
Wieso?
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Was macht es denn für einen Unterschied, dass meine Firma eine GmbH & Co. KG ist?
Keinen z.B. zu einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft oder einem Blumenladen. Einen großen zu einer Privatperson. Die hat nämlich gewisse Rechte nach den Fernabsatzregeln des BGB, die Unternehmen nicht haben.
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Wenn man jedoch eine AB erhält, so ist faktisch ein Auftrag formell eingelastet.
Seit wann entsteht ein Auftrag durch eine Auftragsbestätigung?
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Natürlich wäre die Formulierung "Widerrufung" wohl passender.
Nein. Mal abgesehen von der Vergewaltigung der deutschen Sprache: Unternehmen können nicht widerrufen.
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Aber Fakt ist, dass der Kundendienst doch weiß, was ich mit meinem Schreiben bezwecken möchte.
Kann sein. Spielt aber keine Rolle.
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Ich empfinde es als absolute Frechheit, dass der Kundendienstmitarbeiter aufgrund des hohen Auftragswertes die Stornierung/ den Widerruf nicht akzeptiert.
Warum sollte er? Da ginge dem Unternehmen viel Geld durch die Lappen!
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Ich finde es schade, dass es heutzutage noch Firmen gibt, die zwar immer wieder mit "Kundenservice"/ "Der Kunde steht im Mittepunkt" propagieren, jedoch letztlich blind Dollarzeichen sehen.
Mal abgesehen davon, daß diese Firmen zumindest hier in D eher Euro-Zeichen sehen: ja, die Welt ist schlecht. Aber das sollte man wissen, bevor man ein Geschäft aufmacht.
herschel81 hat folgendes geschrieben::
Dass Vertriebler verkaufen möchten, ist ja nicht von der Hand zu weisen, dann sollten sie dies jedoch ehrlich und als Partner für den Kunden tun.
Stimmt so, zumindest grundsätzlich. Aber nicht bei Einmalgeschäften.
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
"Wir sind nie einen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Wir widerrufen diesen trotzdem hilfsweise."
Dazu hat sich ja MAS bereits wie üblich völlig zutreffend geäußert. Wobei hier ja noch das bereits oben genannte Problem hinzukommt: Unternehmen haben kein Widerrufsrecht. Andersrum wird ein Schuh draus: wir haben keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen, beweisen Sie uns das Gegenteil. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich habe beim Lesen das Gefühl, Herschel ist der einzige Mitarbeiter der Firma ?!
Wurde denn der Chef / Abteilungsleiter ( evtl auch der Syndikus) unterrichtet? und was sagen DIE dazu? Eine GmbH & Co KG ist ja woh lkeine 3Mann Klitsche.
Traut Herschel sich nicht, zum Vorgesetzten zu gehen?
Ist Herschel überhaupt berechtigt, solche Aufträge zu vergeben (i.A oder ppa) oder soll hier "der Bürobote zum Sündenbock gemacht werden" ?
erstmal vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Ich habe wohl folgenden Fehler begangen: Ich bin prinzipiell davon ausgegangen, dass ich ein 14-tägiges Widerufsrecht habe. Natürlich muss ich eine entsprechende Begründung abgeben. Dass Unternehmen kein Widerufsrecht haben, wusste ich leider nicht. Ich bin noch sehr jung und zugegeben unerfahren mit Verkaufsgeschäften. Dies liegt daran, dass ich in unserer Firma ja auch nicht für den Einkauf zuständig bin! Ich arbeitete in einem anderen Bereich und bin nicht befugt, derartige Bestellungen ohne Rücksprache mit dem Einkauf auszuführen. Ich hätte somit nicht bestellen dürfen. Daher möchte ich nur eine abschließende Frage stellen: Wie hättet ihr euch verhalten?
(Bezüglich der AB habe ich nicht gemeint, dass durch die AB ein Auftrag zustande kommt, sondern dass eine AB ja die Folge einer Auftragseinlastung ist.)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.03.08, 14:17 Titel:
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Kann man denn nicht z. B. schreiben:
"Wir sind nie einen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Wir widerrufen diesen trotzdem hilfsweise."
Mal unabhängig von der Frage, ob man ein Widerrufsrecht hat:
In der Tat wäre eine Erklärung der Form "Kein Vertrag. Hilfsweise Widerruf, höchst hilfsweise Kündigung." durchaus geeigneter und deckt alle Eventualitäten ab. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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