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Morlock
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 19:34    Titel: Anzeigen ohne Polizei Antworten mit Zitat

Ich weis nicht,ob ich hier im richtigen Forum bin.
Braucht man eigentlich für Anzeigen zb. wiederholende Ruhestörungen
grundsätzlich die Polizei?
Oder gibt es andere eventl. schriftliche Möglichkeiten?
Danke
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgericht.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 29.03.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Ruhestörungen wäre das Ordnungsamt wohl die richtige Adresse.
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Benutzer13
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgericht.


Geschockt Das heißt wenn ich etwas anzeigen möchte muß ich nicht zur Polizei gehen, sondern kann auch zur StA oder zum Amtsgericht gehen ? Und das hat das gleiche Gewicht, bzw. verläuft ähnlich wie eine Anzeige bei der Polizei ?

Geschockt
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

so oder so ähnlich läufts:

1. Alternative: Sie gehen zur Polizei - alles wird aufgenommen und dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

2. Alternative: Sie gehen zur Staatsanwaltschaft - die nimmt Ihr Anliegen entgegen und schickt ein Ermittlungsersuchen an die zuständige Polizeidienststelle, da sie selbst ja keinen Außendienst leistet. Die Polizei ermittelt den Sachverhalt und kümmert sich (wie unter Nr. 1) darum, dass die zuständige Stelle die Akten geschickt bekommt.

3. Alternative: Sie gehen zum Amtsgericht - Anliegen wird entgegengenommen und dem zuständigen Staatsanwalt übergeben. Staatsanwalt handelt wie unter Nr. 2.

Fazit: Geht man gleich zur Polizei kann man mit einer schnelleren Bearbeitung seines Anliegens rechnen und erspart den anderen Stellen unnötige Arbeit...

MfG
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal:
Es geht hier um
Zitat:
wiederholende Ruhestörungen

Dafür ist (zumindest hier im Bereich) das Ordnungsamt originär zuständig. Nicht die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht. Das Ordnungsamt bearbeitet das solange in Eigenregie, bis gegen den Bußgeldbescheid ein Einspruch erhoben wird.
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Benutzer13
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nino63741 hat folgendes geschrieben::
so oder so ähnlich läufts:
.......


Danke für die ausführliche Antwort. Smilie

Ich wollte bloß eine allgemeine Antwort haben, das mit der Ruhestörung und dem Ordnungsamt habe wohl gelesen.
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei es so ist, dass man -wenn man das ganze mündlich vorbringen will- am besten zur Polizei geht.

Ein Staatsanwalt wird sich näml. in aller Regel nicht die Zeit nehmen, sich die Anzeige anzuhören und aufzunehmen. Es sei denn, es geht um schwerere Kriminalität. Bei einfachen, leichten Sachen wird der StA iaR. an die Polizei verweisen und ggf. noch telef. einen Termin dort organisieren.

Will man eine Anzeige schriftlich anbringen, kann man das auch problemlos bei der Staatsanwaltschaft tun. Das kann durchaus Sinn machen. Zwar gibt die StA die Sache auch erst mal zwecks Ermittlung zur Polizei, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Polizei schneller/vordringlicher ermittelt, wenn der Auftrag von der StA kommt. So ist zumindest mein Eindruck, bzw. meine Erfahrung bei den Strafverfolgungsbehörden, mit denen ich es so zu tun habe.
Ich habe eine Nebentätigkeit, bei der ich regelmäßig Straf-Anzeigen erstatte (n muß), gegen Beschuldigte aus ganz Deutschland. De Verfahrensweise mit der schriftlichen Anzeige bei den jeweils örtl. zust. StAen hat sich da als die weitaus Beste erwiesen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Wobei es so ist, dass man -wenn man das ganze mündlich vorbringen will- am besten zur Polizei geht.

Ein Staatsanwalt wird sich näml. in aller Regel nicht die Zeit nehmen, sich die Anzeige anzuhören und aufzunehmen. Es sei denn, es geht um schwerere Kriminalität. Bei einfachen, leichten Sachen wird der StA iaR. an die Polizei verweisen und ggf. noch telef. einen Termin dort organisieren.


Ein Staatsanwalt wird sich nie die Zeit nehmen, die Anzeige aufzunehmen. Dies macht ein Rechtspfleger oder ein Referendar. Und dieser nimmt die Anzeige nur zu Protokoll, d.h. er schreibt das nieder, was der Anzeigende sagt. Weiterführende Nachfragen erfolgen i.d.R. nicht. AUs diesem Grunde empfiehlt sich diese Form der Anzeigeerstattung eigentlich nur für Leute, die nicht Schreiben können und eine Phobie gegenüber der Polizei haben. Entgegen weit verbreiteten Vorurteilen, wird ein Verfahren durch persönliche Anzeigeerstattung bei der StA auch nicht beschleunigt, sondern verlangsamt. Die Anzeige wird aufgenommen, dem Abteilungsleiter vorgelegt, dann dem Dezernenten und geht von da i.d.R. an die Polizei für weitere Ermittlungen...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 01.04.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::

Wann bekommt man denn einen Beamten des Ordnungsamtes in der Zeit von 16.30 Uhr bis am darauffolgenden Tag 08.00 Uhr telefonisch erreicht? Gar nicht!

Dem muss ich, besonders für den Bereich von Großstädten, widersprechen.
In immer mehr Großstädten werden die OA's aufgestockt und machen z.T. jetzt schon Nachtdienste.
Selbst wenn dem nicht so sein sollte:
Volker13 hat folgendes geschrieben::

Man wird sich also wohl oder übel an die Polizei wenden müssen, damit eine Ruhestörung überhaupt festgestellt wird.

Niemand außer dem Geschädigten selbst muss die Ruhestörung feststellen, damit diese durch ihn angezeigt werden kann.

Es geht hier doch nicht darum, dass es meistens durchaus sinnvoller ist, die Polizei einzuschalten, sondern darum:

Morlock hat folgendes geschrieben::
Braucht man eigentlich für Anzeigen zb. wiederholende Ruhestörungen
grundsätzlich die Polizei?
Oder gibt es andere eventl. schriftliche Möglichkeiten?

Der TE sucht also nach Alternativen zur Polizei.
Und wenn er diese sucht, ist bei einer Ruhestörung nunmal das OA der richtige (weil zuständige) Ansprechpartner.
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